Sieben Thesen zu freier Trägerschaft

(Unveröffentlichtes Diskussionsmaterial)

Petra Brangsch/Lutz Brangsch

Aus dem Programm der PDS zur Bundestagswahl 1998 :

„Außerparlamentarische Bewegungen, Bürgerinitiativen und Betroffene müssen bereits aktiv und gleichberechtigt in den Prozess der Vorbereitung sie betreffender Entscheidungen einbezogen werden. Gremien wie Runde Tische, gesellschaftliche Untersuchungskommissionen und andere, in denen Interessengegensätze ausgetragen werden und um Konsens gerungen wird, sollen gefördert, rechtlich abgesichert und mit Einfluss gegenüber den Entscheidungsgremien in den Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen ausgestattet werden. Einrichtungen und Verbände, die nicht auf Profit orientiert sind, sollen mit mehr Kontroll- und Informationsrechten hinsichtlich wirtschaftlicher Entscheidungen ausgestattet werden und größere gesellschaftliche Beachtung finden. “

1. These

Ziel neoliberaler Modernisierer in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Umverteilung von finanziellen Ressourcen auf der einen und von Lebenschancen auf der anderen Seite. Ausdruck dessen sind der auch unter einer rot-grünen Bundesregierung fortgesetzte Trend zur Privatisierung von Daseinsvorsorge und des Abbaus sozialer Rechte. Durch den Verweis auf einen notwendigen strukturellen Umbau des Sozialstaats soll dies legitimiert werden. Der Sozialstaat als Gewährleistungsverpflichteter ist für die bedarfsgerechte Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit soziokulturellen Angeboten verantwortlich. Ihm obliegen die Planungshoheit und die Verpflichtung zur Bereitstellung der für die notwendige soziokulturelle Infrastruktur notwendigen finanziellen Mittel. Soziale Absicherung ist BürgerInnenrecht.

2. These

In der Entwicklung und in der Tätigkeit freier Träger kann eine Möglichkeit der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Prozessen gesehen werden. Durch ihr Handeln wird ein innovativer und bewußt gestaltender Prozeß der Vergesellschaftung sozialer Arbeit befördert. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung der sozialen und politischen Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger.

Gleichzeitig wird durch  Träger- und Angebotsvielfalt dem gesetzlich garantierten Wunsch- und Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger zwischen Angeboten unterschiedlicher Wertorientierungen und einer Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen entsprochen. Durch die Gestaltung entsprechender Rahmenbedingungen seitens des Staates müssen den freien Trägern Möglichkeiten geschaffen werden, tatsächlich entsprechend ihren Grundsätzen handeln zu können.

3. These

Eine Übertragung von Formen der Marktregulierung auf den Bereich der freien Träger verhindert die Entfaltung ihrer eigentlichen Vorzüge und verwandelt sie (nach innen und außen) in privatwirtschaftlich agierende Unternehmen. Durch die Einführung Neuer Steuerungsmodelle in der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform) unter der Losung des „Umbaus der Verwaltung in ein Unternehmen“ wird dieser Prozess jedoch vorangetrieben und erfordert seitens der freien Träger eine große Anpassungsleistung.

 4. These

Der Sozialstaat steht in der Verantwortung, eine am Bedarf orientierte Bereitstellung sozialer Leistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Freie und öffentliche Träger müssen in die Lage versetzt werden, ihre Angebote bedarfsgerecht zu entwickeln und einzubringen. Voraussetzung dafür sind:

·       die klare politische Definition staatlicher Aufgaben

·       eine umfassende Armuts-und Sozialberichterstattung

·       eine kontinuierliche Sozialplanung auf Landes-und Bezirksebene,

·       die Definition sozialer Standards.

Alle damit verbundenen Prozesse müssen demokratisch durch Verwaltungen, Träger und BürgerInnen aktiv gestaltet werden und schließen eine Erweiterung der bezirklichen Selbstverwaltung ein. Entsprechende Initiativen ihrer BürgermeisterInnen und StadträtInnen sollten breiteste Unterstützung finden.

5. These

In der Schaffung vielfältiger Kooperationsbeziehungen der freien Träger untereinander sowie zwischen freien und öffentlichem Träger kann die entscheidende Alternative zur Privatisierung sozialer Daseinsvorsorge, zu einer konkurrenzdominierten Entwicklung der Trägerlandschaft sowie zu monopolistischen Tendenzen in diesem Bereich gesehen werden. Ein möglicher Rahmen dafür könnte ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor sein.

6. These

Politisches Handeln sollte sich dafür einsetzen, den festgestellten Bedarf an soziokulturellen Leistungen zum Ausgangspunkt für die Entwicklung von Finanzierungsmodellen für die Arbeit freier Träger sowie von Haushaltsentscheidungen zu machen.

7. These

Erreicht werden muss eine neue Kultur im Umgang mit den freien Trägern. Das bedeutet gleichberechtigte Mitwirkung und Mitbestimmung Betroffener, der Fachbasis und damit auch der auf den jeweiligen Gebieten tätigen freien Träger über Ziele, Inhalte und Methoden soziokultureller Arbeit in und bei der Planung, Realisierung und Kontrolle der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch freie UND öffentliche Träger.

Durch eine enge Kooperation der verschiedenen Träger sozialer Arbeit und die demokratische Bestimmung des Bedarfs an sozialen Leistungen sowie die Transparenz der Tätigkeit der Träger selbst müssen wichtige Voraussetzungen für mehr Akzeptanz für insbesondere haushaltspolitische neue Prioritätensetzungen in der Öffentlichkeit und in der Politik sein.