Dr. Lutz Brangsch
Gerechtigkeit oder Barbarei – diese Alternative stellt sich bei der Betrachtung der Debatten um die Zukunft der Alterssicherung tatsächlich als eine aktuelle Frage. In der Haltung zur „Generationengerechtigkeit“ verbirgt sich nicht selten eine außerordentliche Brutalität, die man bei einem solchen sensiblen Thema nicht vermuten sollte.
In der öffentlichen Diskussion wird die Frage der Generationengerechtigkeit meist auf ein Finanzierungsproblem verkürzt. Generationengerechtigkeit erscheint als eine eigentümliche Form von Finanzmarkt: Die Alten beziehen als Alterssicherung Rendite dafür, dass sie einst Kinder in die Welt setzten und diese ausgebildet haben. Die demographische Entwicklung verringert die Rendite, da weniger Kinder in die Welt gesetzt wurden. Der Abbau von Leistungen zur Altersicherung aus Systemen sozialer Sicherung erscheint so gerecht. So sehr verkürzt die Logik eines der beherrschenden Diskussionsstränge. Verfolgt man diese Logik mit Konsequenz, kann Familienpolitik im Kern nur als Steuerungsinstrument demographischer Veränderungen erscheinen.
Tatsächlich ist natürlich allgemein bekannt, dass Familien mehr sind als der Orte der Produktion demographischer Gegebenheiten. Die Möglichkeiten, die die Gesellschaft der Familie schafft, bestimmt nicht nur demographische Entwicklungen, sondern in gleichem Maße die Vorstellungen von Gerechtigkeit zwischen den Generationen – sie produziert insoweit Generationengerechtigkeit wie auch das Konzept von Generationengerechtigkeit selbst. Familienpolitik kommt dabei eine wichtige Rolle zu, allein durch Familienpolitik lässt sich aber Generationengerechtigkeit nicht herstellen, zumal in der Realität die genaue Abgrenzung dessen, was Familienpolitik ist, zu anderen Politikbereichen nur bedingt möglich und sinnvoll ist.
An erster Stelle steht dabei die Frage, welche Form des Zusammenlebens überhaupt als Familie betrachtet und anerkannt wird. Auch wenn sich zunehmend die Diktion durchsetzt, dass Familie vor allem als Leben mit Kindern betrachtet werden sollte, ist das familienpolitische und kulturelle Familienbild immer noch stark von patriarchalen Zugängen mit den entsprechenden Rollenzuweisungen bestimmt. Weiter ist sie heute vor allem eine Zwei-Generationen-Beziehung, mit einem Umfeld an Großeltern und weiteren Verwandten, die aber ihrerseits eigene Familienverbände bilden. In der Realität wird diese Tendenz der Auflösung der „biologischen Familie“ durch die Zunahme Alleinerziehender und von Patchwork-Familien eher verstärkt.
Die Bewertung dieser Tendenzen und der Wirkungen von Familienpolitik auf Generationengerechtigkeit und die Möglichkeit Generationengerechtigkeit zu leben, ist ambivalent.
Tatsächlich nimmt die Bedeutung der sozialen Kontexte für die Möglichkeiten der Lebensgestaltung für die einzelnen Menschen gegenüber den biologisch-familiär gesetzten zu. Die Erhöhung der Lebenserwartung und die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, ein aktives Alter als eigenen Lebensabschnitt selbstbestimmt gestalten zu können, hat in allen Generationen zu einer Veränderung der eigenen Lebenskonzepte beigetragen. Diese Umstände haben nicht nur die Gestaltungsmöglichkeiten der älteren Menschen selber verändert, sondern verändern auch die Lebenskonzepte der jüngeren – nach dem Arbeitsleben besteht nun eine Perspektive, die andere Generationen nicht kannten – und die in dieser Welt viele Menschen bis heute nicht kennen. Damit verändern sich aber auch Rollen in den sozialen Beziehungen der Familien. Traten in früheren Generationen die älteren Familienmitglieder als Kleinkind-Betreuende, Helfende und Lehrende (Erfahrungen weitergebende), die jüngeren als in Notfällen Pflegende, ansonsten aber selbständig Agierende in Erschienung, kommt es zunehmend zu einem Ausgleich des Niveaus als kultureller und gesellschaftlicher Aktivität zwischen den Generationen. Dieses höhere Maß an Aktivität verändert natürlich die Intensität der biologisch-familiär gesetzten Beziehungen. Die Veränderungen führen in ihrer Gesamtheit zu einem Mehr an Freiräumen für alle Generationen, das Gewicht der selbstgewählten sozialen Beziehungen gegenüber den durch biologisch-familiäre Gegebenheiten gesetzten Beziehungen wächst.
Dies ist erst einmal in jedem Fall zu begrüßen.
