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Die Qualität des Beteiligungsprozesses selbst entscheidet darüber, welche Reichweite und damit welchen politischen Charakter partizipative Haushaltspolitik und BürgerInnenhaushalt entfalten. Bleibt es bei einer formalen Information der BürgerInnen, werden BürgerInnen in Strategien des Abbaus öffentlicher Leitungen inkorporiert oder gelingt es, BürgerInneninteressen zu einem wirksamen Faktor in haushaltspolitischen Auseinandersetzungen zu machen? Im Rahmen des Seminars sollen die TeilnehmerInnen gemeinsam Anforderungen an einen Beteiligungsprozess und mögliche Varianten der Gestaltung eines solchen Prozesses zu erarbeiten.
Wichtigster Grundsatz dabei ist, dass das Verfahren sich an den spezifischen Bedingungen, an bestehenden Beteiligungsprozessen und gewachsenen sozialen Netzen orientieren muss. Die Beteiligungsprozesse, wie sie inzwischen etwa in den Berliner Stadtbezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellerdorf erarbeitet werden, unterscheiden sich untereinander, genauso wie von den Wegen, wie sie in den Modellkommunen des Projektes von Bertelsmann Stiftung und Innenministerium NRW beschritten wurden.
So lassen sich als allgemeine Grundsätze nur einige Eckpunkte festhalten.
Zugänglichkeit bedeutet:
Nimmt man diese Grundsätze zum Ausgangspunkt, hat sich, und dies entspricht internationalen Erfahrungen, folgender Zyklus als Rahmen eines Bürgerhaushaltes erwiesen.
Hervorzuheben ist, dass der Prozess selbst ein Prozess beständigen Lernens
der Beteiligten sein muss. Lernen bedeutet hier vor allem, aus der Diskussion
heraus lernen, aus der Begegnung mit anderen Menschen aus der
EinwohnerInnenschaft, aus Verwaltung und Politik. Trotz der Effizienz und
Wirksamkeit solcher Instrumente wie Internet und Fragebogen bleibt daher immer
die BürgerInnenversammlung, die direkte Begegnung von Menschen in ihrer
Unmittelbarkeit ein zentrales und unabdingbares Moment eines so grundlegenden
Verfahrens. Dementsprechend ist auch die Kontinuität der Diskussion und
die Bereitstellung von Räumen, Möglichkeiten der Begegnung von vornherein in
der Konzipierung des Verfahrens zu berücksichtigen.
Die Kontinuität der Diskussion stellt sich als Wechselspiel von Diskussionen unter den BürgerInnen, zwischen BürgerInnen und Verwaltung, innerhalb der Verwaltung usw. dar. Die Verwaltung ist dabei vor allem als Beraterin gefordert, die den Prozess unterstützt, ohne ihn dominieren zu können.
(IN ÜBERARBEITUNG)
| Arbeitsmaterialien | ||
| Präsentation mit einer Gesamtübersicht zum Thema (pdf-Datei) | ||
| Ausführlicher Einführungstext (pdf-Datei) | ||
| Literaturverzeichnis |