(Unveröffentlichtes Diskussionsmaterial)
Petra Brangsch/Lutz Brangsch
Aus
dem Programm der PDS zur Bundestagswahl 1998 :
„Außerparlamentarische
Bewegungen, Bürgerinitiativen und Betroffene müssen bereits aktiv und
gleichberechtigt in den Prozess der Vorbereitung sie betreffender Entscheidungen
einbezogen werden. Gremien wie Runde Tische, gesellschaftliche
Untersuchungskommissionen und andere, in denen Interessengegensätze ausgetragen
werden und um Konsens gerungen wird, sollen gefördert, rechtlich abgesichert
und mit Einfluss gegenüber den Entscheidungsgremien in den Parlamenten,
Regierungen und Verwaltungen ausgestattet werden. Einrichtungen und Verbände,
die nicht auf Profit orientiert sind, sollen mit mehr Kontroll- und
Informationsrechten hinsichtlich wirtschaftlicher Entscheidungen ausgestattet
werden und größere gesellschaftliche Beachtung finden. “
1. These
Ziel
neoliberaler Modernisierer in der Bundesrepublik Deutschland ist eine
Umverteilung von finanziellen Ressourcen auf der einen und von Lebenschancen auf
der anderen Seite. Ausdruck dessen sind der auch unter einer rot-grünen
Bundesregierung fortgesetzte Trend zur Privatisierung von Daseinsvorsorge und
des Abbaus sozialer Rechte. Durch den Verweis auf einen notwendigen
strukturellen Umbau des Sozialstaats soll dies legitimiert werden. Der
Sozialstaat als Gewährleistungsverpflichteter ist für die bedarfsgerechte
Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit soziokulturellen Angeboten
verantwortlich. Ihm obliegen die Planungshoheit und die Verpflichtung zur
Bereitstellung der für die notwendige soziokulturelle Infrastruktur notwendigen
finanziellen Mittel. Soziale Absicherung ist BürgerInnenrecht.
2. These
In der
Entwicklung und in der Tätigkeit freier Träger kann eine Möglichkeit der
demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen
Prozessen gesehen werden. Durch ihr Handeln wird ein innovativer und bewußt
gestaltender Prozeß der Vergesellschaftung sozialer Arbeit befördert. Sie sind
eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung der sozialen und politischen
Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger.
Gleichzeitig
wird durch Träger- und
Angebotsvielfalt dem gesetzlich garantierten Wunsch- und Wahlrecht der Bürgerinnen
und Bürger zwischen Angeboten unterschiedlicher Wertorientierungen und einer
Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen entsprochen. Durch die
Gestaltung entsprechender Rahmenbedingungen seitens des Staates müssen den
freien Trägern Möglichkeiten geschaffen werden, tatsächlich entsprechend
ihren Grundsätzen handeln zu können.
3. These
Eine Übertragung
von Formen der Marktregulierung auf den Bereich der freien Träger verhindert
die Entfaltung ihrer eigentlichen Vorzüge und verwandelt sie (nach innen und außen)
in privatwirtschaftlich agierende Unternehmen. Durch die Einführung Neuer
Steuerungsmodelle in der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform) unter der
Losung des „Umbaus der Verwaltung in ein Unternehmen“ wird dieser Prozess
jedoch vorangetrieben und erfordert seitens der freien Träger eine große
Anpassungsleistung.
4.
These
Der
Sozialstaat steht in der Verantwortung, eine am Bedarf orientierte
Bereitstellung sozialer Leistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu
garantieren. Freie und öffentliche Träger müssen in die Lage versetzt werden,
ihre Angebote bedarfsgerecht zu entwickeln und einzubringen. Voraussetzung dafür
sind:
·
die klare politische Definition staatlicher Aufgaben
·
eine umfassende Armuts-und Sozialberichterstattung
·
eine kontinuierliche Sozialplanung auf Landes-und
Bezirksebene,
·
die Definition sozialer Standards.
Alle
damit verbundenen Prozesse müssen demokratisch durch Verwaltungen, Träger und
BürgerInnen aktiv gestaltet werden und schließen eine Erweiterung der
bezirklichen Selbstverwaltung ein. Entsprechende Initiativen ihrer BürgermeisterInnen
und StadträtInnen sollten breiteste Unterstützung finden.
5. These
In der Schaffung
vielfältiger Kooperationsbeziehungen der freien Träger untereinander sowie
zwischen freien und öffentlichem Träger kann die entscheidende Alternative zur
Privatisierung sozialer Daseinsvorsorge, zu einer konkurrenzdominierten
Entwicklung der Trägerlandschaft sowie zu monopolistischen Tendenzen in diesem
Bereich gesehen werden. Ein möglicher Rahmen dafür könnte ein öffentlich geförderter
Beschäftigungssektor sein.
6. These
Politisches
Handeln sollte sich dafür einsetzen, den festgestellten Bedarf an
soziokulturellen Leistungen zum Ausgangspunkt für die Entwicklung von
Finanzierungsmodellen für die Arbeit freier Träger sowie von
Haushaltsentscheidungen zu machen.
7. These
Erreicht werden
muss eine neue Kultur im Umgang mit den freien Trägern. Das bedeutet
gleichberechtigte Mitwirkung und Mitbestimmung Betroffener, der Fachbasis und
damit auch der auf den jeweiligen Gebieten tätigen freien Träger über Ziele,
Inhalte und Methoden soziokultureller Arbeit in und bei der Planung,
Realisierung und Kontrolle der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch freie
UND öffentliche Träger.
Durch eine enge
Kooperation der verschiedenen Träger sozialer Arbeit und die demokratische
Bestimmung des Bedarfs an sozialen Leistungen sowie die Transparenz der Tätigkeit
der Träger selbst müssen wichtige Voraussetzungen für mehr Akzeptanz für
insbesondere haushaltspolitische neue Prioritätensetzungen in der Öffentlichkeit
und in der Politik sein.