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Bürgerjurys sind ein Bürgerbeteiligungstypus, der insbesondere in Berlin zwischen 2001 und 2003 in einem Pilotprojekt im Rahmen des Quartiersmanagements auf lokaler Ebene eingerichtet worden ist.
Zugrunde liegt ihm die Planungszelle von Prof. Peter C. Dienel. Mit ebenfalls – zumindest teilweise – nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Teilnehmern entschieden die Bürgerjurys über die Verwendung öffentlicher Gelder. Diese Mittel stammten im Berliner Fall aus dem bundesweiten Programm „Soziale Stadt – Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ und beliefen sich je Quartier auf insgesamt 1.000.000 DM, also gut 500.000 Euro. In insgesamt siebzehn „Problemvierteln“ waren Bürgerjurys eingerichtet. Unterstützung in der Durchführung erhielten die Bürgerjurys durch die in den Quartieren von der Stadt eingesetzten so genannten Quartiersmanager, die als Geschäftsstelle fungierten. Die Ziele waren vor allem:
1. die Aktivierung der Bevölkerung in den benachteiligten Quartieren
2. die Verbesserung der Wahrnehmung des Quartiersmanagements sowie
3. die Erweiterung und Verlagerung des öffentlichen Maßnahmespektrums für die Viertel und Öffnung für die Wünsche der Bevölkerung.
Weitere Ziele waren möglichst qualitativ hochwertige Diskussionen um die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel und eine möglichst repräsentative Beteiligung der Bürger.
Der Ablauf der Beratungen verlief in allen genannten Berliner Bürgerjurys ähnlich: Aus der Bevölkerung wurden Anträge für eine finanzielle Unterstützung eines Projektes eingereicht und entweder vom Antragsteller selbst oder vom Quartiersmanagement vorgestellt. Zu diesem Zweck kamen die Jurys über ca. ein Jahr im Abstand von zwei bis vier Wochen in nicht öffentlichen Sitzungen zusammen. In der Jury wurde mit Zweidrittelmehrheit entschieden. Die Jurymitglieder erhielten für die Sitzungen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Treffen. Eingereicht wurden überwiegend Projekte aus dem kulturellen und sozialen Bereich, während wirtschaftliche und (städte)bauliche Projekte weniger oft beantragt wurden. Unterstützt wurde in der Regel mit bis zu 50.000 Euro.
Die Diskussionen in den Jurys verliefen insgesamt sehr sachlich, effizient und im Interesse des Quartiers. Einzelfälle von Vetternwirtschaft trübten jedoch das Bild in der Presse. Insgesamt war in den Jurys eine größere Anwesenheit von Bürgern ohne höheren Bildungsabschluss als in anderen Gremien der Bürgerbeteiligung zu konstatieren. Dennoch gab es in vielen Jurys eine starke Unterrepräsentation von Migranten – insbesondere in Vierteln, in denen der Anteil der Migranten bis zu vierzig Prozent beträgt. Auch Jugendliche bis 25 Jahre waren unterrepräsentiert.
Repräsentativität der Beteiligung
Das Gremium besteht aus ca. 15-30 Personen, wovon (im Berliner Beispiel) mindestens 51 % aus der Bewohnerschaft kommen muss. Der Rest bestand aus organisierten Kiezbewohnern, also Elternvertretern, Gewerbetreibenden, Vereinsmitgliedern etc. Die Bürger wurden über das Melderegister per Losverfahren ausgewählt. Um eine bessere Repräsentativität der Beteiligten zu erreichen, wurde das zugrunde liegende Modell der Planungszelle modifiziert. So wurden jene Personen, die sich auf das erste Anschreiben nicht gemeldet hatten, ein zweites Mal angeschrieben, genauso wie gezielt jüngere Menschen, Frauen und Migranten eingeladen wurden. Insofern gibt es in den Berliner Bürgerjurys einige Unterschiede zum Original der Planungszelle: Unorganisierte und organisierte Bewohner kommen in einem Gremium zusammen, das Losverfahren wird durch die Verwendung eines Quotierungssystems ergänzt. Beide Elemente hängen zusammen: Die Quotierung wurde für die Auswahl der bereits aktiven Personen verwendet, das Losverfahren diente der Einladung bislang nicht besonders engagierter Bürger. Ziele dieses gemischten Gremiums waren eine Ausweitung der Partizipation auf eine größere Zahl von Bürgern sowie der Schutz der Debatte vor der Durchsetzung von Partikularinteressen.
Engagement
Die Konzeption der Bürgerjurys enthält Strukturen, die ein engagiertes Mitarbeiten der Bürger erreichen sollen. Diese sind im Besonderen:
Der enge Bezug der Themen zum eigenen Viertel. Die Beteiligten sind als Bewohner ihres Viertels tätig. Das Identifikationspotential wird dadurch verstärkt, indem die diskutierten Angelegenheiten die Anwohner direkt betreffen. Auf der anderen Seite gab es durch die Projektbezogenheit für die Beteiligten keine Möglichkeiten, ihre Entscheidungen in einen größeren Kontext zu stellen, politische Themen zu entscheiden oder Rahmenbedingungen zu verändern. Auch die Umsetzung der Projekte oblag nicht der Bürgerjury.
Die Selbstständigkeit, mit der die Jurymitglieder ohne Rücksicht auf bürokratische Hemmnisse entscheiden konnten. Es war ausschließlich ihre unmittelbare Bewohnersicht gefragt. Beachtenswert war dabei, wie sorgfältig i. d. R. die Jurys mit dem Geld umgingen. Die Sinnhaftigkeit eines jeden Antrags wurde diskutiert, die angemeldeten Kosten überprüft und es wurden Verbindungen zur städtebaulichen und Versorgungssituation ebenso wie zur Geschichte des Stadtteils gezogen. Oftmals wurde von den Antragstellern eine Eigenbeteiligung eingefordert und zur Grundlage der Entscheidung gemacht.