DISKUSSIONSMATERIAL

Daseinsvorsorge und Liberalisierung kommunaler Wirtschaftstätigkeit

Thesen

 

Vorbemerkung

Die Kommunen stehen angesichts der Globalisierung und einer wesentlichen Verschiebung gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse unter einem zunehmenden Reaktionsdruck. Die heute zu entwickelnden Strategien werden letztlich über die Substanz und Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden.

Die Frage von Inhalt und Umfang der Daseinsvorsorge wird sich zur zentralen Frage für die Zukunft kommunaler Selbstverwaltung entwickeln. Es besteht akuter Handlungsbedarf zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung, dem sich die PDS stellen muss.

Das nachfolgende Thesenmaterial versteht sich in erster Linie als Diskussionsangebot an alle kommunalen Akteure. Darüber hinaus wendet es sich an all diejenigen, die über Rahmenbedingungen kommunalen Handelns entscheiden.

 1. Veränderung der Rahmenbedingungen

Durch die Liberalisierungs- und Privatisierungsbestrebungen der Europäischen Union und des Bundes werden zunehmend Aufgaben, die traditionell im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand lagen, für den Wettbewerb geöffnet und den Strategien, den Effektivitäts- und Verwertungsmaßstäben global operierender Unternehmen unterworfen. Unternehmen der privaten Wirtschaft aus dem In- und Ausland entdecken den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge als profitablen und wachsenden Markt und stehen bereit, die gesamte Ver- und Entsorgung von Städten und Gemeinden und Landkreise zu übernehmen. Dabei ist davon auszugehen, dass in den Bereichen, in denen Privatisierungen erfolgen, schon seit langem kein Wettbewerb im klassischen Sinne mehr existiert und angesichts des erforderlichen langfristigen Kapitaleinsatzes auch nicht geben kann. Dementsprechend ist die Privatisierung öffentlicher Leitungen nicht nur im Interessenwiderstreit Kommune-Unternehmen zu sehen, sondern darüber hinaus auch in dem zwischen lokal bzw. regional agierenden Unternehmen auf der einen und global agierenden Unternehmen auf der anderen Seite.

Infolge dieser Entwicklung stellen sich neue Fragen nach der Art und Weise der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge, der Wege der Durchsetzung der damit verbundenen Interessen der BürgerInnen sowie nach der ökonomischen Zukunftsfähigkeit kommunaler, darüber hinaus aber auch regional/lokal orientierter,Unternehmen sowie auch der Unternehmensbeteiligungen..

 2. Daseinsvorsorge

Daseinsvorsorge charakterisiert immer eine bestimmte Qualität des Zusammenlebens der Bürgerinnen und Bürger in einer Kommune, bestimmter Typ sozialer Beziehungen, die Menschen in einer Kommune haben; Sicherung der Gemeinschaftlichkeit des Zusammenhalts als bestimmende Qualität des Zusammenlebens; nicht ohne Grund Aufgaben der Daseinsvorsorge an bestimmte Kriterien – Nachhaltigkeit, allgemein zugänglich – gebunden, um einen bestimmten sozialen Ausgleich zu realisieren;

Das setzt aber voraus, dass die Menschen, die in der Kommune leben, selbst darüber entscheiden können, wie sie ihr Gemeinwesen zukünftig gestalten wollen. Die Diskussion und Entwicklung eines Leitbildes oder eines Zukunftskonzeptes ist entscheidende Bedingung dafür, Aufgaben der Daseinsvorsorge überhaupt bestimmen zu können. Und nur über die Realisierung dieser Aufgaben wird auch eine bestimmte Qualität des Zusammenlebens garantiert.

 Eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung nicht von außen, sondern von innen

Vorzug kommunaler Selbstverwaltung liegt in der Möglichkeit der Mobilisierung der unterschiedlichsten kommunalen Akteure

 Artikulation eines öffentlichen Interesses, um gegenüber Dritten das Interesse der Kommune durchsetzen zu können.

 Die Zukunft kommunaler Selbstverwaltung wird entscheidend davon abhängen, welche Aufgaben künftig von den Kommunen wahrzunehmen sind.

Es geht darum, das Grundgesetz - Artikel 28 Abs. 2 - d.h. das Recht der Kommunen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, durchzusetzen.

