Die gegenwärtige Debatte um die Zukunft der Sozialhilfe hat etwas auf den ersten Blick Unwirkliches an sich: PolitikerInnen reisen in die USA um danach Ansätze zu propagieren, die vordergründig betrachtet zu 50 Prozent alten Forderungen sozial denkender Menschen und Organisationen entsprechen und die von den scheinbar bekehrten Propagandisten bisher vehement bekämpft wurden. Die anderen 50 Prozent - die Restriktion gegenüber Sozialhilfeberechtigten (in den USA als social control bzw. unter dem Stichwort workfare diskutiert) - sind wahrlich auch keine neue, und schon gar keine US-amerikanische Erfindung. Wenn etwas neu ist, so ist es a) die Intensität der Propaganda und b) die Art und Weise, wie Förderung und Beratung auf der einen Seite mit Restriktion und öffentlicher Diffamierung auf der anderen Seite verbunden werden. Neu ist auch, wie Instrumente der sozialen Sicherung in Instrumente der Arbeitsmarktregulierung und des gesellschaftlichen Umbaus verwandelt werden.

In einer unlängst erschienen Arbeit analysiert Jamie Peck die Methoden und die Ergebnisse der Wohlfahrtsreformen in den USA und in einigen anderen Ländern (Workfare States, New York 2001). Wie bekannt, verbinden Projekte der Wohlfahrtsreform in den verschiedenen US-Bundesstaaten eine Förderung von WohlfahrtsempfängerInnen (Bewerbungstraining, Qualifizierung usw.) mit dem Zwang, sich aktiv und abrechenbar um einen Arbeitsplatz zu bemühen und einen angebotenen Arbeitsplatz anzunehmen. Die Darstellung zeigt, wie stark diese Reformen aber auch mit einem offenen Zwang zu gesellschaftskonformem Verhalten verbunden ist, ja dieses gesellschaftskonforme Verhalten im Kern das eigentliche Ziel der Reformen, der Fakt, dass WohlfahrtsempfängerInnen Arbeitsplätze erhalten, hingegen eher ein Nebeneffekt ist. Bemerkenswert, wenn auch nicht unerwartet, ist ebenfalls die Feststellung, dass die im Rahmen der "workfare"-Projekte erlangten Arbeitsplätze nicht nur im Niedriglohnsektor angesiedelt sind, sondern in der Regel auch keinen Ausweg aus diesem Sektor anbieten. Vielmehr treten die "neuen" arbeitenden Armen in Konkurrenz zu den hier schon länger beschäftigten Armen. So schätzten frühere WohlfahrtsempfängerInnen ein, dass sich die Schwierigkeiten, Miete, medizinische Leistungen und selbst Lebensmittel zu bezahlen, für sie trotz der nun vorhandenen Arbeitsstelle verschärft hätten. Ein bei Peck zitierter Autor bringt es auf den Punkt: es gehe darum, dass die kleine Schwester der alleinerziehenden Wohlfahrtsempfängerin Angst davor bekommen soll, einmal in deren Situation zu geraten.

Die Problematik der Debatte, wie sie nun von verschiedenen Seiten in Deutschland aufgemacht wird (vgl. z.B. "Das ist wie Striptease. Wiesbaden braucht den Vergleich mit Wisconsin nicht zu scheuen" in: Wirtschaftswoche Nr.36 / 30.8.2001, S.25ff.), liegt so nicht darin, dass man Menschen den Weg aus der Armut, verursacht durch Arbeitslosigkeit, ebnen will. Auch nicht darin, dass dazu Sozialämter mit Arbeitsämtern kooperieren sollen. Das Problem ist, dass genau die gesellschaftspolitischen Komponenten der US-amerikanischen Reformen übernommen werden sollen. Nachdem in der Praxis CDU/CSU- wie auch SPD-Regierungen in den letzten zwanzig Jahren das Problem von Sozialhilfebedürftigkeit und Armut Arbeitsloser (wie auch Arbeitender) als nebensächlich hingenommen und (trotz bereits vorhandener Tendenzen) nicht in umfassender Weise als gesellschaftspolitisches Instrument eingesetzt haben, sollen die bisher nur indirekt wirksamen gesellschaftspolitischen Potenziale einer restriktiven Sozialhilfepolitik nun unmittelbare Bedeutung in der Politik erlangen. Dabei zeigt die Geschichte der sozialen Sicherungssysteme in dieser Zeit, dass man keinesfalls zimperlich im Umgang mit sozialen Problemlagen und sozialen Rechten gewesen ist. 

Vor diesem Hintergrund wird die ganze Tiefe des Problems deutlich, wenn in Deutschland über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe diskutiert wird. Räumt man alle in diesem Zusammenhang ins Feld geführten kategorialen und wissenschaftlich- oder verwaltungstechnisch-systematischen Problematisierungen beiseite zeigt sich, dass es sich um eine Diskussion um die Frage handelt, worin die Funktion sozialer Sicherung besteht oder bestehen soll. Wird die Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe überführt, dürfte das nicht nur zu einer Absenkung des Leistungsniveaus der hier Leistungsberechtigten führen; schwerwiegender ist, dass  sie von den arbeitsmarktpolitischen Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit ausgeschlossen werden und gleichzeitig auf der Ebene der Träger der Sozialhilfe, der Kommunen, im günstigsten Falle eine Doppelstruktur zu den Instrumenten der BA geschaffen wird. Wo dann Einsparpotenziale liegen sollen (außer, indem Leistungen brutal gekürzt werden) bleibt fraglich. Die Segmentierung der Beschäftigungspolitik würde so vertieft und eine wesentliche Potenz bundesdeutscher Beschäftigungspolitik, wie sie die BA als bundesweite selbstverwaltete Institution trotz aller gravierenden Probleme darstellt, verschenkt werden. Es sei daran erinnert, dass 1927 in Deutschland eine zentrale Arbeitsverwaltung genau deshalb eingerichtet wurde, weil die Kommunalhaushalte durch die Arbeitslosigkeit extrem belastet waren. 

