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aus: Partizipation und Bürgerengagement - Ansatzpunkte für die Vermittlung zwischen Initiativen und Politik/Verwaltung. AutorInnen Dr.Gerda Jasper/Dipl.-Psych. Markus Rehrl/Dr. Annegret Rohwedder. Studie erarbeitet im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung und des kommunalpolitischen forums (berlin) e.v. Berlin 2002 >>>> hier die komplette Studie
„Bürger werden dort aktiv, wo die Großorganisationen versagen. Die Parteien, deren Ziel es war und zumeist noch immer ist, verschiedene Interessen zu bündeln, sehen sich der Selbstorganisation von Menschen um bestimmte konkrete Fragen und Interessensgebiete gegenüber. Eine zunehmende Zahl von Menschen findet Chancen zur Verwirklichung ihrer Anliegen in einer Politik ohne Parteien, bei Bürgerinitiativen und ähnlichen basisdemokratischen Aktionsformen und bildet den Kern vieler sogenannter ‚neuer sozialer Bewegungen’“ (Edlinger/Potycka 1989, 39).
Die Gründe für das Ergreifen der Initiative auf Seiten der Bürger sind vielfältig. Viele Bürger sind generell daran interessiert, über Veränderungen in ihrem Lebensumfeld informiert zu sein, um die Konsequenzen für ihre jeweils individuellen Lebensumstände bewerten zu können. Besonders Veränderungen, die als negativ empfunden werden, können in einigen Bürgern das Bedürfnis entstehen lassen, z. B. an einem Planungsprozess im Stadtteil mitbestimmend teilzunehmen. Der erste Schritt ist dann oft die Suche nach Gleichgesinnten (Initiativen), um über die Gruppenbildung ein stärkeres Druckpotential und mehr Rückhalt der Verwaltung gegenüber zu bekommen. Die Mitbestimmung der Gestaltung der eigenen unmittelbaren Lebensumwelt, aber auch die Veröffentlichung und Durchsetzung von Eigeninteressen sind hierbei entscheidend. Auf der anderen Seite ist es auch eine immer wieder erlebte Frustration, die als Reaktion auf vielfältige Funktionsunfähigkeit unterster politischer Ebene, Bürger veranlasst, ihre Möglichkeiten des Mitredens und Mitgestaltens mehr auszuschöpfen. Auch die Medien spielen hierbei durch ihre Art der Berichterstattung als Multiplikator einer aufkommenden Protesthaltungen – auch innerhalb der Parteien – eine wichtige Rolle (Edlinger/Potycka 1989, 13).
Diese Motivationslage auf Seiten der Bürger, die von mehr oder weniger stark ausgeprägtem Oppositionsdenken gekennzeichnet ist, zieht natürlich meist entsprechende Reaktionen auf Seiten der Politik bzw. Verwaltung nach sich. Verwaltungen befürchten, dass es zu einer Verlängerung, teilweise Blockierung von Planungsprozessen durch die Beteiligung kommen kann, und es herrscht generell die Meinung vor, dass Beteiligung die verfassten Formen demokratischer Entschlussfindung zwar ergänzen, keinesfalls aber ersetzen dürfe. Dahinter verbirgt sich die Angst vor partiellem Machtverlust bzw. davor, dass aktionsstarke Gruppen oder sogar Einzelpersonen sich gegenüber der Mehrheit durchsetzen könnten.
Diese Befürchtung seitens der Verwaltung ist genau genommen auch nicht ganz unbegründet. Ist Bürgerbeteiligung zunächst als Emanzipation von politischen oder wirtschaftlichen Lobbyinteressen entstanden, so läuft sie schon bald selbst Gefahr, neue Lobbys zu etablieren. Zum einen repräsentieren kommunalpolitisch aktive und organisierte Bürger erfahrungsgemäß nicht den Querschnitt der Bevölkerungsstruktur. Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten, Lehrer fungieren häufiger als Meinungsbildner als Arbeiter, kleinere Angestellte, Hausfrauen und Pensionisten. Das größere Artikulationsvermögen der engagierten Gruppe kann daher schnell zu sozialer Ungerechtigkeit führen. Zum anderen können auch innerhalb einer Partizipationsbewegung Kleingruppen oder Einzelpersonen die gebotene Bühne zur Selbstdarstellung für das Verfolgen spezifischer individueller Ziele missbrauchen. Beteiligung muss also nicht unbedingt immer auf das Gemeinwohl hin orientiert sein.
