1. Was
ist ÖBS?
Öffentlich
geförderter Beschäftigungssektor bedeutet in unserem Verständnis nicht ein künstlich
geschaffenes Gebilde. Der ÖBS als Sektor bedeutet also - wie in der Wirtschaft
generell auch - eine bestimmte Qualität der Kooperation regionaler Akteure, die
durch das gemeinsame Ziel der Bekämpfung der Beschäftigungskrise und einer
zukunftsfähigen Gestaltung der Region miteineinander verbunden sind. Dieses
Bindeglied manifestiert sich in einem gemeinsam entwickelten Leitbild regionaler
Entwicklung. ÖBS in diesem Sinne ist weiterhin auch eine Reaktion auf den in
den künftigen EU-Förderprogrammen wachsenden Stellenwert regionaler Aktivitäten
für die Bewertung der Förderfähigkeit von Vorhaben der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
in den Regionen.
Dazu gehört
an erster Stelle die gegenseitige Akzeptanz der in den Regionen tätigen Akteure
und die gegenseitige Anerkennung ihrer spezifischen Rolle in diesem Prozeß.
Beschäftigungsprojekte, Privatunternehmen und Verwaltungen haben sich in den
letzten Jahren jeweils spezifische Fähigkeiten, Potentiale für die Lösung von
Aufgaben im regionalen Kontext erarbeitet, die es mit größerem Effekt zur
Wirkung zu bringen gilt.
2. Was
bedeutet „Öffentlich gefördert“ am ÖBS?
Internationale
hat sich, im Unterschied zu Deutschland, bereits ein neues Verständnis Öffentlicher
Förderung begonnen durchzusetzen. Öffentlich gefördert bedeutet in unserem
Verständnis nicht nur und nicht primär, daß immer mehr öffentliche Mittel
irgendwie in die Regionen gepumpt werden, sondern daß Ziele und Inhalte von für
die Regionalentwicklung aus der Sicht der regionalen Akteure notwendigen Förderungen
selbst in einem konsensualen Prozeß festgestellt werden, daß dieser Prozeß
selbst öffentlich ist und daß die öffentliche Hand selbst diesen Prozeß
moderiert (bzw. die Moderation sicherstellt), unterstützt und schließlich auch
Mittel bereitstellt.
Die öffentlich
Förderung von Beschäftigung ist somit nicht mehr Resultat eines isolierten
Prozesses, sondern fügt sich als Kriterium in die Breite der (bisherigen) Beschäftigungs-
und Wirtschaftsförderung ein.
3.
Werden damit bestehende Strukturen abgeschafft oder neue Institutionen
geschaffen?
Vordergründiges
Ziel ist nicht die „von oben verordnete“ Ersetzung bisheriger Formen der
Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung durch neue oder die einseitige Begünstigung
bestimmter Akteure. Ziel ist in erster Linie, den Einsatz der vorhandenen Mittel
durch eine verbesserte Kooperation der vorhandenen Akteure effektiver und
zielgerichteter zu gestalten. Ausgangspunkt ist dabei als Untersetzung des
regionalen Leitbildes die Ermittlung sozialer und wirtschaftlicher Bedarfslagen
- also welche Leistungen werden in diesen Bereichen gebraucht, um
wirtschaftliche und soziale Stabilität und Entwicklungsfähigkeit zu erreichen.
Vorhandene Institute (bis hin zu Marketing-Ringen, Unternehmerstammtischen usw.)
werden somit nicht überflüssig - sie können vielmehr sogar einen höheren
Stellenwert erreichen.
Die Frage
nach neuen gesetzlichen Regelungen, neuen Institutionen usw. kann sinnvoll erst
dann gestellt werden, wenn Erfahrungen mit einer derartigen Kooperation
vorliegen. Hier kommt den Akteuren selbst wieder eine große Rolle zu. Letztlich
sollen sie entscheiden, wie der ÖBS in ihrer Region entsprechend ihren Bedürfnissen
gestaltet werden kann.
4.
Welcher Nutzen nun?
Der
Nutzen für Unternehmen der Privatwirtschaft läßt sich in folgenden Punkten
andeuten:
-
Verbesserung soziokultureller Standortfaktoren
-
Verbesserung des Angebotes an Arbeitskräften
-
Stabilisierung der Nachfrage in den Regionen
-
verbesserte Rahmenbedingungen für den Aufbau regionaler
Kooperationsbeziehungen.
5.
Welche Risiken?
Das größte
Risiko ist, daß eine Interessengruppe die andere zu dominieren sucht - sei es
aus wirtschaftlichen oder ideologischen Erwägungen. ÖBS bedeutet, daß
Arbeitsweisen und Verhaltensweisen in Richtung Kooperation verändert werden müssen,
dies bedeutet aber immer auch Kompromiß und Überprüfung eigener Sichtweisen.