Die heutige Konferenz stellt sich die Frage, wer wie zukunftsfähige Politik konzipieren und realisieren kann. Eine Positionierung auf dem Feld der Sozialpolitik ist in diesem Zusammenhang eine unabdingbare Forderung. Wesentlicher Inhalt von Sozialpolitik ist die Gestaltung von Bedingungen für die Reproduktion eines bestimmten Typs von Beziehungen zwischen den Menschen – ihre Regularien wie auch die Art und Weise ihrer Realisierung selbst zielt darauf, Menschen auf eine bestimmte Art und Weise in das gesellschaftliche Beziehungsnetz zu integrieren und so bestimmte Verhaltensweisen zu stimulieren oder ggf. auch zu erzwingen. Mehr noch als andere Bereiche der Politik entscheidet sie so über die Stabilität der Gesellschaft insgesamt. Die gesellschaftliche Funktion der Sozialpolitik besteht meiner Auffassung nach darin, den Zusammenhalt der Gesellschaft, d.h. die Fähigkeit der Gesellschaftsmitglieder zum Zusammenleben und zur Kooperation, und damit zur erweiterten Reproduktion der Gesellschaft zu bewahren. Sie schafft so in der heutigen Gesellschaft gleichzeitig einen bestimmten Rahmen für die Konkurrenz zwischen Kapital und Arbeit, zwischen den Kapitalen sowie auch unter den Lohnabhängigen. Sie ist wichtiger Faktor für die Sicherung und Legitimierung von Macht in der Gesellschaft. In diesem Sinne stellt sie ein genauso „hartes“ Politikfeld dar, wie etwa oder Finanz- oder Haushaltspolitik.
Diese Vorbemerkung erscheint mir nötig, da auch in der PDS die Unterscheidung in „harte“ und „weiche“ Politikfelder (und zu letzteren wird i.A. die Sozialpolitik gerechnet) ein nicht unerhebliches Gewicht erlangt hat. Sozialpolitik erscheint als bloße abhängige Variable im Politikgeschäft. Soziale Leistungen erscheinen als Restfunktion von Umverteilungsprozessen, als Resultante florierenden oder eben nicht florierenden Wirtschaftens. Die banale Floskel „Es kann nur verbraucht werden, was produziert wurde“ hat in der öffentlichen Debatte in seiner ganzen erbärmlichen Plattheit nahezu mystische Qualität erlangt. Impliziert dieser Satz doch ein ganz wesentliches, unausgesprochenes Moment: die zwischen Produktion und Konsumtion liegenden Verteilungs- und Umverteilungsprozesse stehen nicht zur Diskussion (geschweige denn zur Disposition). Daneben wird damit auch der aktive Charakter der Konsumtion (also Art und Weise, Umfang und Struktur des Verbrauchs der produzierten Güter und Leistungen sowie der dabei eingegangenen gesellschaftlichen Beziehungen) als auch die Art und Weise der Produktion, ihrer Qualität, ihres Charakters völlig ausgeblendet. Eine solche Sichtweise lässt letztendlich alle Bereiche außerhalb der Produktion als eine Sache privater Disposition erscheinen, die gesellschaftlichem Handeln unzugänglich erscheint. Die sozialen Sicherungssysteme erscheinen in diesem Fokus tatsächlich als neben und über der Gesellschaft schwebend. Sie können so, wie dies in den Auseinandersetzungen ja auch geschieht, als Gnadenakt des Staates, gar als Form der Bevormundung und Knechtung der BürgerInnen durch den Staat diskreditiert.
Auseinandersetzung um Zukunft der Gesellschaft bedeutet somit auch Auseinandersetzung um die Frage, wie im Rahmen von Sozialpolitik, im folgenden insbesondere dabei die Seite der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme betrachtet, Beziehungen zwischen Menschen ermöglicht und befördert werden, die ihrerseits zukunftsorientiertes HANDELN, Verhalten ermöglichen und befördern.