Eine andere Frage ist die nach den Entscheidungsbefugnissen, die den Bürgern zugestanden werden, bzw. die sie sich selbst erkämpfen können. Wenn sich Bürger beteiligen, wollen sie, dass ihre Vorschläge zumindest in Ansätzen berücksichtigt werden und sich in ausgeführten Maßnahmen wiederfinden oder ihnen zumindest plausibel erklärt wird, warum gewisse Vorschläge sich nicht realisieren lassen. Ein Auseinanderfallen von Entscheidungsinteresse und Entscheidungskompetenz während eines Planungsprozesses, eine große Zeitspanne zwischen Erörterung, Entscheidung und Verwirklichung des Vorhabens kann bei den Bürgern schnell Frustration hervorrufen (Haberkost 1999).
Grundlegend für diese Frage nach den Entscheidungskompetenzen der Bürger ist aber die Auseinandersetzung mit dem Demokratieverständnis generell. Hier wird ein Dilemma deutlich, das allgemein für alle Arten von Bürgerbeteiligung relevant ist: Auf der einen Seite sollen Bürger aus unterschiedlichen Gründen, die vor allem mit einer Emanzipations-, Legitimations- und Kontrollfunktion zu tun haben, möglichst umfangreich an den kommunalen Entscheidungs- und Beeinflussungsprozessen beteiligt werden. Darüber ist man sich weit gehend einig. Auf der anderen Seite aber hat die Partizipation dort ihre Grenzen, wo die Bürger im Sinne der repräsentativen Demokratie vom eigentlichen Abstimmungsprozess ausgeschlossen werden. So herrschen denn auch, was das Verhältnis zwischen direkter und repräsentativer Demokratie anbetrifft, die gegensätzlichsten Ansichten vor.
Verfechter der repräsentativen Demokratie befürchten, dass eine geförderte oder geduldete Bürgerbeteiligung dazu führt, dass entscheidungsschwache Politiker keine autonomen, an Grundsätzen orientierten Entscheidungen mehr treffen, weil sie nur den Einzelinteressen folgen, die sich jeweils am besten artikulieren (Edlinger/Pytoka 1989, 26). „Die Bewältigung des Problems lautet: Beteiligung am Entscheidungsprozess durch vorzeitige und offene Information, durch Planungsprozesse in Alternativen, durch längere Diskussionsphasen und durch Respektierung von Bürgerinitiativen als Gesprächspartner […] die Entscheidung selbst aber müssen gewählte Körperschaften treffen, denn sie allein können zur Verantwortung gezogen werden und so mancher könnte sich sonst fragen, wozu er die Mandatare gewählt hat“ (ebenda, 14).
Nun verfügen aber auf der anderen Seite viele Bürgerinnen und Bürger über Handlungs- und Urteilsfähigkeiten, deren Potentiale bei einem auf alle vier Jahre beschränkten Wahlrecht unausgeschöpft bleiben. Diese Schere zwischen den demokratischen Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger und den ihnen angebotenen partizipativen Möglichkeiten sei, so die Anhänger eines Ausbaus von direkten Formen der Demokratie, auch die Ursache für die vielfach beklagte Politik(er)verdrossenheit. Je weniger den Bürgern tatsächliche Entscheidungsbefugnisse zugestanden werden, desto weniger fühlen sie sich auch für Lokalpolitik verantwortlich und werden dadurch immer passiver.
Diese Argumentation ist bestimmt nachvollziehbar und nicht falsch. Sie wird jedoch dadurch relativiert, dass man sich vor Augen führt, welche Anlässe denn die Bürger im allgemeinen zu einer aktiven Teilnahme bewegen. Hier scheint es etwas einseitig zu sein, allein eine mangelnde Legislativkraft für das Fehlen von Engagement verantwortlich zu machen. Vielmehr kommt hinzu, dass bei den Bürgern Interesse und Engagement oftmals erst bei persönlicher Betroffenheit entstehen. Sie treten meist aber verspätet ein, wenn Entscheidungsprozesse schon ein Stadium erreicht haben, das nur noch begrenzte Einflussmöglichkeiten bietet.
Positiv ist bei dem emanzipatorischen Typ der Bürgerbeteiligung jedoch anzumerken, dass Bürger durch das Ausschöpfen aller möglichen Formen von Beteiligung auch eine wichtige Kontrollinstanz von Politik darstellen. Trotz der genannten Nachteile bietet auch gerade eine gewisse oppositionelle Haltung die nötige Energie, um wichtige Entscheidungen voranzutreiben, die bei kooperativen Formen vermutlich unter den Tisch gefallen wären. Dennoch ist die Oppositionshaltung, die ihren Ursprung letztlich in der Selbstbestimmungswelle der 60er Jahre hat, mit zu vielen Reibungsverlusten verbunden, die sich Kommunen angesichts immer stärker werdender Effizienzanforderungen kaum mehr leisten können.
