Kommissionentotalitarismus

Ersetzen Regierungskommissionen künftig das Parlament?

 

In seiner Regierungserklärung nach der letzten Bundestagswahl hatte der Bundeskanzler angekündigt, dass er nach Art der Hartz-Kommission für weitere Bereiche der sozialen Sicherung Reformprojekte erarbeiten lassen würde. Die Entwicklung der letzten Monate bezeugen die Ernsthaftigkeit dieses Willens, allerdings auch die Fragwürdigkeit der Ergebnisse derartiger Politik. Bereits die Ergebnisse der Hartz-Kommission erwiesen sich in ihrer Komplexität als praktisch nicht realisierbar. Das, was realisierbar ist, bedeutet in erster Linie mehr Druck auf die ohnehin sozial Schwächsten. In ähnlicher Richtung laufen die Debatten in der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen, die sich unlängst mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe befasste, oder auch die Rürupp-Vorschläge. Das Problem besteht weniger darin, dass die Ergebnisse der Arbeit dieser Kommissionen nicht konsequent umgesetzt werden, sondern darin, dass die Kommissionsarbeit ausschließlich auf ein Ergebnis hin konzipiert wird: Absenkung der momentanen Lohnnebenkosten und Zwang zur Annahme jedweden Arbeitsplatzes. Gespeist wird diese Grundausrichtung aus einem durch nichts zu beweisendes Theorem: Kostensenkung in den Unternehmen führt zu erhöhten Investitionen und dies wiederum zu mehr Arbeitsplätzen und zu steigender Kaufkraft und –lust, wodurch die Beschäftigungseffekte weiter gestärkt werden. Obwohl dieser Glaubenssatz als die Dinge sehr vereinfachend und die Tiefe volks- und weltwirtschaftlicher Verflechtungen ignorierend durch die Praxis in dieser Plattheit widerlegt ist, ist er das entscheidende Vehikel, auf das Kanzler und Opposition gleichermaßen in ihren Konzepten zum Umbau der Gesellschaft setzen.

 Die meisten der vorgeschlagenen Einsparungen sind in der Tat keine solchen, sondern bedeuten nur eine Verlagerung von Kosten, die den Unternehmen direkt entstehen (Beitragsanteile, Abgaben) in den Lohn. Die Einführung von Zuzahlungen in der Krankenversicherung bedeutet schlichtweg eine Minderung der Kaufkraft der Arbeitseinkommen in anderen Bereichen. Dies wiederum bedeutet eine Privatisierung des Lebensrisikos Krankheit und damit soziale Exklusion von größeren sozialen Gruppen. Verfolgt man dieses Beispiel weiter, so erweist sich, dass hier wiederum der demografische Wandel plötzlich keine Bedeutung mehr hat – ältere sollen durch Gehaltsverzicht und Rentenabschläge zu billigeren Arbeitskräften und billigeren LeistungsbezieherInnen werden – wie sollen sie aber unter diesen Bedingungen etwa diese Zuzahlungen aufbringen können? Im günstigsten Falle muß hier dann wiederum aus Steuermitteln zugezahlt werden, was ggf. Steuererhöhungen bedeuten könnte. Oder soll Gesundheit wieder Privileg werden? Nehmen wir weiter an, dass die Pläne zur weiteren Verschärfung des Arbeitslosen- und Sozialhilferecht mit Konsequenz realisiert werden – wer wird dann für die medizinische Versorgung aufkommen? Was passiert, wenn die Gemaßregelten dereinst mit einer Minirente leben müssen und krank werden? Die Option der privaten Versicherung ist auch nur eine Scheinlösung, weil diese nur dann wirklich sichern kann, wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung der Kapitalmarkt eine entsprechende Verzinsung anbietet, was wiederum eine halbwegs florierende Wirtschaft voraussetzt.

Bereits dieser kurze Blick auf simple Fälle zeigt, dass die Pläne in sich zutiefst widersprüchlich sind, in jedem Falle aber im Widerspruch zu den verkündeten Zielen stehen. Sie unterstellen Automatismen, die in dieser Form nicht existieren und eigentlich schon dem gesunden Menschenverstand widerstreben müssten.

Man könnte die Sache nun als Trick betrachten, der Öffentlichkeit Unabhängigkeit und Kompetenz beschlussvorbereitender Prozesse vorzugaukeln. Dies mag ein Motiv sein. Es steht allerdings zu befürchten, dass die SchöpferInnen der Kommissionen tatsächlich glauben, durch diese Kommissionen Unabhängigkeit und Kompetenz in die Beschlussvorbereitung einzubeziehen - ohne sich darüber immer klar zu sein, dass vor allem bestimmte Interessen damit einen neuen Stellenwert in der Formierung von Politik erlangen. Die Kommissionen sind vor allem Funktionärskommissionen und sind somit

a) in ein bestimmtes Interessengeflecht eingebunden und sichern damit auch den Einfluss bestimmter Lobby-Gruppierungen

und unterliegen gleichzeitig

b) einer eigenen "Gruppendynamik" unterworfen, die durchaus Rückwirkungen in die Organisationen, deren VertreterInnen in die Kommissionsarbeit eingebunden sind, hat. Die Aura von Kompetenz und Unabhängigkeit prägt damit tendenziell die öffentliche Debatte und diktiert Themen und Diskussionsart auf verschiedenen Wegen; dies bedeutet immer auch, dass eine Alternativdiskussion von vornherein diskreditiert wird.

Die Wechselwirkung dieser beiden Komponenten macht die Gefahr dieses Weges aus - die öffentliche Diskussion wird nicht nur nicht befördert, sie wird sogar erschwert. Resultat ist nicht mehr Demokratie, sondern weniger.

Halbwahrheiten erhalten das Gewicht ewiger Wahrheiten.

Trotz dieser Widersinnigkeiten im Verfahren wird oft behauptet, dass die Neoliberalen den demografischen Wandel ernst nehmen, die Linke ihn hingegen ignoriere und keine Vorstellungen für dessen Bewältigung anzubieten habe.

Was bedeutet eigentlich demografischer Wandel? Im Mittelpunkt der Betrachtung steht meist das Verhältnis von BeitragszahlerInnen und LeistungsbezieherInnen. Es bedeutet aber auch die Veränderung von Bedürfnisstrukturen und Leistungspotenzialen. Mit dem Begriff des lebenslangen Lernens wird ein Teil der Problematik erfasst. Gefordert ist aber eigentlich eine Neukonzipierung von Gesellschaftlichkeit... Aber das führt an dieser Stelle zu weit.

Deutlich wird allerdings, dass die bisherigen Vorschläge schon von ihrem Ansatz her die Probleme nicht lösen, wahrscheinlich auch nicht  lösen sollen, sondern sie in andere Felder von Gesellschaftspolitik verlagern bzw. in die Zukunft verschieben sollen.

 (April 2003)