Die gesellschaftskonzeptionelle Bedeutung von schlüssigen
sozialpolitischen Vorstellungen sind vor allem in der zweiten Hälfte der
neunziger Jahre zu einem wichtigen Faktor der geistigen und politischen
Auseinandersetzungen geworden. Hervorzuheben sind vor diesem Hintergrund die
Arbeiten der Zukunftskommission der Bundesländer Bayern und Sachsen, der
Zukunftskommission der Friedrich-Ebert-Stiftung und die Initiative
UMDENKEN-Anstiftung zur Freiheit (seit 2001 „Neustart-für eine liberale
Sozialpolitik) der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung. Sie bilden unmittelbare
theoretische Grundlagen wie auch praktische Ansatzpunkte für von den
Unternehmerverbänden in den letzten Jahren vorgelegten Konzepten und
Forderungskatalogen. Diese nun vorliegenden Arbeitsergebnisse beschreiben nicht
einfach aus Sicht der jeweiligen Auftraggeber notwendige politische
Einzelschritte, sondern schließen mehr oder weniger ausgebaute
gesellschaftskonzeptionelle Entwürfe ein. Dabei werden grundlegende Begriffe,
wie Solidarität, Verantwortung usw. einer komplexen inhaltlichen Neubestimmung
unterworfen. Kennzeichnend für die Papiere der Zukunftskommission
Bayern/Sachsen und der Friedrich-Ebert-Stiftung ist weiterhin, dass sie in
erheblichem Maße von einem geschärften Problembewusstsein geprägt sind. Das
Problem der Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes wird dabei vor allem
bereits durch die Zukunftskommission Bayern/Sachsen mit großer Konsequenz in
den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt. Die hier getroffenen Aussagen gehen
in jeder Hinsicht über die Positionierungen der damaligen Bundesregierung wie
auch der Unionsparteien hinaus - sowohl, was ihren gesellschaftskonzeptionellen
und intellektuellen Gehalt, als auch was die Brutalität der Vorschläge zur
praktischen Umsetzung betrifft. Auch wenn die CDU mit ihrem Angebot eines neuen
sozialen Vertrages die Schärfe aus verschiedenen politischen Folgerungen der
Freistaatenkommission nimmt, zeigen die von der Union verfolgten Zielstellungen
im Kern die große anhaltend große Nähe zu den radikalen Vorstellungen der
genannten Richtung. Der genannte Bericht hatte nicht zuletzt damit eine neue
Runde im Kampf um das Denken der Menschen eingeleitet. Dessen waren sich die
AutorInnen bewusst: die Forderung nach einem BEWUßTSEINSWANDEL nimmt eine
zentrale Stellung in dem mit dem Bericht umschriebenen politischen Konzept ein.
Insoweit zeichnet sich dieser Bericht durch eine, aus der Sicht der
Interessenlage der Auftraggeber bemerkenswerte Geschlossenheit aus. Die
Resultate ungehemmten weltmarktkonkurrenzbestimmten Wirtschaftens werden bis in
die logischen gesellschaftspolitischen und Konsequenzen geführt. Kern der
Darlegungen ist, dass die Triebkraftwirkung von Konkurrenz nur dann zur vollen
Entfaltung kommt, wenn die Konkurrenz schrankenlos ist, d.h. ihre volle soziale
Wirksamkeit entfalten kann. Nur unter diesen Bedingung könne, so könnte man
die Auffassungen der AutorInnen zusammenfassen, das Lebensniveau der
„Leistungsträger“ und damit die Gesellschaft selbst erhalten werden. Gerade
diese scheinbar zwingende innere Logik dürfte, trotz aller berechtigt
vernichtenden Kritiken aus anderen politischen Lagern, dem Bericht eine
langfristige Wirkung verschaffen. Sozialpolitik findet hier in zweierlei
Hinsicht statt. Zum einen soll sie „Anreize“ zur Arbeit schaffen. Niveau und
Bedingungen der sozialen Sicherung sollen dazu zwingen, dass jede/r unter (fast)
allen Umständen seine/ihre Arbeitskraft und finanziellen Ressourcen dem Markt
zur Verfügung stellen muss. Es soll eine Situation entstehen, in der für die
abhängig Beschäftigten der Erfolg auf dem Markt (sowohl der eigene wie auch
der des Unternehmens) zum alleinigen Bestimmungsfaktor der Lebensverhältnisse
wird.
