PDS Positionen für eine soziale und ökologische Reform von Steuern und Abgaben

Beschluß der 1. Tagung des 5. Parteitages der PDS

I.[Grundsätzliches]

II.Konkrete Vorschläge für eine soziale und ökologische Reform der Steuern und Abgaben

1. Einmalige Abgabe auf größere Vermögen
2. Umbau des derzeitigen Steuer- und Abgabensystems in Richtung sozialer Steuergerechtigkeit, Transparenz und Vereinfachung
3. Ökosteuern und -abgaben
4. Wirksam gegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug
5. Grundlegende Verbesserung der Kommunaleinnahmen
6. Besteuerung auf internationalen Kapitalverkehr und internationale Währungstransaktionen
7. Harmonisierung von Steuer- und Abgabenregelungen innerhalb der EU

I.[Grundsätzliches]

Bei ihren Vorschlägen für eine soziale und ökologische Reform der Steuern und Abgaben läßt sich die PDS davon leiten, daß durch diese Instrumente vor allem notwendige finanzielle Voraussetzungen für die Verwirklichung der sozialen Grundrechte und der öffentlichen Aufgaben der Gesellschaft geschaffen werden müssen. Im Vordergrund stehen heute:
Massenerwerbslosigkeit bekämpfen,
soziale Sicherheit gewährleisten,
reale Gleichstellung der Geschlechter unterstützen,
eine soziale Grundsicherung einführen,
eine nachhaltige, zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung befördern,
Selbstverwaltung der Kommunen ermöglichen.

Angesichts der gesellschaftlich relevanten Rolle von Steuern und Abgaben bei der Gestaltung gesellschaftlicher Beziehungen und des Verhaltens zur Natur, bei der Regulierung ökonomischer, sozialer und ökologischer Prozesse sowie einer Steuerpolitik der Bundesregierung, die die angestauten sozialen und ökologischen Probleme weiter zuspitzt, ist die PDS gefordert, konkrete Reformvorschläge zu unterbreiten. Ausgangsprämissen hierfür sind die Ziele und Positionen einer demokratischen, sozialistischen Partei, die Analyse der Verteilungs- und Umverteilungsprozesse und die kritische Auseinandersetzung mit der herrschenden Steuerpolitik.

Die PDS geht bei ihrer Arbeit an diesen Vorschlägen insbesondere von folgenden Grundsätzen aus:

* Soziale Steuergerechtigkeit: Der Polarisation von Einkommen und Vermögen muß durch die Steuerpolitik entgegengewirkt, die Umverteilung von unten nach oben gestoppt und durch eine Umverteilung von oben nach unten ersetzt werden. Größere Vermögen und höhere Einkommen sollen stärker zur Kompensation der Belastungen aus der Massenarbeitslosigkeit, den Folgen der herrschenden Politik bei und nach dem Anschluß der DDR und den eskalierenden öffentlichen Schulden herangezogen werden. Das gilt insbesondere für Einkommen aus Geldvermögen und Grundeigentum. Dazu schlagen wir eine einmalige, befristete Abgabe auf größere Geld und Grundvermögen vor. Die Mittel sollen vorrangig für kurz und mittelfristig lösbare Aufgaben verwendet werden: für um weltorientierte, Arbeitsplätze schaffende Strukturveränderungen sowie zur Verringerung der öffentlichen Schulden. Diese Vermögensabgabe hat auch die Funktion, der vorherrschenden Umverteilung der Einkommen und Vermögen von unten nach oben entgengenzuwirken. Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums, die Senkung des Eingangssteuersatzes, die Reduzierung von Steuerklassen und die Beseitigung von Steuerprivilegien, die hauptsächlich den Reichen und Besserverdienenden zugute kommen, sind überfällig. Steuerliche Entlastungen bzw. höhere direkte Zuführungen für Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften mit Kindern, für Menschen mit Behinderungen und für Menschen, die mit Pflegebedürftigen zusammenleben, und die schrittweise Einführung eines altersabhängigen gestaffelten Kindergeldes in Höhe des Existenzminimums (gegenwärtig etwa 660 DM/Monat) sind elementare Forderungen der PDS. Eine weitere Besteuerung der Renten darf nicht erfolgen.

* Die Aufhebung patriarchaler Elemente im Steuerrecht, d.h. insbesondere die Beseitigung der Frauendiskriminierung und der Ungleichbehandlung von Lebensformen sind unabdingbar. Die PDS fordert die konsequente Individualisierung des Steuerrechts als einen Beitrag zur realen ökonomischen Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Ehegattensplitting soll abgeschafft werden. Für untere und mittlere Einkommen soll ein Ausgleich insbesondere durch Erhöhung des steuerfreien Grundbetrages bei der Einkommen/Lohnsteuer, durch Senkung des Eingangssteuersatzes sowie durch Erhöhung des Kindergeldes erfolgen.