Diese neue Qualität sozialer Beziehungen zwischen den Generationen ist nicht der Anstrengung der einzelnen Personen für sich zuzuschreiben, sie ist eine Errungenschaft, die nur als Resultante gesellschaftlichen Handelns verstanden werden kann. Es ist eine gesellschaftliche Ressource. So können Familienbeziehungen nicht außerhalb des gesellschaftlichen Umfeldes gesehen werden. Generationenbeziehungen sind auch in den Familien durch vielfältige Bande wirtschaftlicher Interessen bestimmt, die die Freiheitsgrade für alle beteiligten Seiten einschränken. Das Beispiel des Ehegatten-Splittings, das ein vorgestriges Familienkonzept repräsentiert, sei hier nur erwähnt. Bedenklich (und Familienpolitik nur bedingt zugänglich) ist diesen strukturellen Ursachen entspringende Gewalt in Familienbeziehungen, sowohl innerhalb, wie auch zwischen den Generationen. Die unterschiedlichen Ansprüche und Bedürftigkeiten von Angehörigen verschiedener Generationen erweisen sich letztlich für alle Familientypen unter den herrschenden Bedingungen als Risiken für das Agieren auf dem Markt. Die von vielen Seiten betriebene ideologische Vergötzung des Marktes und die damit verbundene fortschreitende Umwertung menschlicher Beziehungsnetze in Marktfaktoren muss Auswirkungen auch auf die Beziehungen zwischen den Generationen haben. Im Fall wirtschaftlichen Misserfolges geraten schnell die vermeintlich schwächsten Glieder dieser Beziehungsgeflechte, oft Kinder und Ältere, schnell in die Rolle des Sündenbocks. Die tendenzielle Kinderfeindlichkeit der Gesellschaft ist kein Resultat überbordender Ansprüche der Älteren, sondern liegt in der Logik einer marktzentrierten Gesellschaft.
Eng damit verbunden ist ein weiteres Problem für das Leben von Generationengerechtigkeit ist die trotz aller Veränderungen nach wie vor ungenügende soziale Absicherung vielfältiger Lebensrisiken – beginnend von der Arbeitslosigkeit bis hin zur Pflege im Falle von Behinderung im Alter. Betont sei hier der Aspekt der Notwendigkeit einer sozialen, solidarischen, öffentlich getragenen Absicherung. Die Risiken, die die oben skizzierten Veränderungen in sich bergen, sind nichts als der Spiegel der neuen Chancen. Ihnen ist daher auch nur durch gemeinsame solidarische Verantwortung zu begegnen. Familienpolitik, versteht man sie als Politik, die u.a. ein gleichberechtigten Leben von Generationen unterstützen sollte, ist darauf nur begrenzt eingestellt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sich Fragen der Generationengerechtigkeit mit anderen durchdringen – etwa mit dem Problem der Geschlechtergerechtigkeit oder der Armutsproblematik.
Ich stelle die These auf:
Generationsgerechtigkeit / Gerechtigkeit zwischen den Generationen bedeutet, dass Verhältnisse existieren, in denen jede Altersgruppe gleichermaßen ein Recht auf selbstbestimmtes Leben realisieren kann. Generationszugehörigkeit wird nicht als Argument für besondere Privilegien verstanden, aber immer als Verpflichtung, anderen Generationen o.g. Recht einzuräumen und an seiner Realisierung mitzuwirken. Die Forderung nach Generationengerechtigkeit stellt damit die Grundfrage nach der Gestaltung der Verteilungsverhältnisse in ihrer Gesamtheit und ist außerhalb dessen nicht sinnvoll zu diskutieren.
Aber genau dies tut die gegenwärtige Diskussion – außerdem: genau genommen wird das Problem der Generationengerechtigkeit ausschließlich als Problem unter den Lohnabhängigen behandelt.
Generationengerechtigkeit ist damit aber auch nicht primär aus der Problematik der Finanzierung der Rentenversicherung her diskutierbar, weil damit a priori die PartnerInnen des Gerechtigkeitsverhältnis auf die ökonomisch und noch mehr politisch schwächere Seite reduziert werden.
Generationengerechtigkeit in dem hier skizzierten Sinne sollte also als Werk verschiedener Generationen angesehen werden. Als gegenseitiges Gewähren von Entfaltungsmöglichkeiten ist sie ein wichtiges Ergebnis langdauernder gesellschaftlicher Prozesse. Familienpolitik kann dem heute nur bedingt gerecht werden, da sie begrenzt verstanden wird. Dahinter stehen wiederum kulturelle Probleme wie auch handfeste wirtschaftliche Interessen. Die erwähnte Tendenz zur Veränderung der Familienstrukturen und der Lebensweise älterer Generationen findet in ungenügendem Maße Widerspiegelung in einer Gestaltung der Lebensumwelt als einer alle Generationen zugänglichen Umwelt –betroffen sind davon Ältere wie auch Kinder. Die Herstellung von SeniorInnen- oder Kinderfreundlichkeit von Produkten, Leistungen oder öffentlichen Räumen erscheint immer noch als zusätzlicher Aufwand, nicht als integrales Ziel gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handelns. Nur dann, wenn sich ein generationenspezifischer Markt schaffen lässt, spielt der Generationenkontext eine Rolle. Dies wäre ein wichtiger Ansatz, dem sich Familienpolitik verstärkt verschreiben sollte. Im Bereich der Geschlechterbeziehungen ist ein analoger Ansatz unter dem Begriff Gender Mainstreaming in der Diskussion.
Der oft geforderte Verzicht der Älteren auf Absicherung würde ein Rückschritt bedeuten – auch für die Jüngeren. Der hier entwickelte Fokus von Familienpolitik macht deutlich, dass die Zentrierung der Diskussionen um Generationengerechtigkeit auf ein vermutetes Konkurrenzverhältnis zwischen Älteren und Jüngeren am Problem vorbei geht. Nötig ist ein Politikansatz, der das gemeinsame Interesse der Generationen an selbstbestimmter Lebensführung in den Mittelpunkt stellt und davon ausgehend nachhaltige Lösungswege entwickelt.
(September 2003)