Durch eine wie auch immer geartete Basisversorgung auf niedrigstem Niveau soll
parallel eine gesellschaftspolitische Manövriermasse am Leben erhalten werden,
die den „Leistungsträgern“ immer die eigene Perspektive im Falle des
Versagens vor Augen hält, gleichzeitig aber hinreichend qualifiziert ist, um
ein Reservoir an Ersatz für verschlissene „Leistungsträger“ bietet.
Soziale Stabilität soll in Ergänzung dieser Absenkung des Niveaus sozialer
Leistungen durch „Bürgerarbeit“, moralisch motivierte Wohltätigkeit,
stabilisiert werden. Eine Ergänzung, die keinesfalls eine tatsächliche
Kompensation des Ausfalls von Rechtsansprüchen ist.
Letztendlich setzt das Konzept im Wesentlichen auf zwei Elemente, die gesellschaftliche Stabilität vermitteln sollen:
a) auf die Schaffung der MÖGLICHKEIT DER VERNICHTUNG DER SOZIALEN EXISTENZ als realer Lebensperspektive, also auf ANGST und
b) auf moralisch motivierte Wohltätigkeit, die gleichzeitig moralischen Druck zur Konformität vermittelt.
Damit aber setzen derartige Konzepte eine tödliche Spirale von Gewalt und Gegengewalt in Gang. Die so zweifach gesetzte Ausgrenzung von Menschen - als „Minderleister“ und „Versager“ auf dem Markt auf der einen sowie als „Gegenstand“ der Wohltätigkeit der „Leistungsträger“ auf der anderen Seite, dürfte soziale Konflikte zwar deckeln - lösen wird sie sie nicht. Im Gegenteil - es dürfte ein enormer sozialer Sprengstoff mit enormer Brisanz entstehen. Das wiederum dürfte die Tendenz zu politischer Repression erhöhen. Die Verteilungspolitik konzentriert sich so direkt nicht mehr nur und nicht einmal mehr vorrangig auf die Umverteilung von Geld, sondern vor allem von Lebenschancen und damit von - Macht.
Fortsetzung findet die Konzeptentwicklung dieser Richtung nach der Überwindung der Krise der Union vor allem in der parteiübergreifenden Kampagne „Chancen für alle – Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“.
Das Herangehen der SPD an die Probleme blieb in den letzten Jahren widersprüchlich. Nachdem mit dem Sturz Lafontaines und der Ausschaltung Bodo Hombachs profilierte Exponenten verschiedener Richtungen verschwunden waren, wirkten die Konzepte der Regierung zunehmend fahrig – was in der Resultante natürlich die Arbeitgeberpositionen in der Diskussion stärkte und in der Regierung selbst neoliberale Tendenzen beförderte. Immerhin war die Demontage des Sozialstaates Ende der siebziger/Anfang der achtziger Jahre durch die letzten SPD-geführten Regierungen eingeleitet worden. Die schon damals deutlich werdende Zerrissenheit zwischen den Zielen der Erhaltung des sozialen Kompromisses auf der einen und einer strikten Orientierung auf eine wirtschaftlich expansive Politik, die auf weitergehende Eingriffe in wirtschaftliche Entscheidungsprozesse verzichtet, findet sich auch in den Darlegungen der sozialdemokratischen Zukunftskommission. Seit der Ära Hombach steht die These des aktivierenden Staates im Mittelpunkt. Die Aktivierung soll vor allem durch die Gestaltung der Zugangsbedingungen zum Markt erreicht werden. Das Konzept folgt der Logik der „Gleichheit am Start“, kombiniert mit korporatistischen Vorstellungen der „Teilhabe“, mithin also einem partiellen Bündnis mit Teilen der lohnabhängig Beschäftigten, Teilen der Gewerkschaften und Belegschaften. Die Privatisierung von Leistungskomplexen sind diesem Konzept durchaus nicht fremd. Neu in der Debatte ist die Argumentation, dass der Sozialstaat in Zeiten der Globalisierung durch Privatisierung sozialer Sicherung zu retten sei.