* Eine soziale und ökologische Steuerreform soll eine nachhaltige, ressourcenschonende Wirtschafts- und Konsumtionsweise sowie innovative und zukunftsorientierte Verhaltensweisen und Strukturveränderungen stimulieren. Das Gewicht der Besteuerung muß von der Arbeit auf den Verbrauch von natürlichen Ressourcen und auf die Belastung der Natur verlagert werden. Eine Steuerreform muß gleichzeitig den sozialen wie den ökologischen Erfordernissen Rechnung tragen. Ein Sozialsystem, das auf dem Solidarprinzip beruht sowie die veränderten Bedingungen berücksichtigt, und eine ökologische Wende können nur zusammen erreicht werden.
Die ökologische Steuerreform - ein Kernstück sozialistischen Profils in der steuerpolitischen Debatte - darf nicht isoliert, sondern muß im Gesamtzusammenhang einer ökologischen Umbaupolitik einerseits und andererseits einer Steuerpolitik, die Umverteilung von oben nach unten fördert, betrachtet werden. Die gesellschaftliche Akzeptanz ökologischer Besteuerung wird wesentlich höher sein, wenn gleichzeitig die Abgabenbelastung unterer und mittlerer Einkommen spürbar gesenkt und die Sozialeinkommen erhöht werden.

* Die Erhebung und Verteilung der Steuern und Abgaben muß die kommunale Selbstverwaltung ermöglichen bzw. stärken sowie die finanziellen Rahmenbedingungen für aktives ökonomisches, soziales und ökologisches Engagement der Kommunen wesentlich verbessern. Durch eine Reform der Kommunalfinanzen, eine andere Verteilung des Steueraufkommens und den Abbau bürokratischer Hindernisse müssen die Kommunen gestärkt und mittelfristig in die Lage versetzt werden, kommunale Selbstverwaltung finanziell zu realisieren. Die den Ländern auferlegten Tilgungs- und Zinslasten für kommunale "Altschulden" müssen gestrichen werden. Die durch die einmalige Vermögensabgabe auf größere Vermögen abgeschöpften Mittel sollen die Einkommen der kommunalen Haushalte mehren, die Schaffung neuer Arbeitsplätze stimulieren und die öffentlichen Schulden abbauen helfen.

* Das Steueraufkommen soll primär nicht durch Anhebung der Steuersätze erhöht werden, sondern durch die Erweiterung der Besteuererungsbasis, einerseits durch mehr Steuer- und Abgabenzahlende - vor allem durch in Erwerbsarbeit übernommene - und andererseits durch Erweiterung der Bemessungsbasis für Steuern - insbesondere durch Beseitigung solcher Steuervergünstigungen, die bisher hohen Einkommen, Vermögen und Spekulationsgewinnen zugute kommen. Während die Regierungskoalition beabsichtigt, durch die Erweiterung der Bemessungsbasis auch Freibeträge der abhängig Beschäftigten sowie Lohnersatzleistungen zu belasten, sollen unsere Vorschläge dazu beitragen, die Privilegierung der Vermögenden und Besserverdienenden über Steuersparmodelle bzw. diverse Steuervergünstigungen, Freibeträge und andere Möglichkeiten zur Steuerminderung zu beseitigen. Die PDS setzt sich für die Einführung einer Arbeitsmarktabgabe für Beamte, Selbständige, FreiberuflerInnen, Abgeordnete und Regierungsmitglieder ein.
Sie ist gegen eine Senkung der Spitzensteuersätze.

* Radikale Vereinfachung, Transparenz und Entbürokratisierung des Steuerrechts sind Bedingungen für mehr Demokratie und Steuergerechtigkeit. Das Steuerrecht darf nicht das Privileg von SteuerberaterInnen und wenigen ExpertInnen bleiben. Die wichtigen Steuergesetze werden mittlerweile im Jahresturnus geändert, so daß selbst SteuerexpertInnen Mühe haben, sich die gerade gültige Gesetzeslage anzueignen. Die 38 verschiedenen Steuern sind in 120 Gesetzen, 178 Verordnungen, 42 Durchführungsbestimmungen und einer kaum übersehbaren Anzahl von Verwaltungsrichtlinien geregelt.

* Zur Verringerung der hohen Zinsbelastungen, die die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen zunehmend einschränken, ist der langfristige Abbau der öffentlichen Schulden unumgänglich. Gegenwartsprobleme dürfen nicht durch eine ständige Eskalation der Staatsschulden auf Kosten Heranwachsender und zukünftiger Generationen "gelöst" werden. Dies ist für uns das entscheidende Kriterium für die Senkung der Neuverschuldung, nicht die Einhaltung der Maastrichter Konvergenzkriterien für eine überstürzte Einführung der Währungsunion.
Die PDS vertritt den Standpunkt, daß ein Abbau der Neuverschuldung und der Gesamtschulden nicht durch Kürzung der Leistungen für die sozial Schwachen und der Mittel für die Arbeits- und Wirtschaftsförderung Ostdeutschlands erfolgen darf, sondern auf dem Wege der Ausgabenstreichung für unnötige Prestigeprojekte (Transrapid, kostspielige Tunnelprojekte, Autobahnbau), für das Militär sowie Geheimdienste und der Einnahmenerhöhung mittels höherer Besteuerung größerer Vermögen, von Spekulationsgewinnen, Beseitigung von Steuerprivilegien u. a. erfolgen muß.
Einer weiteren Neuverschuldung des Bundes, der Länder und Kommunen wird die PDS nur dann zustimmen, wenn die aufgenommenen Kredite wirksam zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, z.B für den Aufbau eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors bzw. die Förderung arbeitsplatzschaffender, innovativer und zukunftsfähiger Investitionen verwendet werden.
Dabei sollte die Förderung alternativer Eigentumsformen (z. B. Genossenschaften) besonders unterstützt werden.