Notwendig scheint in diesem Zusammenhang auch eine Neubestimmung des Begriffs Daseinsvorsorge. Aufgaben der Daseinsvorsorge einem gesellschaftlichem Wandel unterzogen;

Eine einheitliche Definition der „Daseinsvorsorge“ gibt es in Deutschland nicht; das belegt ein Blick in die unterschiedlichen Gemeindeordnungen der Bundesländer.

Jedes Land entsprechend seiner kommunalen Spezifik jeweilige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge bestimmt

 Daseinsvorsorge ist ein typisch deutscher Begriff, der zum Wesensgehalt der kommunalen Selbstverwaltung gehört.

Als wesentlicher Inhalt der Daseinsvorsorge gelten die öffentliche Grundversorgung mit Energie, Wasser, Entsorgung von Abfall und Abwasser, ÖPNV, Straßenbau und Straßenreinigung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Schulträgerschaft, Wohnungsbau, Kulturpflege, Gesundheitswesen, Krankenhäuser, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Schwimmbäder, Bibliotheken, Museen, Altenheime.

 Im 21. Jahrhundert muss Daseinsvorsorge bedeuten, für die künftigen Generationen lebenswerte Bedingungen in den Kommunen zu gestalten. Nachhaltigkeit - soziale Gerechtigkeit und Demokratie - muss somit zum entscheidenden Kriterium für Daseinsvorsorge werden. Dabei bieten Aktivitäten und Debatten zum Netzwerk „Gesunde Städte“ und zur lokalen Agenda 21 wichtige Ansatzpunkte.

 Die Gewährleistung der Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger des Gemeinwesens über Aufgaben der Daseinsvorsorge Art und Umfang der Produktion und Reproduktion aller lebenswichtigen Dienstleistungen und Güter;

 Was ist Gemeinwohl, wie kann ihm Rechnung getragen werden und wie kann dies finanziert werden

 Kriterien für die Daseinsvorsorge sollten (eine auf das Gemeinwohl gerichtete Politik) sein:

§         Ein gleichberechtigter, diskriminierungsfreier und kostengünstiger Zugang zu allen lebenswichtigen Dienstleistungen und Gütern;

§         Ein flächendeckendes, an qualitativen Standards orientiertes, in ausreichendem Umfang, dauerhaftes und verlässliches Angebot an allen lebenswichtigen Dienstleistungen und Gütern;

§         Die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch eine entsprechende Infrastrukturausstattung;

§         Nachhaltigkeit, Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für die zukünftigen Generationen;

§         Die Gewährleistung einer demokratischen öffentlichen Kontrolle über die Leistungen.

 3. Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

Die wirtschaftliche Betätigung der Kommune ist eines der Elemente über die die Daseinsvorsorge realisiert wird.

 Die PDS sieht in der Kommunalwirtschaft eine tragende Säule der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen sind berechtigt, aber auch verpflichtet, Dienstleistungen im allgemeinen öffentlichen Interesse zu erbringen. Deshalb vertritt die PDS die Auffassung, die Aufgabenfelder der Kommunen im Rahmen von Funktionalreformen in den Ländern zu erweitern, die umfangreichen Gesetzes- und Verordnungsvorbehalte auf Bundes- und Landesebene wesentlich einzuschränken und das wirtschaftliche Engagement der Kommunen anzukurbeln. Wer kommunale Selbstverwaltung nur auf die sogenannten Kernkompetenzen der Kommunen reduziert, negiert die Interessen der örtlichen Gemeinschaft.

 4. Hauptlinien der Auseinandersetzung

Die Diskussion um die Zukunft der Daseinsvorsorge und der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen steht in engem Zusammenhang zur bereits in den 80er Jahren begonnenen und jetzt in der politischen Umsetzung begriffenen Diskussion um die Zukunft des Staates.

CDU/CSU und FDP fordern, die kommunale Daseinsvorsorge vorwiegend auf nichtproduzierende Bereiche, auf die angeblichen Kernkompetenzen zu reduzieren. Nur über den Wettbewerb sei es möglich, solche Bereiche wie Energie, Wasser/Abwasser, öffentlicher Personennahverkehr etc. zu modernisieren und Gebühren bzw. Tarife zu senken.

