Notizen zur Regierungserklärung des Kanzlers 2002

Regierungserklärungen sollen Strategien vermitteln, Kräfte einbinden und ausgrenzen. Sie sollen Ideologie vermitteln und Alternativlosigkeit zu Grundentscheidungen vermitteln - und möglichst auch noch Versprechungen aus dem Wahlkampf bekräftigen oder verschwinden lassen. Es sollen Stereotype vermittelt werden, die die hinter Entscheidungen stehenden Interessenkonstellationen aus dem öffentlichen Bewußtsein verschwinden lassen. Unter Berücksichtigung dieser Zielkoordinaten einer Regierungserklärung bietet die aktuelle des Kanzlers viele Rückschlüsse auf die bevorstehenden Auseinandersetzungen in Substanz und Form. Von besonderem Interesse ist dabei die Wechselwirkung von Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Die Justierung dieses Verhältnisses in der Substanz und die Art und Weise, wie diese Justierung verkauft wird, ist von großer Bedeutung für die Entschlüsselung strategischer Gesellschaftskonzepte der Regierung.

In der Regierungserklärung betont der Kanzler, dass Freiheit Freiheit von Angst und Not, Freiheit zur Verwirklichung ganz persönlicher Lebensentwürfe bedeute. Menschen, so der Kanzler, sollen leben können, wie sie wollen, „anstatt dass Ideologen ihnen vorschreiben, wie sie leben sollen.“ Der Staat solle „öffentliche Güter wie Gesundheit, Sicherheit und Mobilität“ bereitstellen, „ohne in das Leben der Menschen hineinzuregieren.“ Die Aussagen zur Sozial- und Gesundheitspolitik in Koalitionsvereinbarung und Regierungserklärung stehen in ihrer Resultante in direktem Gegensatz zu diesen unterstützenswerten Ansprüchen.

Tatsächlich wird unter Missbrauch des Begriffes Solidarität ein Konzept entwickelt, dass auf eine Weiterführung des Kurses auf die zunehmende Privatisierung von Lebensrisiken hinausläuft und die realen Möglichkeiten von Menschen, selbstbestimmt Lebensstrategien zu entwickeln einschränkt.

So ist es keinesfalls richtig, dass mit der Einführung der zusätzlichen privaten Alterssicherung das Sicherungssystem zukunftstauglicher geworden wäre. Richtig ist vielmehr, dass perspektivisch die Risiken der Finanzmärkte stärker auf ein wesentliches Element sozialer Sicherheit durchschlagen werden. Jeder Versuch, diese Risiken zu kompensieren werden das Dilemma, aus dem die Privatversicherung hinausführen sollte, wieder verstärken – der Versuch, ohne Umverteilungen von Oben nach Unten soziale Stabilität zu sichern. Wenn diese Reform ihre Wirkungen entfaltet, wird die Regierung wieder vor der Frage stehen – entweder durch Steuermittel oder Beitragserhöhungen fallende Zinserträge zu kompensieren oder konjunkturabhängige Altersarmut zu akzeptieren. Mit Privatisierungs- und Verantwortungsrethorik versucht sich auch die neue Bundesregierung um die klare Aussage herumzudrücken, dass soziale Sicherung auf einem menschenwürdigen Niveau in einer zunehmend komplexeren und zudem alternden Gesellschaft schlichtweg teurer wird und dass sie der Auffassung ist, dass dafür die Lohnabhängigen selbst und niemand sonst zu zahlen habe. In kaum einem anderen Bereich zeigt sich hier, wie sehr die Regierung in ihrer Politik einer Ideologie verhaftet ist, die Menschen durchaus vorschreibt, wie sie leben sollen. Der Druck zu marktkonformem Verhalten als Voraussetzung, um seine eigene soziale Sicherheit auch im Alter zu gewährleisten wird zwangsläufig zu einer Verschärfung der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt mit allen sozialen und kulturellen Konsequenzen führen – wie vor diesem Hintergrund das beschworene Prinzip der Solidarität lebensfähig sein soll, bleibt unerklärlich. Dieser Widerspruch wird nicht nur die Sozial- und Gesundheitspolitik der Regierung, sondern ihre Gesellschaftspolitik insgesamt in zunehmendem Maße prägen.