* Bei der Diskussion um die Höhe der Staatsquote (Ausgaben des Staates in Prozent zum Bruttoinlandsprodukt) stehen für die PDS die zur Erfüllung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel im Zentrum und nicht hiervon losgelöste Prozentsätze. Für die PDS ist nicht schlechthin die Höhe der Staatsquote entscheidend, sondern wie und wofür der Staat seine finanziellen Mittel einsetzt. Demzufolge widersetzt sie sich Forderungen der Regierungskoalition, die Staatsquote zu Lasten der Sozialleistungen, der Zukunftsaufgaben und der Beiträge zur Lösung globaler Probleme zu reduzieren. Entgegen den Behauptungen der Bundesregierung nimmt Deutschland weder bei der Staatsquote noch bei der Steuerquote einen Spitzenplatz in der EU ein, sondern einen mittleren Platz. Eine Politik, die öffentliche Haushalte allein durch Ausgabenreduzierung konsolidieren will, führt zu sozial und ökologisch verhängnisvollen Folgen. In den nächsten Jahren müssen die Einnahmen der öffentlichen Haushalte wachsen, bei zeitweilig steigender Steuerquote, vor allem durch zeitlich befristete Abgaben auf größere Vermögen, durch Beseitigung von Steuerprivilegien der Reichen und Besserverdienenden, durch höhere Besteuerung von Spekulationsgewinnen.

* Steuerhinterziehung und Steuerflucht müssen wirksam bekämpft werden. Wenigstens auf EU-Ebene sind die Bestimmungen des Steuerrechts anzugleichen, um EU-interne "Steuerparadiese" wie Luxemburg auszuschalten. Die Angleichung des Steuerrechts hat - neben der Sozialunion - Vorrang vor jeder Währungsunion. Bank- und Steuergeheimnis darf kein Hindernis für die Durchsetzung der Bestimmungen des Steuerrechts und die wirksame Verfolgung von Steuerstraftätern sein. Steuerhinterziehung darf nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt werden. Derzeit ist die Steuerhinterziehung praktisch risikolos, weil die Straftäter kurz vor ihrer Überführung durch Selbstanzeige Straffreiheit bekommen. Die Selbstanzeige darf deshalb nur zur Strafminderung führen. Wer in der Bundesrepublik wohnt, ist hier auch zu besteuern. Wohnsitzmanipulationen dürfen nicht anerkannt werden.

* Eine Umverteilung der Einkommen und Vermögen von oben nach unten schafft notwendige Voraussetzungen für die Lösung dringender sozialer, beschäftigungs- und umweltpolitischer Probleme. Aus ihr ergibt sich jedoch nicht von selbst eine Lösung der Kardinalprobleme unserer Zeit. Eine grundsätzliche Umgestaltung der Produktions- und Lebensweise und damit tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen bleiben entscheidend. Sie sind eng verknüpft mit innovativen Lösungen, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Wohnen und Stadtgestaltung, Verkehr. Die schrittweise Überwindung der größten Verteilungsungerechtigkeiten wird vor allem dann dazu beitragen, Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit zu geben, wenn sie mit der Um- und Neugestaltung wirtschaftlicher Strukturen und Kreisläufe verknüpft ist.
Die Steuerpolitik der Regierungskoalition hat entsprechend ihren politischen Zielsetzungen zu Ergebnissen geführt, die diesen Grundsätzen diametral entgegengesetzt sind: Einkommen und Vermögen werden weiter von unten nach oben umverteilt, die soziale Ungerechtigkeit vertieft. Beschnitten werden die finanziellen Mittel, die vor allem Länder und Kommunen für die Erfüllung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aufgaben benötigen.
Regierungsparteien und SPD versprechen vor Bundestagswahlen immer wieder die Rodung des Steuerdschungels, aber auch in der zurückliegenden Legislaturperiode wurde dazu kein Schritt getan.