Prof. Dr. Rupert Scholz, Vorsitzender des Sachverständigenrates „Schlanker Staat“ „Vor allem die gemeindliche Daseinsvorsorge und selbstverwaltungsrechtliche Garantiegehalt gemäß Art 28 II GG verpflichtet die Gemeinden nicht etwa, gemeindliche Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, gemeindliche ‚öffentliche Einrichtungen’ etc. In strikt eigener Vollzugszuständigkeit zu unterhalten, eröffnet den Kommunen vielmehr und durchaus auch das Mandat, private bzw. privatisierte Formen der Aufgabenwahrnehmung einzuführen und sich selbst auf die grundsätzlich subsidäre Gewährleistungsverantwortung (...) zu beschränken. Eine effektive Privatisierungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden muß sich ungleich stärker als bisher der Grundidee einer ‚Public Private Partnership’ und ihrer vielfältigen Synergien bedienen“

 Grüne und SPD knüpfen nahtlos an die Politik der bis 1998 amtierenden Bundesregierung an, allerdings unter dem Deckmantel des aktivierenden Staates, der dem bürgeschaftlichen Engagement einen breiteren Raum geben soll mit dem Ziel der Integration der Bürger/innen in das Gemeinwesen. Stärkung des Wirtschaftsstandortes

PDS unterstrich die Notwendigkeit der Sicherung kommunaler Selbstverwaltung durch Erhalt kommunaler Unternehmen und der Schaffung von Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilnahme kommunaler Unternehmen am Wettbewerb.

 5. Liberalisierung und Auswirkungen auf die Kommunale Daseinsvorsorge in den einzelnen Bereichen

Sie verwiesen auf bisher vorliegende Erfahrungen bei der Einschränkung kommunaler Wirtschaftstätigkeit infolge Liberalisierung.

 Diese Erfahrungen besagen, dass ökologische und soziale Gesichtspunkte bei der Liberalisierung weitesgehend unberücksichtigt bleiben, ein Verlust an demokratischer Einflussnahme eintritt und das Regionalprinzip geschwächt wird.

 Gefahr der Abschaffung des Querverbundes

Zusammengefasst können die erkennbaren Auswirkungen der Liberalisierung auf die kommunale Daseinsvorsorge wie folgt charakterisiert werden:

§         Ausschließlich betriebswirtschaftliche Sichtweise

§         Die Strommarktliberalisierung hat zu (zeitweise?) niedrigeren Strompreisen geführt, wobei deren Nachhaltigkeit zumindest fragwürdig erscheint

§         Ökologische Gesichtspunkte bleiben weitgehend außen vor. Anschauliches Beispiel dafür ist der Kompromiss zwischen den großen Energieunternehmen und dem Verband kommunaler Unternehmen zur Förderung der Stadtwerke mit ökologischer Kraft-Wärme-Kopplung.

§         Soziale Anforderungen (Einhaltung von Tarifverträgen, Sicherung für alle bezahlbarer Gebühren und Tarife, Bedienung wenig genutzter Fahrrouten)

§         Privatisierung kann zu einer dauerhaften Reduzierung von Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten der kommunalen Vertretungen führen

§         In der Regel geht die Liberalisierung einher mit dem Abbau regionaler Verflechtungen und führt besonders in den neuen Bundesländern zum Wegfall von Arbeitsplätzen, da die Großunternehmen vorwiegend in den alten Bundesländern ihren Sitz haben.

 ..........

 13. PDS

a)     Die PDS muss sich auf EU-, Bundes-, Landes- und in erster Linie auf kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass Daseinsvorsorge als Prozess und zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger realisiert wird und damit wirtschaftliche Betätigung der Kommunen als Möglichkeit der Gestaltung von Lebensbedingungen begriffen wird.

b)     Kooperation in den Kommunen; Wege finden, dass Unternehmen miteinander kooperieren; Kommunen können Kooperation zwischen den Unternehmen vermitteln; Verflechtung der Unternehmen

Einer Öffnung des Wettbewerbs ist zuzustimmen, aber zu fairen Bedingungen für kommunale Unternehmen. Die Kommunalverfassungen der Länder gewährleisten in der Regel keine gleichberechtigte Teilnahme kommunaler Unternehmen am Wettbewerb. Novellierungsbedarf für die Kommunalverfassungen besteht in diesem Zusammenhang besonders für

§        eine Lockerung des für kommunale Unternehmen festgeschriebenen Örtlichkeitsprinzips im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit

§        die Aufhebung jeglicher Subsidiaritätsklauseln für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