Einen völlig anderen Typ von Bürgerbeteiligung stellt jener dar, bei dem die Verwaltung die Initiative für Beteiligungsprozesse ergreift, indem sie Bürger informiert, sie am Diskussionsprozess beteiligt und Meinungen einholt. An dieser Konstellation wird schon deutlich, dass diesem Typ ein sehr hierarchisches Demokratieverständnis zugrunde liegt, in dem die Rollen klar verteilt sind: Die Verwaltung bzw. Politik gibt die Themen vor, die zur Debatte stehen und die Bürger fungieren als interessierte Berater und Diskussionsteilnehmer.
Daraus ergibt sich die Frage nach den Motiven für ein solches Verhalten von Politik bzw. Verwaltung.
Je nachdem, wie skeptisch man diesem hierarchischen Typ der Bürgerbeteiligung gegenüber steht, werden auch die Motive der Politik sehr unterschiedlich eingeschätzt.
Befürworter stellen zum einen eher planungspraktische Argumente in den Vordergrund. So gewährt ein frühzeitig angeregter Meinungsaustausch oft hilfreiche Einblicke bezüglich der Durchsetzbarkeit und der Richtigkeit der gewählten Strategien. Ein frühzeitiges Einbeziehen der Bürger kann etwaigen später auftretenden Konflikten vorbeugen.
Zweitens sind es schlicht auch Effizienz-, und Kostensenkungsaspekte, die die Politik bewegen, sich mit den Meinungen der Bürger auseinander zu setzen. Obwohl Bürgerbeteiligung den Planungsprozess zunächst erst einmal aufhält, ist es auf lange Sicht trotzdem eine Zeitersparnis, Entscheidungen im gegenseitigen Konsens zu fällen. Darüber hinaus bringen viele Bürger auch einen enormen Zeit- und Arbeitsaufwand ein, der die Verwaltungen entlastet.
Drittens wird auch die Informations- und Partizipationspflicht der Politik gegenüber den Bürgern betont. Diese läge in der Verantwortung, getroffene Entscheidungen zu erklären, gezielt Meinungen von Bürgern einzuholen und gesetzte Ziele verständlich darzustellen (Willhauck 1997, 51).
Dieses Anliegen geht jedoch den Skeptikern hierarchischer Beteiligungsformen nicht weit genug. Im Gegenteil: Versteht man Bürgerbeteiligung lediglich als Transparentmachen von Entscheidungen und regelmäßige Dokumentation von Verwaltungsabläufen, so wird dadurch der Bürger zu einem Zeichen bewusster Akzeptanz und zur unentgeltlichen Arbeitskraft für öffentliche Aufgaben degradiert. Eine so geartete Form von Bürgerbeteiligung hat nur das Ziel, „über aktive Ansprache des gesellschaftlichen Verantwortungsgefühls der Bürger Legitimation“ für politischen Handeln zu schaffen (Brangsch 2002, 10). Hintergrund dieser Dynamik ist die bereits angesprochene Legitimationskrise der Politik, aber auch des planenden Arms der Verwaltung, der immer mehr politische Aufgaben zu erfüllen hat. „Anders gesagt – die klassischen politischen und Lobbystrukturen sehen sich außerstande, eine ‚richtige‘, gesellschaftlich weitgehend akzeptierte Haushaltspolitik ohne Einbeziehung weiterer Kreise der Gesellschaft zu konzipieren“ (ebenda, 10).
Ein weiteres Motiv kann der Versuch etablierter politischer Parteien sein, durch Unterstützung des Engagements von Betroffenen Vorteile gegenüber den politischen Kontrahenten zu gewinnen. Bürgerbeteiligung würde somit parteipolitisch instrumentalisiert werden, um neue politische Gruppierungen und Ansätze einer plebiszitär-basis-orientierten Entwicklung, die zu Lasten der etablierten politischen Parteien gehen, ‚weich’ aufzufangen und möglichst in die bestehenden Strukturen der Parteienlandschaft zu integrieren (Edlinger/Potycka 1989, 13).