II.Konkrete Vorschläge für eine soziale und ökologische Reform der Steuern und Abgaben

1. Einmalige Abgabe auf größere Vermögen

Angesichts der sozialen und haushaltspolitischen Probleme, für deren Lösung die Bundesregierung kein zukunftsfähiges Konzept hat, wird vorgeschlagen, eine einmalige Vermögensabgabe auf große Vermögen zu erheben. Deren Charakter als zeitlich befristete Einnahmequelle verlangt, daß die Mittel vorrangig für kurz- und mittelfristig lösbare Aufgaben verwendet werden: für umweltorientierte, Arbeitsplätze schaffende Strukturveränderungen, wesentliche soziale Maßnahmen sowie zur Verringerung der öffentlichen Schulden. Die hierdurch mobilisierten Ressourcen sollen verstärkt den Haushalten der Kommunen zugeteilt werden. Die einmalige Vermögensabgabe hat auch die Funktion, der vorherrschenden Umverteilung der Einkommen und Vermögen von unten nach oben entgegenzuwirken.

Vorgeschlagen wird:

1.1. Eine Vermögensabgabe auf Geld- und Grundvermögen der privaten Haushalte;

Für größere private Geld- und Grund/Immobilienvermögen (Verkehrswert) sowie Wertpapierbesitz (Aktien, Obligationen usw.) wird eine einmalige, auf 10 Jahre verteilte Vermögensabgabe erhoben. Selbstgenutztes, den Lebensmittelpunkt bildendes Wohneigentum wird in die Berechnungsgrundlage der Vermögensabgabe nicht einbezogen. Die Abgabe wird ab einem Nettovermögen von 300.000 - 500.000 DM (Freibetrag) in Höhe von 20% (2% pro Jahr) erhoben. Beim Gesamtvermögen privater Haushalte über 2 Mio. DM wird die Vermögensabgabe bis auf 30% (3% pro Jahr) erhöht.

1.2. - eine Vermögensabgabe der Versicherungsgesellschaften;

1.3. - eine Vermögensabgabe der Kreditinstitute.

Die Gesetzgebung muß die Möglichkeiten einschränken, die Belastungen aus der Vermögensabgabe einfach "nach unten" weiterzugeben.
Die Bemessungsgrundlagen für die einmalige Vermögensabgabe (Staffelung der Steuersätze, Netto- oder Bruttowerte, Haushalt und Person, Höhe von Freibeträgen u. a.) sowie die Einbeziehung von Betriebsvermögen großer Unternehmen müssen weiter diskutiert und entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.
Dies gilt ebenfalls für notwendige Maßnahmen gegen Kapitalflucht, mit der als Reaktion auf die Einführung der Vermögensabgabe gerechnet werden muß.

2. Umbau des derzeitigen Steuer- und Abgabensystems in Richtung sozialer Steuergerechtigkeit, Transparenz und Vereinfachung

Die PDS setzt sich für eine Überprüfung sämtlicher steuerlicher Subventions- und Sonderregelungen ein. Als erste Schritte eines stufenweisen grundlegenden Umbaus des Steuersystems, das kleine und mittlere Einkommen entlastet und das Prinzip der Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit konsequent durchsetzt, schlägt sie vor:

