Wirft man nun einen Blick auf die Förderlandschaft, so stellt man fest, daß sehr verschiedenartige Akteure bzw. Politikbereiche die Beschäftigungssituation prägen: die "klassischen" beschäftigungspolitischen Instrumente, die Regionalpolitik, die Sozialplanung, die Politik von in der Region tätigen Unternehmen und die Reformprozesse im Öffentlichen Dienst gestalten bzw. manifestieren Nachfrage und Angebot an Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt. Sie wirken jedoch nie für sich, isoliert von den anderen Bereichen. Eine banale Feststellung, die aber kaum Widerspiegelung in der bisherigen Förderpolitik findet. Tatsächlich neue Herangehensweisen müssen diese Frage aufgreifen. Die Grundlage für jegliche Erfolge, die im Kampf gegen die Beschäftigungskrise erreicht wurden und werden, ist die Kooperation von Akteuren, die vorher nicht oder nur ungenügend zusammenwirkten.
Die logische Konsequenz aus dem Umstand, daß sehr verschiedene Akteure die Beschäftigungssituation prägen und daß deren Handeln oft nicht oder nur gering verknüpft ist, sind Schritte zur Erweiterung dessen, was bisher Beschäftigungspolitik war. Es müssen Formen gefunden werden, in denen die einzelnen Bereiche, die die Beschäftigungssituation bestimmen, nicht getrennt "behandelt" werden. Wie, so die Frage, schaffen wir eine Interessenlage, die es erlaubt, das Ziel einer Verbesserung der Beschäftigungssituation für alle relevanten Akteure handlungsbestimmend zu machen? Wo, so die eigentliche Frage dabei, liegt das Gemeinsame, das in der Realität gegebene Verbindende der hier weiter oben dargestellten Prozesse? In der Politik werden diese Prozesse voneinander getrennt und separat behandelt, so daß entweder eine endlose, beliebig gestaltbare Variabilität in den gegenseitigen Abhängigkeiten - oder, im Gegenteil, eine starre Ursache-Wirkungsbeziehung zwischen Wirtschaft und den übrigen gesellschaftlichen Bereichen suggeriert wird.
Genau an dieser Stelle kommt der ÖBS als eine Lösungsrichtung ins Spiel. Die hier skizzierte Sichtweise auf den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor kann man für die weitere Diskussion fürs erste in folgender Definition zusammenfassen:
Der Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor ist eine bestimmte Qualität der Kooperation regionaler Akteure, die durch das gemeinsame Ziel der Bekämpfung der Beschäftigungskrise und einer zukunftsfähigen Gestaltung der Region miteineinander verbunden sind.
Ein Wirtschaftssektor wird immer durch zwei Seiten charakterisiert - durch die in ihm wirkenden Akteure und durch die Art und Weise des Zusammenwirkens dieser Akteure. Dieses Zusammenwirken hat wiederum zwei Dimensionen - auf der einen Seite das faktische, durch das reale Wirtschaftleben vermittelte Zusammenwirken (hier ist die Arbeitsmarktsituation das Verbindende zwischen den Akteuren) und auf der anderen Seite die bewußte Gestaltung dieses Zusammenwirkens, die sich politisch in der Formel des ÖBS niederschlagen kann. Wohlgemerkt - der ÖBS schafft den Zusammenhang nicht, der ist durch die Realität - mag man diese zur Kenntnis nehmen wollen oder (aus ideologischen Prämissen heraus) nicht - gesetzt; er gestaltet diesen Zusammenhang als bestimmte Qualität von Kooperation.
ÖBS erfaßt potentiell tatsächlich alle beschäftigungspolitisch relevanten Akteure einer Region und führt ihre Potenzen im Interesse der Realisierung eines bestimmten gemeinsamen Zieles zusammen. Darauf hin müssen dann entsprechende Instrumente entwickelt werden.
Von zentraler Bedeutung ist dabei der Inhalt dieses Zieles und mehr noch der Weg zur Formulierung des Zieles. Weg und Inhalt entscheiden bereits, ob ein Sektor, also ein umfassendes Kooperationsnetz, entsteht, oder ob einzelne Interessengruppen die Entwicklungsprozesse dominieren und gleichzeitig andere soziale Gruppen und deren Interessen ausschließen kann. Setzt sich die letztgenannte Tendenz durch, so entsteht kein Sektor, sondern lediglich ein klientelorientiertes Umverteilungssystem, das in der Regel zu einseitigen und verzerrten Entwicklungsprozessen in der Region führt und zudem viele innere Potenzen ungenutzt läßt. Dazu gehört an erster Stelle die gegenseitige Akzeptanz der in den Regionen tätigen Akteure und die gegenseitige Anerkennung ihrer spezifischen Rolle in diesem Prozeß. Beschäftigungsprojekte, Privatunternehmen und Verwaltungen haben sich in den letzten Jahren jeweils spezifische Fähigkeiten, Potentiale für die Lösung von Aufgaben im regionalen Kontext erarbeitet, die es mit größerem Effekt zur Wirkung zu bringen gilt.