Es sei eingefügt, dass der Autor übrigens keinen Zweifel daran hegt, dass ein derartiges, wie auch andere neoliberale Modelle, durchaus funktionsfähig sein kann – dies ist nicht die Frage, um die es hier geht. Es geht um die Frage, WIE dieses System funktioniert, welcher Typ sozialer Beziehungen durch ein solches System generiert wird, welchen Charakter die resultierende Gesellschaft trägt. Das Bekenntnis zu einer bestimmten Qualität von Gesellschaftlichkeit führt letztlich dann auch zu einer bestimmten Sichtweise auf die Entwicklung der Wirtschaft und auf die als vernünftig erachtete Lebensweise bzw. auch auf das als vernünftig erachtete Lebensniveau. Wirtschaft, genauso wie Massenarbeitslosigkeit und Krise der sozialen Sicherung, ist kein Naturereignis, kein technisch-mechanischer Ablauf, sondern primär ein Prozess der Interessenrealisierung, ein Prozess, der von Menschen mit bestimmten Zielen „gemacht“ wird. Diese Seite des Zusammenhangs zwischen Wirtschaftlichem und Sozialem soll wieder stärker in die Debatte gebracht werden. Nur so kann auch festgestellt werden, wer die Akteure der Veränderung sein können und letztlich auch bestimmt werden, welche Richtung der Entwicklung sozialer Sicherung als zukunftsfähig betrachtet werden kann.
Den skizzierten sozialpolitischen Konzepten als Kehrseite bestimmter gesellschaftspolitischer Ziele stellt die PDS seit 1993 ihr Konzept einer sozialen Grundsicherung entgegen.
Dieses Konzept, das 1993 in Form eines Antrages in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde (Antrag "Vorlage eines Gesetzes über eine soziale Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland" Drs. 12/5044 vom 27.05.93), war das Ergebnis der Tätigkeit einer Arbeitsgruppe, die aus Ost- und Westdeutschen, Jüngeren und Älteren sowie auch PDS- und Nicht-PDS-Mitgliedern bestand. Es griff so sehr unterschiedliche Erfahrungen auf. Zudem wurden in diesen Jahren durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband wie durch andere Vereinigungen Vorstellungen über Grundsicherung, Existenzgeld usw. vorgelegt.
Das wichtigste Merkmal des damaligen Antrages bestand in seiner Komplexität. Es ging nicht nur darum, einen Leistungskatalog notwendiger finanzieller Absicherungen aufzustellen. Es ging auch darum zu zeigen, wie durch Veränderungen in der Wirtschafts-, Finanz- und Beschäftigungspolitik wesentliche Voraussetzungen für die Realisierung eines solchen Konzeptes geschaffen werden können. Gleichzeitig sollte gezeigt werden, dass eine neue Qualität von sozialer Sicherung auf der Grundlage der vorhandenen sozialen Sicherungssysteme, durch ihre Weiterentwicklung möglich sein könnte.