2.1. Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit (Einkommen und Vermögen) der einzelnen Steuerzahlenden:
- Steuerfreistellung für das Existenzminimum in Höhe von 17.000 DM jährlich (entspricht dem EU-Kriterium der Armutsgrenze) und Senkung des Eingangssteuersatzes von fast 26% auf unter 20%.
- Das Ehegattensplitting soll bei Übergang zu einer konsequenten sozial gerechteren Individualbesteuerung abgeschafft werden. Für untere und mittlere Einkommen soll ein Ausgleich insbesondere durch Erhöhung des steuerfreien Grundbetrages bei der Einkommen-/Lohnsteuer, durch Senkung des Eingangssteuersatzes und Erhöhung des Kindergeldes erfolgen.
- Einführung eines altersabhängigen gestaffelten Kindergeldes in Höhe des Existenminimums.
Finanzielle Belastungen, die aus dem Zusammenleben mit Kindern, Jugendlichen und/oder Pflegebedürftigen ohne eigene Existenzsicherung resultieren, sind durch nichtsteuerliche Ausgleichszahlungen zu kompensieren. Die Einführung dieses Kindergeldes soll mit der Einführung von Elementen der sozialen Grundsicherung verbunden werden.
- Die Bemessungsgrundlage für die veranlagte Einkommensteuer muß verbreitert werden. Während die Regierungskoalition beabsichtigt, hierdurch auch Freibeträge der abhängig Beschäftigten sowie Lohnersatzleistungen zu belasten, sollen unsere Vorschläge dazu beitragen, die Privilegierung der Vermögenden und Besserverdienenden über Steuersparmodelle bzw. diverse Steuervergünstigungen, Freibeträge und andere Möglichkeiten zur Steuerminderung, wie z. B. für Haushaltshilfen ("Dienstmädchenprivileg"), Absetzbarkeit von Bewirtungsspesen, Schmiergeldern u. a. zu beseitigen. Dies betrifft ebenso die Veräußerungsgewinne aus Transaktionen mit Grundstücken - Spekulation mit Boden und Immobilien- sowie Finanzanlagen. Die gegenwärtige Spekulationsfrist für Geldanlagen von einem halben Jahr muß aufgehoben und die für Grundvermögen von 2 Jahren auf 5 Jahre verlängert werden. Gewinne aus der Werterhöhung von Immobilien und Aktien sind damit wie Einkommen zu behandeln.
- Steuer- und andere Subventionen sollen durchforstet werden, um überholte und ungerechte Subventionen, die wesentlich vom Lobbyeinfluß bestimmt werden, zu eliminieren sowie weiter bestehende Subventionen offen - und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien festzulegen. In einem Subventionsgesetz ist zu regeln, nach welchen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien Subventionen zulässig (z.B. Förderung regionaler Strukturveränderungen, zukunftsfähiger Technologien und Produkte, technologieorientierter Unternehmensgründungen) bzw. unbegründet sind. Die Bundesregierung muß dementsprechend Verhandlungen zur Ausgestaltung bzw. Veränderung von EU-Recht in die Wege leiten.
- Um die bisherige Praxis der Steuerhinterziehung bei Vermögenseinkommen zu erschweren, ist die Besteuerung von Kapitalerträgen als Quellensteuer (die Steuer wird unmittelbar bei der Entstehung der entsprechenden Einkommen einbezogen) zu sichern. Dem hierdurch zu erwartenden Kapitalfluß in's Ausland soll durch Vereinheitlichung dieser Steuer im Rahmen der EU und durch eine Abgabe auf eben diesen Kapitalfluß, soweit er eine festzulegende Mindestgrenze übersteigt, entgegengewirkt werden. Förderungswürdige Transfers, z.B. für Entwicklungshilfe, müssen davon ausgenommen werden. Solange eine solche EU-Regelung fehlt, müßten die Banken zumindest zu Kontrollmitteilungen verpflichtet werden, um die Wirkung der Zinsabschlagssteuer zu erhöhen.
Darüber hinaus müßte das Bankgeheimnis eingeschränkt werden, damit Kontrollen verstärkt werden können.
- Als Alternative zum gegenwärtigen Solidaritätszuschlag soll eine Abgabe (Steuer) für Besserverdienende in Höhe von 10% der Steuerschuld ab einem jährlichen Nettoeinkommen von 65.000 DM (ohne Weihnachts-, Urlaubsgeld u.ä.) eingeführt werden.
- Abschaffung des staatlichen Einzugs der Kirchensteuer. Dabei muß gesichert werden, daß karitative Einrichtungen durch staatliche Subventionen weitergeführt werden können.
- Die PDS orientiert darauf, die Unternehmensteuern so zu gestalten, daß die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Durchführung umwelterhaltender Maßnahmen steuerpolitisch gefördert und die Vernichtung von Arbeitsplätzen, umweltschädliche Produktionen sowie spekulative Geldanlagen steuerpolitisch diskriminiert werden. Reinvestierte Gewinne sollen gegenüber entnommenen begünstigt werden.
- Die Gewerbekapitalsteuer muß in den alten Bundesländern vor allem aus der Sicht der Kommunalfinanzen gegenwärtig erhalten werden. Ihre Abschaffung sowie die Senkung der Gewerbeertragssteuern sind daran zu knüpfen, daß die Kommunen einen adäquaten Ausgleich erhalten.

2.2. Gerechtere Gestaltung der Sozialabgaben

- Die Sozialbeiträge sollen nicht wie bisher einzig auf der Grundlage der Lohnsumme erhoben werden. Die Bemessungsbasis der Unternehmensabgaben soll durch einen bruttoertragsabhängigen Korrekturfaktor ergänzt werden. Dies würde bedeuten, daß Unternehmen, die - bezogen auf die Arbeitskräfte - überdurchschnittliche Bruttoerträge realisieren, höhere Sozialabgaben entrichten, während Unternehmen, die je Arbeitskraft einen unterdurchschnittlichen Bruttoertrag realisieren, weniger Sozialabgaben abführen müssen.
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialbeiträge und Einführung der Versicherungspflicht auch für "geringfügig Beschäftigte", verbunden mit einer schrittweisen Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus den Sozialversicherungssystemen und ihre Finanzierung durch Steuern. Als ein Schritt in diese Richtung wird die Einrichtung eines steuerfinanzierten Bundesfonds zur Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Infrastruktur in den Kommunen, vor allem der ostdeutschen Länder, vorgeschlagen. (Mittel könnten z. B. ohne Finanzierungsprobleme bereitgestellt werden, wenn die beschlossene Senkung des Solidarbeitrages ab 1998 nicht erfolgt bzw., wie oben vorgeschlagen, in eine Ergänzungsabgabe für Besserverdienende umgewandelt wird.)
- In die allgemeine Versicherungspflicht sind künftig auch Beamte, Selbständige, FreiberuflerInnen, Abgeordnete und Regierungsmitglieder einzubeziehen. Hierzu gehört die Einführung einer Arbeitsmarktabgabe.
- Herausnahme der Kirchensteuer aus der Berechnung von Lohnersatzleistungen.