Ein weiterer Aspekt ist in diesem Zusammenhang von nicht weniger großer Bedeutung. Das Abschieben der ArbeitslosenhilfeempfängerInnen in die Sozialhilfe würde auch zu einer Veränderung der Interessanlage der Arbeitsämter führen. Bisher verbindet sich der Bezug von Arbeitslosenhilfe weitgehend mit den Rechten auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung in ihrer Breite, die Arbeitsämter müssen sich also auch um diese Menschen (wenigstens dem Gesetz nach) kümmern. Plötzlich würde sich aber aus der Sicht der Arbeitsämter eine Lösung von "Problemfällen" durch Zeit eröffnen - nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld würden diese einfach aus der Zuständigkeit des Arbeitsamtes verschwinden. Mögliche und wahrscheinliche Folge wäre, dass sich die Vermittlungsbemühungen der Ämter mehr auf die "einfach" zu vermittelnden Fälle konzentrieren würden, die "komplizierten Fälle" bei den Kommunen landen. Die Entwicklung entsprechender beschäftigungspolitischer Instrumente und die dafür bereitgestellten Ressourcen liegen aber in der Zuständigkeit der BA. Sieht man dies nun im Zusammenhang mit immer wieder erhobenen Forderungen nach einer Privatisierung der Arbeitsvermittlung würden die Arbeitslosenversicherung und die Bundesanstalt für Arbeit zunehmend ihre Legitimation verlieren.

Sicher ist es ein Fortschritt, wenn mit dem Mozart-Projekt nunmehr die Frage der Kooperation zwschen Arbeits- und Sozialämtern auf der Ebene von Modellprojekten angeschoben wurde. Über viele Jahrzehnte scheiterte eine solche Kooperation an scheinbar formalen Gründen - Menschen, die über das Sozialamt gefördert wurden, durften nicht an Tischen arbeiten, die im Rahmen eines arbeitsamt-geförderten Projektes beschafft wurden, auch wenn beide beim gleichen Träger angesiedelt waren. Es war eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft der MitarbeiterInnen  beider Institutionen oder des Geschicks des Trägers, so etwas zuzulassen. Obwohl dieses Problem schon lange bekannt war, wurde nie eine ernsthafte Lösung auf Bundesebene angegangen. Mit der Philosophie der Mozart-Initiative hat sich die Regierung formal den Weg freigelassen, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf die eine oder andere Art und Weise zu bewerkstelligen. Die Ideologie dürfte aber zu der Kommunalisierung der Probleme tendieren.

Es geht also um weitergehende politisch-konzeptionelle Ansätze, wie sie etwa in der These, dass die Sozialhilfe in ihrer bisherigen Form nicht zur Arbeit motiviere ihren Niederschlag finden: Sozialhilfe kann gar nicht zu Arbeit motivieren - das kann nur die Arbeit selbst - über Sozialhilfe kann (wenn sie zu niedrig ist) nur ein Zwang zur Arbeit ausgeübt werden. Das wirkliche Problem besteht nicht darin, dass die Sozialhilfe zu hoch ist, sondern die Löhne in den unteren Bereichen zu niedrig - oder die Preise zu hoch sind. Dass es immer Menschen geben wird, die sich in welchen Sicherungssystemen (seien sie staatlich, privat oder gesellschaftlich organisiert) parasitär einrichten, ist ein Fakt, der unter den bestehenden Verhältnissen kaum zu ändern sein wird und von dem im übrigen auch jede soziale Schicht betroffen ist. Mithin stellen die von verschiedenen Seiten problematisierten Überschneidungen von Sozialhilfeeinkommen und unteren Arbeitseinkommen ein prinzipielles Problem der etablierten Lebensweise, der etablierten Verteilungsverhältnisse in ihrer Breite dar. 

Das Kunststück ist also, gleichzeitig auf lange Sicht sichere Arbeitsplätze mit motivierenden Arbeitsaufgaben und motivierenden Vergütungen zu schaffen, einfach zugängliche Beratungsmöglichkeiten in repressionsfreiem Raum zu garantieren sowie eine nach den gleichen Prinzipien organisierte Leistungsgewährung aufzubauen. Nur unter diesen Prämissen ist die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe überhaupt ansatzweise sinnvoll. Ein genereller Anspruch auf Arbeitslosengeld und auf Leistungen der Arbeitsämter für alle Arbeitsuchenden im Rahmen eines Grundsicherungskonzeptes wäre hier bedeutend hilfreicher. Bleiben derartige Lösungen aus, so bleibt Betroffenen unter bestimmten Bedingungen nur das Ausweichen vor der Repression in illegale Beschäftigungs- und damit Abhängigkeitsverhältnisse - wie es ja in Wisconsin auch der Fall sein soll.

 

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