Was kann der ÖBS Unternehmern bringen?

 1. Was ist ÖBS?

 Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor bedeutet in unserem Verständnis nicht ein künstlich geschaffenes Gebilde. Der ÖBS als Sektor bedeutet also - wie in der Wirtschaft generell auch - eine bestimmte Qualität der Kooperation regionaler Akteure, die durch das gemeinsame Ziel der Bekämpfung der Beschäftigungskrise und einer zukunftsfähigen Gestaltung der Region miteineinander verbunden sind. Dieses Bindeglied manifestiert sich in einem gemeinsam entwickelten Leitbild regionaler Entwicklung. ÖBS in diesem Sinne ist weiterhin auch eine Reaktion auf den in den künftigen EU-Förderprogrammen wachsenden Stellenwert regionaler Aktivitäten für die Bewertung der Förderfähigkeit von Vorhaben der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung in den Regionen.

Dazu gehört an erster Stelle die gegenseitige Akzeptanz der in den Regionen tätigen Akteure und die gegenseitige Anerkennung ihrer spezifischen Rolle in diesem Prozeß. Beschäftigungsprojekte, Privatunternehmen und Verwaltungen haben sich in den letzten Jahren jeweils spezifische Fähigkeiten, Potentiale für die Lösung von Aufgaben im regionalen Kontext erarbeitet, die es mit größerem Effekt zur Wirkung zu bringen gilt.

 2. Was bedeutet „Öffentlich gefördert“ am ÖBS?

 Internationale hat sich, im Unterschied zu Deutschland, bereits ein neues Verständnis Öffentlicher Förderung begonnen durchzusetzen. Öffentlich gefördert bedeutet in unserem Verständnis nicht nur und nicht primär, daß immer mehr öffentliche Mittel irgendwie in die Regionen gepumpt werden, sondern daß Ziele und Inhalte von für die Regionalentwicklung aus der Sicht der regionalen Akteure notwendigen Förderungen selbst in einem konsensualen Prozeß festgestellt werden, daß dieser Prozeß selbst öffentlich ist und daß die öffentliche Hand selbst diesen Prozeß moderiert (bzw. die Moderation sicherstellt), unterstützt und schließlich auch Mittel bereitstellt.

Die öffentlich Förderung von Beschäftigung ist somit nicht mehr Resultat eines isolierten Prozesses, sondern fügt sich als Kriterium in die Breite der (bisherigen) Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung ein.

 3. Werden damit bestehende Strukturen abgeschafft oder neue Institutionen geschaffen?

 Vordergründiges Ziel ist nicht die „von oben verordnete“ Ersetzung bisheriger Formen der Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung durch neue oder die einseitige Begünstigung bestimmter Akteure. Ziel ist in erster Linie, den Einsatz der vorhandenen Mittel durch eine verbesserte Kooperation der vorhandenen Akteure effektiver und zielgerichteter zu gestalten. Ausgangspunkt ist dabei als Untersetzung des regionalen Leitbildes die Ermittlung sozialer und wirtschaftlicher Bedarfslagen - also welche Leistungen werden in diesen Bereichen gebraucht, um wirtschaftliche und soziale Stabilität und Entwicklungsfähigkeit zu erreichen. Vorhandene Institute (bis hin zu Marketing-Ringen, Unternehmerstammtischen usw.) werden somit nicht überflüssig - sie können vielmehr sogar einen höheren Stellenwert erreichen.

Die Frage nach neuen gesetzlichen Regelungen, neuen Institutionen usw. kann sinnvoll erst dann gestellt werden, wenn Erfahrungen mit einer derartigen Kooperation vorliegen. Hier kommt den Akteuren selbst wieder eine große Rolle zu. Letztlich sollen sie entscheiden, wie der ÖBS in ihrer Region entsprechend ihren Bedürfnissen gestaltet werden kann.

 4. Welcher Nutzen nun?

 Der Nutzen für Unternehmen der Privatwirtschaft läßt sich in folgenden Punkten andeuten:

 - Verbesserung soziokultureller Standortfaktoren

- Verbesserung des Angebotes an Arbeitskräften

- Stabilisierung der Nachfrage in den Regionen

- verbesserte Rahmenbedingungen für den Aufbau regionaler Kooperationsbeziehungen.

 5. Welche Risiken?

 Das größte Risiko ist, daß eine Interessengruppe die andere zu dominieren sucht - sei es aus wirtschaftlichen oder ideologischen Erwägungen. ÖBS bedeutet, daß Arbeitsweisen und Verhaltensweisen in Richtung Kooperation verändert werden müssen, dies bedeutet aber immer auch Kompromiß und Überprüfung eigener Sichtweisen.