2.3. Neuregelung der Vermögen- und Erbschaftsteuer:

- Beibehaltung der Vermögensteuer;
Die PDS protestiert gegen die Abschaffung der Vermögensteuer. Sie setzt sich dafür ein, auch diese Steuer stärker nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten, d. h. mit steigendem Vermögen den Steuersatz zu erhöhen.
- Änderung der Erbschaftsteuer;
Die PDS setzt sich dafür ein,
(1) mit ihrer Hilfe eine Umverteilung von Vermögen durchzusetzen,
(2) eine konsequente Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vorzunehmen (unabhängig von Verwandtschaftsgrad, Lebensform und Vermögensart,
(3) eine Entdiskriminierung, d.h. Gleichbesteuerung aller Lebensformen zu erreichen. Hierzu wird vorgeschlagen, die Erbschaftsteuer durch eine Nachlaßsteuer (sie wird auf die Höhe des Nachlasses bezogen und unabhängig von der Verteilung des zu vererbenden Vermögens erhoben) zu ergänzen, die vier Steuerklassen zu beseitigen und auf eine zu beschränken, einheitliche persönliche Freibeträge in Höhe von 250.000 DM einzuführen, alle Vermögensarten gleich zu behandeln sowie kleine Unternehmen zu fördern durch eine Steuerermäßigung von 50% auf gegenständliches Anlagevermögen bei Übernahme von Betriebsvermögen im Wert bis zu einer Million DM.

2.4. Höhere Besteuerung von Börsen- und anderen Spekulationsgewinnen:
- Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer;
- steuerliche Gleichbehandlung von betrieblichen und privaten Veräußerungen von Grundstücken und Wertpapieren (Spekulationsgewinnen).

2.5. Korrektur der Mehrwertsteuer:
Die PDS ist gegen eine allgemeine Mehrwertsteuererhöhung als Mittel der Sanierung der öffentlichen Haushalte. Sie favorisiert ein differenziertes System der Mehrwertsteuer mit Mehrwertsteuerbefreiung für ausgewählte, lebensnotwendige Waren und allgemeine Kulturgüter wie z. B. Bücher, mit durchschnittlichen Sätzen für die meisten Waren und erhöhten Sätzen für Luxusgüter.

3. Ökosteuern und -abgaben

Das Steuer- und Abgabensystem soll zur Herausbildung eines neuen zukunftsfähigen Reproduktions- und Konsummodells beitragen und ist daher unverzichtbarer Bestandteil linker alternativer Reformstrategien. Nachhaltiges Wirtschaften soll unterstützt, Umweltbelastungen sollen minimiert und Umweltaltlasten beseitigt werden. Dabei reichen Ökosteuern und -abgaben keineswegs als Regulierungsinstrumente für den ökologischen Umbau aus. Es bedarf vor allem der Nutzung ordnungsrechtlicher Instrumentarien (Verbote, Kontingentierungen usw.).

- Eine ökologische und sozial ausgewogene Reform von Steuern und Abgaben verlangt, umweltschädliche Steuerbegünstigungen zu beseitigen, das Hauptverursacherprinzip durchzusetzen, die Arbeit zu verbilligen und die Inanspruchnahme der Ressourcen zu verteuern. So müssen die Preise für erschöpfbare Ressourcen auf das Kostenniveau zur Verbrauchssenkung bzw. Substitution angehoben werden.
Umweltbelastende Technologien sind auch mit steuerlichen Mitteln zurückzudrängen.

- Die Ökosteuerreform muß den sparsamen Einsatz von Ressourcen steuerlich fördern. Sie muß eine umfassende Primärenergiesteuer einschließen, damit der Energie- und Rohstoffverbrauch sowie Emissionen von Kohlendioxyd und anderen Schadstoffen gesenkt und die Energieeffizienz stark erhöht werden. Die von der Bundestagsgruppe vorgeschlagene direkte Angebotsverknappung fossiler Energieträger im nationalen und europäischen Kontext muß weiter diskutiert werden.

- Mit einer ökologischen Steuerreform sollen Stoffströme und Flächenversiegelung reduziert werden. Ökosteuern und -abgaben müssen auf Abfall- und Transportvermeidung zielen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und Wasserstraßen begünstigen. Die Einnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer bzw. des Benzinpreises sollen für eine Verkehrswende, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung attraktiver Verkehrssysteme eingesetzt werden. Zeitgleich mit der Erhöhung der Mineralölsteuer sind sozial verträgliche Verkehrstarife einzuführen. Für Menschen ohne Möglichkeit zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Bewältigung der Arbeitswege, für Menschen mit Behinderungen muß ein Nachteilausgleich gewährt werden.
Die Kfz-Steuer muß mit dem Ziel einer emissionsbezogenen Staffelung umgestaltet werden. Befreiungen für landwirtschaftlichen Verkehr und überzählige Kfz-Anhänger sind aufzuheben. Eine Schwerlastabgabe soll auf Transportvermeidung zielen und auf die Fahrzeugkilometer bezogen erhoben werden. Die Einnahmen sollten zweckgebunden zur Modernisierung des Schienengüterverkehrs und des kombinierten Verkehrs herangezogen werden.
Die Steuerbefreiung von Flugbenzin muß aufgehoben werden; eine überproportionale Verteuerung von Kurzflügen ist notwendig.

