Bericht von Marion Boeker und Dr. habil. Viola Schubert-Lehnhardt
Am 19.10.2007 hatte ein erstes „Gespräch über die Einführung von Gender Budgeting in den Ländern und Kommunenen“ in Halle stattgefunden (siehe auf der Projekthomepage der rls unter http://www.brangsch.de/partizipation/gb191007.htm )
Ziel dieser ersten Veranstaltung war es, in Form eines Erfahrungsaustausches auszuloten, welche Chancen und Hindernisse mit der Einführung von Gender Budgeting in Deutschland verbunden werden. Eines der auf diesem workshop verabredeten Ergebnisse war, die Reihe in Halle/Saale fortzuführen mit der spezifischen Fragestellung nach Möglichkeiten der Nutzung von EU-Strukturfonds als Steuerungsinstrument für Gleichstellung in Deutschland am Beispiel des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Dieses Bundesland ist ein sog. C 1 Gebiet , erhält also relativ viel Mittel, so dass sich die Frage nach Vergabekriterien und Ausreichung unter der „Geschlechterbrille“ hier exemplarisch geradezu anbietet.
Entsprechend dieses Auftrages aus der vorangegangenen Veranstaltung wurde das „2. Gespräch über die Einführung von Gender Budgeting in den Ländern und Kommunen“ konzipiert und durchgeführt – im Rahmen der Europawoche in Sachsen-Anhalt gemeinsam finanziert von der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt, des Frauenzentrums Weiberwirtschaft Halle und der Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin.
Eingangs wurde von Inken Giza (Kompetenzzentrum zur Stärkung der Wirtschafts- und Sozialpartner in Sachsen-Anhalt)
und Ute Wanzek (GISA - Gender Institut Sachsen-Anhalt) ein Überblick zum aktuellen Stand der Umsetzung von Gender Budgeting in Sachsen-Anhalt und mögliche Ansätze in den EU-Strukturfonds gegeben .
Inken Giza erläuterte zunächst den rechtlichen Rahmen für folgende 3 Dinge:
Danach ging sie auf die Mittelausstattung der Strukturfonds von 2007 – 2013 ein und die damit in Sachsen-Anhalt in diesem Zeitraum verbundenen Ziele. Vorgestellt wurden dazu die einzelnen Förderbereiche, Prioritätenachsen und Indikatoren zu diesen. Schon hier gab es heftigste Diskussionen, inwieweit diese den Anforderungen von Geschlechtergerechtigkeit tatsächlich genügen und inwieweit die EU eine Kontrolle über ihre eigenen Vergabekriterien ausübt. Es zeigte sich, dass sachsen-anhaltinische Frauen(organisationen) teilweise sehr unzufrieden mit den erreichten Ergebnissen sind. Insbesondere Marianne Hürten verwies aus der Sicht des Vergleiches mit dem Zustand in anderen Bundesländern jedoch darauf, dass in Sachsen-Anhalt mit Hilfe von Daten des GISA und engagierten MitarbeiterInnen in Pilotprojekten verschiedenster Ministerien Sachsen-Anhalts sowie der substantiellen fordernder Interventionen durch den Landesfrauenrat wichtige, verbessernde Eckpfeiler gesetzt wurden, von denen „Frauen in anderen Bundesländern nur träumen können“. Deshalb wurde zum
Schluss der Veranstaltung (s. unten „Ergebnisse“) verabredet, an diese positiven Momente anzuknüpfen und die Veranstaltungsreihe gerade in Sachsen-Anhalt weiter fortzuführen.
Durch beide Referentinnen wurde insbesondere der sog. EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) vorgestellt und Aussagen in den entsprechenden Leitlinien dazu mit der Realität verglichen. Am heftigsten war dies der Fall zur Kernaussage „In Bezug auf den Arbeitsmarkt ist in Sachsen-Anhalt kein grundsätzliches Defizit in der Frage von Frauen und Männern festzustellen“ . Die vom Gender-Institut Halle (GISA) dazu vorliegenden Daten verweisen deutlich auf ein anderes Bild, sowohl von der Referentin als auch von der Vertreterin des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt Conny Lüddemann, wurde mehrfach darauf verwiesen, wie schwierig es sei, bestimmte PolitikerInnen zur Akzeptanz dieser Realitäten zu bringen.