Gerade die Ankündigung, die Gesundheits- und Altersversorgung nach dem Muster zu reformieren, mit dem „bei der Hartz-Kommission Blockaden beseitigt und beachtliche Neuerungen erreicht“ wurden, lässt an der Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zu einer solidarischen Gesellschaft zweifeln. Wenn von einem „Muster“ nach dem die Hartz-Kommission gearbeitet hat, die Rede ist, so muss daran erinnert werden, dass diese Kommission ihr Konzept weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Selbstverwaltung der Arbeitslosenversicherung erarbeitet hat. Wird es das „Muster“ der zukünftigen Reformen sein, dass die ohnehin schwache Selbstverwaltung der Sozialversicherungen faktisch abgeschafft wird? Wäre es im Sinne von „Solidarität und Verantwortung“ nicht angebracht, den BeitragszahlerInnen und Leistungsberechtigten dieser Systeme nicht ein stärkeres Gewicht bei der Bestimmung der Zukunft der von ihnen finanzierten Einrichtungen zu geben? Die Vorschläge zur Ausweitung der Konkurrenz der Krankenkassen, beschönigend als Qualitätswettbewerb deklariert, deuten in eine andere Richtung. Womit wir es in der Realität zu tun haben, ist ein knallharter Kosten-, kein Qualitätswettbewerb. Es ist zu befürchten, dass die Bekenntnisse der Koalitionsvereinbarung zu Förderung von Formen integrierter Versorgung und andere durchaus vernünftige Ansätze den Konsequenzen der ideologischen Fixierung auf diesen in der Realität ablaufenden Kostenwettbewerb zum Opfer fallen könnte. Ähnliches ist mit Bezug auf das Vorhaben, unzumutbare Belastungen in Kliniken, Praxen und Pflegediensten“ zu vermeiden, festzuhalten.

So sehr es schließlich zu begrüßen ist, dass die PatientInnensouveränität gestärkt und die Transparenz im Gesundheitswesen ausgeweitet werden soll, sowenig sagt dies etwas über die Möglichkeiten der Teilnahme der Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherungen an der Bestimmung der strategischen Richtung der Entwicklungen aus. Aus der dem Gesundheitsmarkt eigenen Asymmetrie wird unter diesen Bedingungen immer PatientIn letztendlich VerliererIn sein. Es ist wiederum eine ideologisch bedingte Blindheit zu glauben, über Honorarsätze und Verträge die gesundheitliche Versorgung umfassend regulieren zu können. Notwendig ist eine öffentliche Diskussion von Gesundheitszielen und Qualitätsstandards sowie dann eine klare Orientierung der Gesundheitspolitik in ihrer Breite auf diese Ziele und Standards, wie auch eine öffentliche Kontrolle ihrer Realisierung. Gerade die in der Koalitionsvereinbarung anvisierte Durchsetzung einer stärkeren Anpassung der Leistungen und Angebote des Gesundheitssystems an alters- und geschlechtsspezifische Erfordernisse wäre ein Feld für eine direkte Beteiligung von BürgerInnen an einer umfassenden Qualitätsdebatte. Hier bleibt der Koalitionsvertrag trotz vieler interessanter Ansätze in der Substanz hinter den in der Gesellschaft (auch auf internationaler Ebene) ablaufenden Debatten zu anderen, bürgerInnennäheren und effizienteren Formen gesundheitlicher Versorgung leider noch zurück.

In einem Punkt haben Kanzler und Koalitionsvertrag freilich recht – tiefgreifende Veränderungen sind nötig. Erforderlich ist aber nicht nur die Einsparung von Kosten, es muss genauso anerkannt werden, dass in bestimmten Bereichen mehr Aufwand wird betrieben werden müssen, wenn der Anspruch einer humanen Gesellschaft eingelöst werden soll. Es wird z.B. Aufgabe der Armuts- und Reichtumsberichterstattung sein, hier Entscheidungsgrundlagen für Umverteilungsprioritäten zu liefern. Zukunftsfähige soziale Sicherungssysteme sollen, hier ist dem Kanzler zuzustimmen, zu Freiheit von Angst und Not beitragen, Freiheit zu Verwirklichung individueller Lebensentwürfe schaffen. Aus unserer Sicht wird dies aber nicht mit einer einseitigen Fixierung auf Privatisierung und Kostenminimierung erreicht. Die Regierungsstrategie stellt aus unserer Sicht keine Alternative zu einem Konzept einer bedarfsorientierten sozialen Grundsichtung und zur Stärkung der solidarischen Elemente der sozialen Sicherungssysteme dar. Dazu gehört auch und nicht zuletzt die Ausweitung der Versicherungspflicht wie ggf. auch die Erhöhung des steuerfinanzierten Anteils sozialer Leistungen.

L.Brangsch