- Für Abfall, Verpackungen, Werbung, Flächenverbrauch, Düngemittel und Pestizide sollen ebenfalls ökonomische Instrumente mit Lenkungswirkung eingeführt werden.

- Ökosteuern und -abgaben haben die Hauptfunktion, den Verbrauch und die Belastung der Natur zu verringern. Als gewinnunabhängige Kostensteuern, die vor allem den Energie- und Rohstoffverbrauch belasten, sollten sie zugleich die Arbeitskosten entlasten, und damit sowohl natursparend als auch beschäftigungsfördernd wirken.
Gefordert wird die Streichung von Steuerbegünstigungen im Kontext mit papiergebundener Werbung als Schritt zum Abbau subventionierter Abfallerzeugung und Senkung des Roh- und Energieverbrauchs.
Ein wesentlicher Teil der Mehreinnahmen aus Ökosteuern und abgaben soll zur Finanzierung von Aufgaben des ökologischen Umbaus, beschäftigungsfördernd und für sozial gerechten Ausgleich eingesetzt werden. Eine völlige Kompensation durch Senkung anderer Steuern und Abgaben nach dem Dogma der Aufkommensneutralität ist nicht sinnvoll, weil auch erhebliche Finanzmittel für den ökologischen Umbau eingesetzt werden müssen.
Der erforderliche ökologische Umbau ist sozial gerecht nur dann zu verwirklichen, wenn er mit einer Umverteilung der Einkommen und Vermögen von oben nach unten verbunden wird. Um strukturelle Arbeitslosigkeit zu vermeiden und neue Arbeitsplätze zu schaffen, sind eine gesellschaftliche Regulierung des Strukturwandels sowie die Einrichtung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors notwendig.

4. Wirksam gegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug

Nach Schätzungen gehen den öffentlichen Haushalten allein durch Steuerhinterziehung jährlich 100-130 Mrd. DM an Steuern verloren. Durch konsequente Steuerprüfung und Kontrollen könnten diese wesentlich eingeschränkt und damit Mehreinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe gesichert werden. Dies setzt eine wesentliche Erweiterung des Steuerprüfungs- und -fahndungspersonals voraus. Wir treten für eine wesentlich bessere Aus- und Weiterbildung der Betriebs- und Steuerprüfer/innen ein, um die bisherige Praxis der Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung einzuschränken. Effektivere Steuerfahndung und konsequentere Kontrollen der Einkommen- und Vermögenstärksten können helfen, Steuerverluste von Bund, Land und Kommune zu reduzieren.
Steuerverluste aus der Nutzung von "Steueroasen" müssen durch koordiniertes internationales Vorgehen eingeschränkt werden. Die Annäherung der Steuergesetze in den EU-Staaten, für die es bisher kaum Ansätze gibt, muß helfen, Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug (wie bereits bei der Besteuerung von Kapitalerträgen vorgeschlagen) zu erschweren. Gewinne von Unternehmen sowie persönliche Einkommen und Honorare müssen dort besteuert werden, wo sie erzielt werden.

5. Grundlegende Verbesserung der Kommunaleinnahmen

Die Finanzmisere der Kommunen erfordert sofortige Korrekturen im Steuer- und Abgabensystem. Durch eine andere Verteilung des Steueraufkommens und den Abbau bürokratischer Hindernisse müssen die Kommunen gestärkt und mittelfristig in die Lage versetzt werden, kommunale Selbstverwaltung finanziell zu realisieren. Ein spürbarer Beitrag zur Minderung der kommunalen Finanzprobleme könnte mittels der vorgeschlagenen einmaligen Vermögensabgabe erzielt werden.

Die Eckpunkte einer notwendigen Reform sind:

- Unternehmen dürfen nicht aus ihrer Verantwortung für die maßgeblich von ihnen genutzte kommunale Infrastruktur entlassen werden. Die Gewerbesteuer soll als Bindeglied zwischen ortsansässiger Wirtschaft und Gemeinde erhalten und vervollkommnet werden. Der Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen sollte durch Einbeziehung von freiberufliche Tätigkeit, Vermögensverwaltung sowie "Vermietung/Verpachtung" erweitert werden.

- Erhöhung kommunaler Einnahmen durch eine bedeutende Hebung ihres Anteils an der Einkommensteuer; bei der Verteilung der Einkommensteuer sollten die bisher ausschließliche Anwendung des Wohnortprinzips und eine Verkopplung mit dem Arbeitsortprinzip geprüft werden.

- Die Grundsteuer soll als eine wichtige Kommunalsteuer erhalten bleiben und vor allem in Richtung einer ökologisch orientierten Bodensteuer ausgestaltet werden.