(>>>> weiter zur
Präsentation)
Frau Wöhlermann, seit März 2008 Referentin im Ministerium für Gesundheit und Soziales in Sachsen-Anhalt, verwies hierzu auf die vielfältigen Kompromisse, die in der Politik häufig dazu gemacht würden. Sie sei aber prinzipiell bereit, Frauen in Sachsen-Anhalt auf diesem Weg zu unterstützen.
Elizabeth Schroedter (Mitglied des Europäischen Parlaments) ging detailliert auf die Frage ein, welche prinzipiellen Möglichkeiten das EU-Parlament und die Kommission Gender Budgeting derzeit haben. Mit dem Eintritt einiger zur Zeit konservativ regierter neuer Staaten in die EU sowie einer
großen Anzahl konservativer Regierungskonstellationen in alten EU-Staaten ist eine schwierige Situation für Gender- und Frauenrechtssetzung und Umsetzung entstanden. Gerade aus den neuen EU-Ländern sind einige sehr konservative VertreterInnen im EU-Parlament, die es schon schwierig machen, das bisher Erreichte zu halten. Eine weitere positive Entwicklung ist aus ihrer Sicht momentan eher schwierig, ebenso die Kontrolle und Einhaltung der vor 2004 verabredeten und beschlossenen Kriterien für Gleichstellung. Selbst wenn es in den Ländern eine starke Frauenbewegung und professionell agierende NGOs gibt, haben die AkteurInnen im momentan auf EU-Ebene kaum Chancen, sich bemerkbar zu machen.
Vorgestellt wurden dabei durch sie die geltenden Dokumente, insbesondere „Gender Mainstreaming bei der Verwendung der Strukturfondsmittel“ . Dieser Bericht wurde auch an die Teilnehmerinnen ausgegeben. Er enthält sowohl die Erfahrungen aus dem Zeitraum 2000 – 2006 als auch die Planungen und Vorhaben für den Programmzeitraum von 2007 – 2013.
Im Rahmen der Institutionen, die mit Vergabe und Kriterienprüfung berührt sind tauchte die Landesentwicklungsbank als AkteurIn auf. Insgesamt sind Banken wichtig. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit hier Genderkompetenz vorliegt und wie sie an diese heranzutragen ist. Generell so ergänzt Böker, gibt es immerhin bei einigen Banken, die Mikrokredite vergeben, die Tendenz zum regelmäßigen Gender-Auditing, einem internen Prüfverfahren über Gendereffizienz.
Außerdem wurde auf eine Reihe demnächst erscheinender Studien bzw. schon vorliegender weiterer Dokumente (u.a. Roadmap , Gender-Pakt, „Ehler“, ear-marking) hingewiesen, die Zusendung weiterer Dokumente durch die Veranstalterinnen im Nachgang der Veranstaltung erfolgt.
Auf die Frage einer Teilnehmerin, warum die EU teilweise die Einhaltung der eigenen Dokumente so „lax“ handhabt, d.h. die Nichteinhaltung bestimmter Vorgaben und Kriterien - gerade auch durch Deutschland- nicht sanktioniert, antwortete sie, dass es für die Vertreter der anderen Länder, so sie überhaupt dazu bereit wären, ganz schwierig sei, „Deutschland als EU-Geberland“ zu kritisieren. Und es käme hinzu, dass viele VertreterInnen in der EU aus den neu hinzugekommenen Ländern diese Dokumente nicht kennen, bzw. nicht an deren Umsetzung interessiert seien. Zum Teil gab es auch Versuche, hier bereits erreichte Positionen gerade zu Fragen von Gender Mainstreaming wieder zurückzudrehen. Deshalb müsse immer wieder aufs Neue erläutert werden, wie wichtig die Umsetzung dieses Prinzips für beide Geschlechter sei. In Bezug auf Gender Budgeting konnte Marion Böker von der Generaldirektion Haushalt berichten, dass dort gerade eine Machbarkeitsstudie zu Gender Budgeting erstellt werde.