§        eine Erweiterung  der Geschäftsfelder für kommunale Unternehmen, um ein innovatives und kundenorientiertes Dienstleistungsspektrum kommunaler Unternehmen zu ermöglichen

 Es gibt keine verfassungsrechtliche Grundlage, die gleichberechtigte Teilnahme kommunaler Unternehmen am Wettbewerb einzuschränken, wenn es um Bereiche der Daseinsvorsorge geht. Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist es den Entscheidungen der kommunalen Vertretungen überlassen, worin die Gemeinde die Förderung des Gemeinwohls ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sieht. 

c)      Öffentliche Qualitätsdiskussion in allen Belangen die die Daseinsvorsorge umfasst, um gegenüber Unternehmen einen öffentlichen Druck zu haben; öffentliche Kontrolle; neue kommunale Aufgaben (Qualitätsmanagement)

d)     dem Wettbewerb müssen alle Bereiche ausgesetzt werden, aber nicht der Konkurrenz

e)     Im Hinblick auf das Wechselverhältnis von Privat und Kommune ergeben sich vor allem folgende Prämissen, die in der weiteren Diskussion um Daseinsvorsorge und wirschaftliche Betätigung der Kommunen einbezogen werden sollten:

§        Einbindung Dritter in die Leistungsverantwortung anstelle Verantwortungsverlagerung,

§        Neudefinition von Leistungen statt Rückzug aus Aufgaben,

§        Qualifizierung der Leistungserbringung statt Leistungskürzungen,

§        Weitgehende Ausgestaltung und Wahrnehmung von Beteiligungsmöglichkeiten anstelle vormundschaftlicher Vertreterdemokratie.

f)        Vielfalt der Eigentumsformen, Vorrang kommunaler Unternehmen + Punkt 8

Frage des Umgangs mit Unternehmen, Beteiligungen; aktive kommunale Beteiligungspolitik; Transparenz der Jahresabschlüsse;

g)     Es sind Maßnahmen erforderlich (Regelungen in den Kommunalverfassungen, in den Hauptsatzungen und Gesellschaftsverträgen), die die Verantwortung der Gemeinden zur Wahrung des öffentlichen Zwecks/Interesses durch Unternehmen des privaten Rechts stärken. Das heißt auch, dass die Mitglieder in den Aufsichtsräten in die Lage versetzt werden, im Interesse des Gemeinwohls zu entscheiden. Es muss gesichert sein, dass die Entscheidung über die Erteilung von Weisungen letztlich in der hand des Gewährträgers verbleibt und die demokratisch legitimierten Vertreter des Gewährträgers die letztendliche Einflussmöglichkeit haben (Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 21.10.1999 zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe).

h)      Wenn sich herausstellt, dass bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge nicht auf dem Markt angeboten werden können, muss dies finanziert werden; es muss sich nicht alles wirtschaftlich selbst tragen

Kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge, die wichtige ökologische und soziale Funktionen erfüllen, bedürfen der finanziellen Unterstützung, wenn sie im Wettbewerb bestehen sollen. Beibehaltung bzw. Ausbau des Querverbundes; Infrastrukturabgabe

i)        Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und ihre Interessenverbände sollten weiterhin Druck auf die Kommission und auf den Rat der EU ausüben, um die Rahmenbedingungen in Richtung auf eine am Gemeinwohl aller in der Kommune lebenden Bürgerinnen und Bürger orientierten nachhaltigen Daseinsvorsorge – darin eingeschlossen die wirtschaftliche Betätigung zu verändern. Die am 20. September 2000 veröffentlichte Mitteilung der Kommission „Leistungen der Daseinsvorsorge“, die Entscheidung zu den Sparkassen sowie zum ÖPNV zeigen, dass sich Widerstand lohnt.

j)        Plebiszit über HH-Satzung zu Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches;

k)      Mindestanforderungen/Kriterien für Privatisierung: Nachweis der Nachhaltigkeit (sozial gerecht, Demokratie), Sicherung der Sperrminorität; Transparenz von Entscheidungen; öffentliche Kontrolle

 Bei der Beurteilung der Auswirkungen dürfen nicht allein betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte herangezogen werden. Eine komplexe Bewertung erfordert darüber hinaus die Untersuchung ökologischer und sozialer Wirkungen sowie die Gewährleistung einer demokratischen Kontrolle durch die Vertretungen über die Entwicklung der Dienstleistungen.