Obwohl diese von der Politik initiierte Form der Bürgerbeteiligung
den positiven Effekt haben kann, Bürger für kommunale Probleme zu
sensibilisieren, ihnen ihre Betroffenheit vor Augen zu führen und ihre bisher
schlummernden Potentiale bürgerschaftlichen Engagements abzurufen, ist eine
wirkliche Partizipation dennoch in Frage gestellt. Es scheint, dass die Bürger
lediglich an der Realisierung von
politischen Zielen beteiligt werden sollen – nicht aber an der Zielbestimmung
selbst. „BürgerInnenbeteiligung wird vor allem als nachvollziehbarer Prozess
im Rahmen eines bestimmten ideologischen und politischen Gesellschaftsverständnisses
verstanden, nicht als offener Prozess, der Gesellschaft jenseits der
Vorstellungen von Politik und Verwaltung auch verändern kann (Brangsch 2002,
22). Vor diesem Hintergrund steht der in vielen Modellen zur Verwaltungsreform
angesprochene „Kunde Bürger“ in einem neuen Licht. Wurde dieses Konzept zunächst
noch positiv als ein Zuwachs an Servicementalität gesehen, so zeigt sich nun
auch der hierarchische Aspekt, der damit verbunden ist. Der Bürger bezieht als
Kunde Leistungen von der Verwaltung, hat aber keine Mitsprache bei deren
Entwicklung.
Diese Rollenaufteilung ist nicht nur bezüglich des Ausmaßes an Partizipation fragwürdig, sondern reproduziert auch „eine ‚Blick-von-oben-Politik’, einen Politikstil, der die Bürger nicht als Souverän, sondern als mehr oder weniger fähigen Kunden oder Berater einstuft“ (Brangsch 2002, 21). Besonders deutlich wird das dort, wo ein für die Planung maßgeblicher gesellschaftlicher Bedarf ohne Beteiligung der Betroffenen gar nicht zu erkennen ist und Bürgerbeteiligung dann nur den Zweck hat, diesen bei den Bürgern zu wecken und sichtbar zu machen, anstatt über das tatsächliche Ausmaß des Bedarfs nachzudenken und gemeinsam Ziele zu definieren (Willhauck 1997, 51).
Obwohl die Bürger nicht als gleichberechtigte Partner gesehen werden, wird von ihnen trotzdem ein hohes Maß an Mitarbeit erwartet. Der Bürger ist also nicht nur Kunde, sondern auch selbst Dienstleister. Denn dadurch, dass die Bürger der Verwaltung Informationen über die einzelnen Intentionen der autonomen oder teilautonomen Akteure liefern, indem sie eigene Vorschläge einbringen und Widerstände sichtbar machen, werden sie für die Verwaltung zu einer wichtigen Unterstützung.
Diese Form der Mitarbeit birgt jedoch auch die Gefahr in sich, dass sich die Politik der Verantwortung für ihr Handeln besser entziehen kann, mit dem Argument, man habe ja die Bürger mit einbezogen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Dass dahinter die Ansicht steht, man könne die Kooperation der Bürger durch das Anbieten eines Meinungsaustauschs erkaufen, liegt auf der Hand. Eine so intendierte Bürgerbeteiligung macht sich verdächtig, nur aus dem Zweck initiiert worden zu sein, um bei der späteren Durchführung von Planungsvorhaben freie Bahn zu haben.
Damit soll natürlich nicht in Abrede gestellt werden, dass durch die rechtzeitige Sachinformation, beispielsweise über den Bedarf an Infrastrukturen oder Haushaltsmittel, tatsächlich mögliche Konflikte vermieden werden können (Willhauck 1997, 51).
Bürgerbeteiligung gibt es nicht nur als Kontrapunkt gegen eine als schwach empfundene Lokalpolitik oder als nachgeschaltete Form der Legitimationsbeschaffung nach bereits erfolgter Zieldefinition. Eine neue, kooperative Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Politik scheint hier neue Möglichkeiten zu eröffnen. Grundlage dieser Kooperation ist das Interesse an einer kreativen Zusammenarbeit in einer offenen Leitbilddiskussion.
BürgerInnenbeteiligung erschöpft sich nicht in der Möglichkeit des Nachvollziehens von politischen und Verwaltungsentscheidungen, sondern schließt die Möglichkeit der Entscheidung über Grundrichtungen der Entwicklung der entsprechenden Region und die Wege der haushaltspolitischen Untersetzung dieser Zielvorstellungen mit ein (Brangsch 2002, 22).
In diesem Sinne ist Bürgerbeteiligung „ein politisch und ideologisch offener Prozess, der Veränderungsoptionen einschließt“ (ebenda, 22).