Im Kern geht es somit um folgende Punkte, wenn von Grundsicherung die Rede ist:
- die Sockelung der existierenden sozialen Leistungen auf einem Niveau, das Armut verhindert; dieses Element wäre einfach einzuführen und wäre im bestehenden System der Einstieg in Veränderungen; es wäre die Möglichkeit gegeben, die Sozialhilfe auf ihre ursprüngliche Funktion, zeitweilige extreme Notlagen zu lindern, zurückzuführen;
- die Durchsetzung einer aktiven Beschäftigungspolitik, die ein allgemeines Recht auf Arbeitsförderung einschließt und Beschäftigungspolitik mit Struktur- und Wirtschaftspolitik verbindet; ein Ausläufer dieser Diskussion ist das Konzept eines Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors;
- die gesellschaftliche Kontrolle der Strukturpolitik und ihre Orientierung an beschäftigungspolitischen Zielen; diese Sichtweise war vor allem auch durch die Erfahrungen mit des strukturpolitisch bedeutsamen Potenzialen von Beschäftigungsgesellschaften in den ostdeutschen Bundesländern und den wirtschaftsdemokratischen Debatten verknüpft;
- die durchgreifende Demokratisierung der sozialen Sicherungssysteme sowie aller Entscheidungsprozesse, die unmittelbare Wirkungen für die sozialen Sicherungssysteme haben – insoweit ergaben sich hier auch Ansätze zu Diskussionen zur betriebs- und unternehmensverfassungsrechtlichen Debatte. Entscheidende Argumente, mit denen die Demontage der bestehenden Sozialversicherungssysteme begründet wird, sind die Vorwürfe der Verbürokratisierung, Ineffizienz und mangelnder Qualität. Die Lösung wird in der Einführung “marktkonformer” Instrumente und Prinzipien gesehen - “Kundenorientierung”, Teilprivatisierung von Leistungen, kostenorientierte Maßstäbe in der Leistungsbewertung und Regionalisierung von Beiträgen und Leistungsprofilen. Die Probleme, die diesen Wertungen zugrunde liegen, sind real und offensichtlich - allerdings lassen sich die Ursachen nicht darauf reduzieren, dass es sich bei den Sozialversicherungen um selbstverwaltete Organisationen handelt. Im Gegenteil - die Stärkung des Charakters dieser Strukturen als selbstverwaltete sollte ein enormes inneres Veränderungspotential freisetzen können. Gleiches gilt auch für eine sinnvolle Gestaltung von Qualitätsstandards.
Dem ließe sich entgegenhalten, dass die Realitäten des Jahres 2001 die Chancen für die Realisierung derartiger Ziele noch trüber erscheinen lassen, als im Jahr 1993. Das mag in gewissem Sinne richtig sein. Richtig ist aber auch, dass die Probleme, auf die mit diesem Konzept Antworten angedeutet wurden, bis heute nicht gelöst sind. Richtig ist auch, dass die Ansätze, die wir 1992/1993 für die Realisierung des Konzeptes sahen ebenfalls heute noch existieren. Dies manifestierte sich in der sozialpolitischen Arbeit der PDS in den vergangenen Jahren im parlamentarischen wie auch vielleicht noch stärker im außerparlamentarischen Bereich.
Hervorzuheben sind dabei die Aktionen im Zusammenhang mit dem Ringen um eine qualifizierte Sozialberichterstattung und Sozialplanung (vgl. dazu Dokumentation Text 3), um die Etablierung von Armutskonferenzen, die Mitwirkung in Initiativen zur Lokalen Agenda 21, zur Entwicklung Regionaler Wirtschaftskreisläufe oder zur Mitwirkung im Netzwerk Gesunde Städte. Hier, wo sich BürgerInnen mir ihren eigenen Lebensverhältnissen auseinandersetzen, wird eigentlich die Basis für die entscheidende Qualität sozialer Grundsicherung, für die Schaffung von Bedingungen für ihre anderen Komponenten gelegt – nämlich für die Demokratisierung der Entscheidungsprozesse, die sich um die soziale Sicherung gruppieren. Hier liegt einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen den Konzepten ihrer politischen Kontrahenten und der PDS – sie versuchen, soziale Sicherung zu privatisieren; selbst die (scheinbar) hohe Wertschätzung des Ehrenamtes ist nur ein Moment dessen. Privatisierung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur Privatisierung der Leistungserbringer, sondern vor allem „zur Privatsache machen“ – ein viel weiter reichendes Konzept. Sie verstehen Sozialpolitik als reaktive Politik, indem sie Fehlentwicklungen des Marktes korrigiert und als präventive Politik, indem sie marktfähige Arbeitskraft bereitstellt. Der PDS-Ansatz geht davon aus, dass Sozialpolitik auch bewusst ein Kriterium für das Wirtschaften sein muss, das Grundsicherungskonzept steht nicht isoliert neben der „Wirtschaft“, sondern Sozialpolitik wird, wie das im wirklichen Leben auch ist, verschränkt mit Wirtschaft gesehen. Der Kampf um eine soziale Grundsicherung stellt sich so primär als ein Kampf um die Demokratisierung der Gesellschaft dar. Nur aus diesem Gesichtswinkel ist es überhaupt möglich, auch haushaltspolitischen Totschlagargumenten zu begegnen.