- Den Kommunen dürfen von Bund und Ländern Aufgaben, die zu Mehrbelastungen führen, nur so weit übertragen, wie gleichzeitig die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

- Kommunalen Eigenbetrieben sollen auch künftig Steuervergünstigungen gewährt werden. Dem entgegengesetzte EU-Regelungen müssen geändert werden.

- Allgemeine Zuweisungen für die Kommunalfinanzierung haben Vorrang vor Zweckzuweisungen.

- Die ostdeutschen Kommunen sollen mindestens bis zum Jahre 2002 eine gesetzlich garantierte Investitionspauschale erhalten. In diese Regelung sind struktur- und einkommensschwache Kommunen in Westdeutschland einzubeziehen. Sie sollen solange ausgewogene Sonderzuweisungen erhalten, bis eine Angleichung ihrer Steuerkraft an westdeutsche Standards erreicht ist. Dabei muß deren Absenkung als Lösungsweg ausgeschlossen sein.

6. Besteuerung auf internationalen Kapitalverkehr und internationale Währungstransaktionen

Hierauf gerichtete Steuern und Abgaben haben eine Doppelfunktion.
Sie sollen einerseits dazu beitragen, internationale Finanz- und Währungsspekulationen, die Unsicherheiten auf den internationalen Märkten und die Ausbeutung des Südens erhöhen, sowie Sozial- und Umweltdumping verstärkende Investitionen einzudämmen. Sie sollen andererseits helfen, Mittel zur Lösung globaler Probleme zu mobilisieren. Priorität hat dabei der Kampf gegen Hunger, Elend und Vernichtung natürlicher Lebensgrundlagen. Beide Funktionen widersprechen sich zum Teil, da der Spekulation am besten dann entgegengewirkt wird, wenn die Wirkung dieser Steuer die Quelle ihres Aufkommens "austrocknet".
Wir schlagen vor:

- Die Besteuerung internationaler Währungstransaktionen (z. B. Tobin-Steuer); die Einnahmen sollen zur Lösung globaler Probleme, insbesondere zur Unterstützung der Länder des "Südens" verwendet werden.

- Die Voraussetzungen für eine Besteuerung des Kapitalexports zu schaffen.
Die Verwirklichung dieser Maßnahmen verlangt ein international koordiniertes Vorgehen, insbesondere im Rahmen der EU. Die PDS unterstützt Vorschläge zur Bildung spezieller Fonds aus Steuern und Abgaben, um Umverteilungsprozesse vom Norden zugunsten des Südens zu befördern sowie den armen Länder die Schulden zu erlassen. Unabhängig hiervon fordern wir, daß die Bundesrepublik endlich ihrer Verpflichtung nachkommt, 0,7% des BSP als Entwicklungshilfe zu entrichten.

7. Harmonisierung von Steuer- und Abgabenregelungen innerhalb der EU

Die Verwirklichung der europäischen Währungsunion muß mit der Schaffung solcher rechtlichen Rahmenbedingungen für die Steuer- und Abgabensysteme der Mitgliedsländer der EU verbunden werden, die Steuerflucht und Steuerdumping - Versuch ausländisches Kapital durch günstigere Unternehmens- und Kapitalertragssteuern anzulocken - eindämmen. Es wäre verheerend, wenn Sozial- und Umweltdumping infolge fehlender sozialer und ökologischer Mindeststandards durch ein Steuerdumping zugunsten der Kapitaleigentümer noch forciert werden.
Die PDS fordert die Bundesregierung auf, entsprechend dieser Prämissen in Verhandlungen zur notwendigen Harmonisierung des Steuer- und Abgabenrechts, dabei insbesondere zur Quellensteuer für Kapitaleinkünfte, Börsenumsatzsteuer, Besteuerung internationaler Währungstransaktionen, Ökosteuer, zu treten. Es darf keinen Vollzug der Währungsunion geben, ohne daß eine verantwortbare wirtschaftliche, soziale und ökologischer Annäherung der EU-Staaten erreicht ist.
Die PDS geht davon aus, daß ein "Europa der Regionen" ein Steuer- und Finanzsystem erfordert, das kommunale Selbstverwaltung ermöglicht.
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Kommunale Selbstverwaltung, Demokratisierung politischer und wirtschaftspolitischer Entscheidungsstrukturen, Umverteilung von oben nach unten sind ohne eine Reform der Finanzverfassung unmöglich. Die PDS fordert mehr Rechte für die Länder und Kommunen im Rahmen einer demokratischen Finanzverfassung, bei gleichzeitiger Sicherung eines an sozialen und ökologischen Problemen orientierten Finanzausgleichs für Länder und Kommunen.
Die PDS lädt alle an ihren Vorschlägen interessierten gesellschaftlichen Kräfte zu sachlicher Diskussion und konstruktiver Zusammenarbeit ein.
Die Umsetzung der unterbreiteten Vorschläge für eine Reform von Steuern und Abgaben hätte beträchtliche finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen der öffentlichen Haushalte.


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