Eine weitere Dimension hat Bürgerbeteiligung auch durch neue ökonomische und ökologische Notwendigkeiten bekommen. In dem Moment, in dem einerseits die Mittel tatsächlich nicht ausreichen und andererseits ökologische Fragestellungen in konkreten Planungs- und Entwicklungsvorhaben handfeste Gestalt annehmen, kann Bürgerbeteiligung durchaus aktivierend sein und dazu beitragen, die eigene Lebensweise zu problematisieren und den Verlauf wirtschaftlicher und sozialer Prozesse besser zu verstehen. Zum einen sind neue kooperative Demokratieformen auf die Verbesserung der Effektivität kommunalen Handelns ausgerichtet - wie Verfahrensbeschleunigung, Erlangen besseren Steuerungswissens, Abbau von Entscheidungsblockaden und Förderung der Selbstbestimmung. Zum anderen können dialogzentrierte Verfahren auch „gegenseitige Lernprozesse zwischen Bürgern und der Verwaltung ermöglichen und in konkrete Umsetzungsvorschläge münden“ (Bogumil 2002, 162).
Darüber hinaus wird immer deutlicher, dass es – vergleichbar mit Wirtschaftsunternehmen – auch bei Kommunen nicht mehr ausreicht, auf nationale oder globale Entwicklungen lediglich zu reagieren. Vielmehr wird eine aktive vorausschauende Zukunftsplanung immer wichtiger, die eine Zukunftsdiskussion über kommunale Entwicklungsziele mit einschließt. Diese kann beispielsweise Themen wie Bevölkerungsstruktur, Fremdenverkehr, regionaler Markt, Haushalt, Nahverkehr oder soziales Engagement behandeln. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Kooperation zwischen Kommune und Bürger die einzige Form der Bürgerbeteiligung, die sich anbietet.
Denkt man aber an die Umsetzbarkeit dieser Kooperation, so stellen sich einige Widerspruchskonstellationen heraus.
Zum einen ist ein Zuwachs an Kooperationsbereitschaft seitens der Kommune auch mit einem enormen Anstieg des Zeit- und Arbeitseinsatzes der Bürger verbunden, den diese in ihrer Freizeit aufbringen sollen. Dies ist für viele Bürger trotz einen hohen Engagements schlichtweg eine Überforderung. Dazu kommt, dass solche partizipativen Prozesse auch inhaltlich viel stärker in die Tiefe gehen und deshalb auch nicht für alle Bürger gleichermaßen zugänglich sind. Denn sobald es an die Realisierung der gemeinsam definierten Ziele geht, „hat dies oft auch weitreichende haushaltspolitische Konsequenzen. Tatsächlich jedoch gelingt es nur in wenigen Fällen, diesen Konsequenzen Öffentlichkeit zu verschaffen und für ihre Durchsetzung Mehrheiten zu gewinnen. Die Rückwirkungen oft erlebter Unmöglichkeiten der Realisierung vernünftiger und notwendiger Aufgaben demotiviert Aktive und wirft sie auf kleinste Lösungen zurück“ (Brangsch 2002, 18).
Letztlich liegt der Grund dafür darin, dass - obwohl die Zugangsschwelle zu den Verfahren niedrig ist und auch Themen behandelt werden, die jeden Menschen in der einen oder anderen Form betreffen - die Themen spezialisiert bleiben und nur isolierte Teilaspekte der Entwicklung betreffen.
Kritiker kooperativer Beteiligungsformen führen deshalb auch die mangelnde Sachkompetenz der Bürger in vielen speziellen Detailfragen als einen der Hauptschwachpunkte in der Durchführbarkeit an. Birgt dieses Verfahren zwar die Chance einer effizienteren Entscheidungsfindung, so stellt es auf der anderen Seite oft auch eine große Herausforderung an die Diskussions- und Entscheidungsstruktur der Beteiligung dar. Auch die bereits angesprochene Gefahr der internen Lobbybildung bei den Bürgerbeteiligten ist hier anzuführen.
Eine andere Schwierigkeit ist mit dem Dilemma verbunden, dass eine gleichberechtigte Kooperation nicht nur dann schwierig wird, wenn die Bürger nicht genügend Zeit, Engagement und Sachkompetenz mitbringen, was an sich schon ein sehr idealistischer Wunsch ist. Vielmehr muss den Bürgern auch etwas „gegeben“ werden. Denn erleben die Bürger ein ständiges Auseinanderfallen von Ressourcenverfügung und Entscheidungsbefugnis und haben keinen „Gewinn“ aus ihrem Engagement, dann produziert das mehr als andere Tatbestände Politikverdrossenheit (Brangsch 2002).