Das eine wird es ohne das andere nicht geben. Natürlich sind dabei Teilschritte und –forderungen möglich und nötig. Diese setzen aber immer voraus, das Menschen sich bewegen, sich mit ihren Lebensbedingungen auseinandersetzen, ihre Interessen artikulieren, die Interessen anderer verstehen und ggf. auch akzeptieren lernen.
Bestätigt wurde dieses Herangehen durch die Diskussionen auf dem Weltsozialforum in Porto Alegre im Januar 2001. Aus sehr verschiedenen Erfahrungen heraus stellten alle Debatten die Fragen nach Solidarität und sozialer Gerechtigkeit – letztere im Sinne gleicher Zugangsmöglichkeiten für alle Menschen zu den maßgeblichen Elementen sozialer Sicherung (hier natürlich im weitesten Sinne unter Einbeziehung von Bildung etc.) - bedingungslos in den Mittelpunkt stellten. Vor allem der Wert von Solidarität und die aus der Bedeutung dieses Wertes resultierenden Anforderungen an die Gestaltung von Politik ist für die heute hier debattierte Frage von größter Bedeutung. Die Privatisierung sozialer Leistungen bedeutet auch und aus gesellschaftskonzeptioneller Sicht vor allem die Verschärfung der Konkurrenz der Lohnabhängigen untereinander (siehe dazu die einleitenden Bemerkungen zu diesem Beitrag).
Die Verbindung von Grundsicherungs- und Demokratisierungskonzept eröffnet unter diesem Gesichtspunkt tatsächlich Felder für eine Neuformierung der Kräfte in den politischen Auseinandersetzungen und vor allem damit auch Zukunftsoptionen. Die Überwindung von Begrenztheiten der tradierten Sicherungssysteme in Verbindung mit deutlicher Alternativoption zur Reformierung dieser Systeme könnte einen Beitrag leisten, um die in den gegenwärtigen Sicherungssystemen verankerte Segmentierung nach Kategorien von BeitragszahlerInnen und LeistungsempfängerInnen, nach jungen BeitragszahlerInnen und alten LeistungsempfängerInnen, nach vorerst noch zahlenden Gesunden und nicht mehr zahlen könnenden Kranken usw. zu überwinden. Fragen, wie die nach der Abwägung von Szenarien der Beitrags- und Leistungsentwicklung, die nach dem erforderlichen Leistungsspektrum, die nach der Qualitätskontrolle usw.usf. finden im Rahmen eines breit verstandenen Grundsicherungskonzeptes neue Lösungsansätze. Mit diesen neuen Lösungsansätzen aber verschieben sich wichtige Akteurskonstellationen – Angstkampagnen, wie sie derzeit um die Zukunft der Rente oder die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung geführt werden, könnte zunehmend der Boden entzogen werden. Generationen- und Geschlechtergerechtigkeit erhalten einen neuen Hintergrund. Unter den Bedingungen wachsender Scheinselbständigkeit und zunehmender Existenzunsicherheit in allen gesellschaftlichen Schichten könnten selbst die heute noch kaum durchsetzbar erscheinenden Forderungen nach einer allgemeinen Sozialversicherungspflicht Tagesaufgabe werden.
Soziale Grundsicherung bedeutet also mehr als nur eine neue Form von Verteilung bzw. Umverteilung. Sie bedeutet vor allem eine neue Art von Politik, eine neue Sichtweise auf Gesellschaft überhaupt. Das Konzept ist durch die Wahl der Prämissen ein weitgehend offenes Konzept, es bietet verschiedenen sozialen Gruppen Ansatzpunkte für Zusammenwirken, für eine gesellschaftsbezogene Zukunftsdiskussion. Grundsicherung setzt damit aber auch Aktivität voraus – sie wird sich nicht mit Regierungsbeschlüssen durchsetzen lassen; Beschlüsse sind eine notwendige Bedingung, die andere ist aber die Beteiligung der BürgerInnen an der Entfaltung eines solchen Konzeptes. Damit ist sie aber auch nicht einfach eine später zu lösende Aufgabe – ihre Lösung muss heute begonnen werden.Lutz Brangsch, Sommer 2001