Die Ziel- oder Leitbilddiskussion muß eine Verständigung darüber sein, wie man künftig in der Region leben will. Aus ihr werden Bedarfsfelder abgeleitet, die in Kriterien für die Bewertung von Projekten vielfältigster Art auf ihre beschäftigungs-, sozial- und regionalpolitische Tragfähigkeit/Notwendigkeit umgesetzt werden.
Träger dieses Prozesses und damit auch Träger des ÖBS muß ein breiter regionaler Konsens sein, der sich in Runden Tischen, Territorialen Beschäftigungspakten o.ä. konstituiert. In diesem Rahmen soll in zunehmendem Maße entschieden werden, welche Maßnahmen der Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung realisiert werden sollen und wer diese Maßnahmen am Besten durchführen kann.
Wenn man vorurteilsfrei die Realität in vielen Regionen betrachtet, so sind viele Formen von Kooperation bereits zu finden, die auf die Philosophie eines ÖBS hintreiben. Diese Ansätze zu finden und zu gestalten ist die entscheidende politische Aufgabe. Erinnert sei hier etwa an die Bewegung Lokale Agenda 21 oder an das Netzwerk Gesunde Städte, in deren Rahmen vielerorts wesentliche Elemente einer Leitbilddiskussion bereits entwickelt wurden.
Das Neue des ÖBS liegt somit nicht an erster Stelle in den eingesetzten Instrumenten der Beschäftigungs- und Regionalförderung, sondern in der Art und Weise, wie diese Instrumente genutzt werden.
Vordergründiges Ziel ist nicht die "von oben verordnete" Ersetzung bisheriger Formen der Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung durch neue oder die einseitige Begünstigung bestimmter Akteure. Ziel ist in erster Linie, den Einsatz der vorhandenen Mittel durch eine verbesserte Kooperation der vorhandenen Akteure effektiver und zielgerichteter zu gestalten. Ausgangspunkt ist dabei als Untersetzung des regionalen Leitbildes die Ermittlung sozialer und wirtschaftlicher Bedarfslagen - also welche Leistungen werden in diesen Bereichen gebraucht, um wirtschaftliche und soziale Stabilität und Entwicklungsfähigkeit zu erreichen. Vorhandene Institute (bis hin zu solchen, gemeinhin nicht als beschäftigungspolitisch betrachteten Instituten wie Marketing-Ringen, Unternehmerstammtischen usw.) werden somit nicht überflüssig - sie können vielmehr sogar einen höheren Stellenwert erreichen.
Wenn der ÖBS in seiner "Entstehungsphase" an die vorhandenen beschäftigungs- und regionalpolitischen Instrumente ansetzt, so wird sich sehr schnell zeigen, daß neue Instrumente entwickelt werden müssen, die der Spezifik der Entscheidungsprozesse auf regionaler Ebene entsprechen. Hier würde sich z.B. die Frage der Schaffung eines eigenen Fonds für die Entwicklung des ÖBS (Fonds für ökologische und soziale Gemeinschaftsaufgaben), wie er im ÖBS-Konzept der PDS-Bundestagsfraktion gefordert wird, einordnen.
Es wird sich sicher auch die Frage stellen, wie die einzelnen Instrumente gestaltet werden müssen, damit den Regionen ein weiter Spielraum geboten wird, aber landespolitische und globale Zielstellungen nicht Opfer regional begrenzter Interessen werden.
Dies erfordert, daß eigentlich auf der Landesebene der gleiche Prozeß wie auf der regionalen Ebene einsetzt - eine Leitbild- und Bedarfsdiskussion.
Dies verweist auf einen zweiten Aspekt des Neuen des ÖBS gegenüber anderen Förderphilosophien - auf seine Vielgestaltigkeit und Globalität; ÖBS formiert sich entsprechend den Spezifika der entsprechenden Region, entsprechend den Eigenheiten der Akteure usw. Die mit der Entfaltung des ÖBS so gegebenen Veränderungen der Arbeitsweise in einer Ebene erzwingt aber, soll das übergreifende Ziel der Verbesserung der Beschäftigungssituation erreicht werden, Veränderungen auch auf anderen Ebenen.
- Verbesserung soziokultureller Standortfaktoren, ihre sachgerechte und zukunftsorientierte Entwicklung
- bessere Erschließung der inneren Potentiale der Region (personelle, kapitalseitige...)
- Verbesserung des Angebotes an Arbeitsplätzen und Arbeitskräften
- Stabilisierung des regionalen Marktes, vor allem der Nachfrage in den Regionen
- verbesserte Rahmenbedingungen für den Aufbau regionaler Kooperationsbeziehungen
- Erweiterung der Möglichkeiten des Auftretens außerhalb der Region
- Verbesserung der Bedingungen für die Erlangung von Fördermitteln.