Hieran anknüpfend, so fasste der Kreis der Teilnehmenden die Ideen zusammen, könne man demnächst noch im Herbst/Winter ein Fachgespräch mit dem EU-Sozialkommissar Dr. Vladimir Spidla organisieren, um ihm und seinem Kabinett die Wichtigkeit der Gender Mainstreaming Strategie und einer auch dem Gender Budgeting entsprechenden stringenten Umsetzung und Kriterienüberprüfung der Verwendung der ESF-Budgetmittel zu erläutern.
Marianne Hürten (ehem. Landtagsabgeordnete NRW) ging in ihrem Teil darauf ein, wie ESF-Mittelvergabe- und Überprüfung als Motor für EU-weite Gender-Budgeting-Einführung genutzt werden kann und entwickelte konkrete Ideen zur Fortsetzung der Veranstaltung und des stattgefundenen Erfahrungsaustausches.
Diskutiert und geplant wurden zwei Formen:
1. ein Fachgespräch zum Thema Gender Bugeting (möglichst in der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt in Brüssel) mit EU-Sozialkommissar Dr. Vladimir Spidla anlässlich der EU-Machbarkeitsstudie Gender Budgeting unter Einbeziehung des Europäischen Netzwerkes Gender Budgeting (EGBN) durch M. Böker. Hier wird die EU-Abgeordnete E. Schroeder bei der Organisation helfen. Die Veranstaltung soll möglichst noch 2008 stattfinden.
2. ein öffentlicher Kongress im Frühjahr 2009 mit regionaler EU und internationaler Beteiligung, der die Ergebnisse in Sachsen-Anhalt vorstellen und gleichzeitig internationale Erfahrungen vermitteln soll. Denkbar wäre die UNECE (UN Kommission für Ökonomie in Europa) dazu einzuladen, die sich auch mit diesen Fragen kritisch befasst. Ideal wäre wieder im Rahmen der Europawoche. Hierzu möchten wir erneut Agsa anfragen.
Ziel des Kongresses soll es sein, zusammenfassend eine Verbesserung der Genderkriterien- und Indikatoren bei der Vergabe der nächsten und allerletzten ESF-Mittel-Periode bis 2013 zu erreichen. Dazu müssten dann auch EU-KommissionsvertreterInnen eingeladen werden, an die der Sachstand heranzutragen ist.
Zudem könnten im Vorfeld und auf dem Kongress konkrete Beantragungen von Geldern aus dem ESF für Gender Budgeting Implementierungsprozesse in Sachsen – Anhalt geprüft und entwickelt werden. Interessant erschienen die Budgetlinien unter PA 6 technische Hilfen und jene unter Transnationale Zusammenarbeit.
Zur Frage der Einzuladenden bei diesem letzten Kongress gab es noch eine prinzipielle Diskussion, ob dazu auch eine Juristin
einzuladen seien, um die EUGH-Richtlinien darzustellen. Grundsätzlich sei Gleichstellung kein Problem mehr der fehlenden juristischen Grundlagen, die EU- Grundrechts-Charta und andere Rechtsakte treffen hierzu klare Aussagen. Trotzdem sei es gut, eine/mehrere JuristInnen einzuladen, damit diese bei Fragen danach (die garantiert wieder aufkommen, weil einzelnen Personen eben doch die Gesetzeslage nicht klar sei) Auskunft geben könne. Man könnte auch eine eigene Session zu diesen Fragen anbieten.
Im Rahmen der Vorbereitung des Fachgesprächs sowie des Kongresses, so eine abschließende Anregung, müsse pr-technisch überlegt werden, wie die Forderungen – die Lobbyarbeit samt Empfehlungen – gestärkt werden können. Die zuständigen Institutionen wie LFR und GISA und WIZO u.a. sowie ExpertInnen könnten eine Erklärung verfassen/ unterstützen und/oder in einem hochrangigen neuen Gremium pro Gm und GB in Sachsen-Anhalt auftreten. So ein ‚Aufschlag’ soll medialen Niederschlag finden.