Geht man jedoch der Frage nach der praktischen Umsetzbarkeit einer Entscheidungsgewalt der Bürger nach, so zieht dies eine allgemeine Diskussion über das Demokratieverständnis nach sich. Was darüber bereits in Abschnitt 3.2.3 gesagt wurde, gilt auch hier. Während die einen nur die repräsentative Demokratie imstande sehen, soziale Ungerechtigkeiten zu korrigieren und unterschiedliche Artikulationsmöglichkeiten auszugleichen, sehen andere in plebiszitären Elementen ein notwendiges Korrektiv gegenüber parteipolitischen und durch Medien unterstützten Lobbystrukturen.
Dieser Widerspruch ist kaum aufzulösen, da beide Argumente in ihrer Extremform sicherlich ihre Gültigkeit besitzen. Fest steht aber auch, dass kooperative Beteiligungsformen ihre volle Wirkung nur dann entfalten können, wenn mündige Bürgerinnen und Bürger auch einen Rechtsanspruch haben, eine Abstimmung über ihre Ergebnisse herbeizuführen.
Es gilt daher, einen neuen Weg für bürgerschaftliche Entscheidungsbefugnisse jenseits der Diskussion über direkte oder repräsentative Demokratie zu finden.
Eine mögliche Lösung tut sich auf, wenn man kooperative Demokratieformen nicht als Ersatz für die bestehenden Formen repräsentativer und direkter demokratischer Willensbildung versteht, sondern als deren Ergänzung. Damit ist natürlich immer ein Machtverzicht der Mandatsträger und der Verwaltung verbunden. „Aber auch wenn die Kommunalvertretung und Verwaltung in einzelnen klar umrissenen Fragen Kompetenzen an die Bürger abgeben müssen und nur in zu begründenden Einzelfällen von den Beteiligungsergebnissen abweichen können, ist dieser Machtverlust nicht zu hoch einzuschätzen, denn in der Regel wird nur eine kleiner Teil der Verantwortung auf die Bürger übertragen“ (Bogumil 2002, 161). Damit ist zum einen klar, dass nicht-institutionalisierte Formen der Partizipation institutionalisierte nicht ersetzen können. Es geht vielmehr darum, in eng umschriebenen Bereichen einen Verhandlungsmodus zu finden, bei dem einerseits die Bürger genügend Einfluss haben, um ihre Vorschläge einzubringen und andererseits auch die Mandatsträger genügend Identifikation mit dem Verhandlungsgremium aufbringen können, um sich dann bei ihrer Beschlussfassung an die Ergebnisse des Gremiums gebunden zu fühlen.
Genau darin besteht ja auch das Kooperative an diesem Modus der Bürgerbeteiligung, dass anders als bei direktdemokratischen Formen keine Vetopositionen durch die Bürger aufgebaut werden. „Kooperative Demokratie findet also immer nur im Schatten der Hierarchie bzw. des Mehrheitsprinzips statt“ (Bogumil 2002, 161). Es geht nicht um ein Aushebeln der Grundsätze repräsentativer Demokratie, sondern um eine neue Form politischer Verantwortung. Nur wenn man Bürgern Verantwortungsbereiche zugesteht, kann man von ihnen auch Verantwortungsbewusstsein in partizipatorischen Fragen erwarten. Auf der anderen Seite ändern und erweitern sich dadurch auch die Aufgaben von Mandatsträgern. Sie haben nicht mehr nur die Verantwortung für das Ergebnis, die sie in dem beschriebenen Rahmen mit den Bürgern teilen, sondern vermehrt auch für den Prozess. Indem Bürgerbeteiligung nicht mehr als Opposition gegen die Politik verstanden wird und sich zunehmend zu einem wichtigen kommunalpolitischen Bestandteil etabliert, bedarf dieser Prozess auch geeigneter Pflege durch die Politik bzw. kompeter Referenten aus der Verwaltung. Diese Prozesskontrolle kann zum Beispiel beinhalten, für eine ausgewogene Vertretung aller sozialen Schichten zu sorgen, eine zeitliche Nähe zwischen Beratung und Entscheidung herzustellen, die einzelnen Teilprozesse zu koordinieren und im Bedarfsfall auch öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden darauf im letzten Abschnitt noch einmal zurück kommen.