- aus dem Stellenwert der Institutionen und aus den sozialen Beziehungen, die sich in diesem Bereich in den vergangenen Jahren herausgebildet haben
- aus den Anforderungen, die sich für die Reproduktion der Gesellschaft aus deren Entwicklung selbst ergeben (wobei der qualitative Charakter der Gesellschaft, um die es geht, bestimmt sein muß).
Unter diesen Gesichtspunkten sollte die weitere Diskussion zum Konzept der BTG zum Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor vor allem hinsichtlich des Aspektes des Übergangs von existierenden in neue beschäftigungspolitische Strukturen, von den vorliegenden sozialen Beziehungen im Bereich Arbeit und Arbeitsförderung zu neuen bzw. anderen Beziehungen in diesem Bereich geführt werden.
Dabei wird von folgenden Überlegungen ausgegangen.
Ein künftiger Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor bzw. die heute anzutreffende öffentlich geförderte Beschäftigung existieren nicht abstrakt - sie existieren im und durch das Handeln konkreter sozialer Akteure. Es ist unstrittig methodisch zulässig, einen Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor bzw. den diesen speisenden Fonds als Modell zu entwickeln und im Zusammenhang mit der Modellentwicklung zu unterstellen, daß es Subjekte gibt, die diesen Sektor politisch durchsetzen, die bereit sind, in diesem Sektor tätig zu sein und die bereit sind, diesem Sektor Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das Modell selbst kann keine Aussage darüber machen (und braucht es auch auf einer bestimmten Stufe nicht), wie diese Subjekte/Akteure sich denn nun herausbilden könnten. Für eine politische Partei steht aber genau die Aufgabe, auch darauf eine Antwort zu finden.
Es muß also geklärt werden, welche Interessenkonstellationen heute, in den heutigen sozialen Verhältnissen, über gegenwärtige Strukturen hinausweisen und inwieweit öffentlich geförderte Beschäftigung beiträgt, diese Interessen zu realisieren. Der Verweis darauf, daß genug Arbeit da ist, die nur nicht gemacht wird, weil sie keinen Profit bringt" hilft da nur bedingt weiter. Niemand wird diesen Widerspruch ernsthaft bestreiten - aber die Lösungsrichtung kann doch auch darin bestehen, daß die angesprochenen Bereiche irgendwie profitabel gemacht werden - wie dies für den Pflegebereich ja zutrifft. Daß dabei immer die Schwächsten auf der Strecke bleiben, ist ein moralisch berechtigter Einwand - nur zieht er die Begründung für Öffentlich geförderte Beschäftigung auf das Feld der Moral, und das ist wenig schlagkräftig und auch nicht erschöpfend. Insoweit ist die Grundlage der Modellbildung hier in sich undeutlich - der ÖBS als Element einer neuen Gesellschaft (dann sind die Aussagen über seine Struktur reinste Spekulation) oder als Element der heutigen Gesellschaft (dann sind aber alle anderen Sichtweisen der Bewältigung des Problems es ist genug Arbeit da..." mit gleicher Berechtigung denkmöglich). Daß diese Sichtweise praktisch-politisch durchaus relevant ist, zeigen die Debatte um Kombilöhne und die Versuche der Ausweitung von Niedriglohnbereichen (Einstiegstarife für Langzeitarbeitslose, Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien, z.T. auch Altersteilzeit).
Insoweit ist für den weiteren Umgang mit dem Konzept die Frage erheblich, ob und inwieweit der Ansatz eine bestimmte Qualität von Gesellschaft unterstellt. Es tut dies offensichtlich, indem ja die Schaffung des Fonds ökologischer und sozialer Entwicklung als möglich erachtet, und indem die allgemeine (politisch wirksame) Anerkennung des Fakts, daß die reklamierte Arbeit finanziert werden muß, ebenfalls unterstellt wird.
Also bleibt wiederum die Frage , wie aus heutigen Verhältnissen in die angestrebten überzugehen ist - wo also Ansatzpunkte institutioneller Art vorhanden sind (oder ob es diese überhaupt nicht gibt), wer Interesse daran hätte, derartige Strukturen zu entwickeln und warum er dieses Interesse haben könnte, ob die Adressaten (Arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen) sich dort wiederfinden.
Die Diskussion muß also quasi in einem Gegenstromprozeß" prüfen, an welchen Punkten das Konzept heutige Realitäten und gleichzeitig gesellschaftliche Reproduktionsnotwendigkeiten trifft. Von diesen Punkten ausgehend wären praktische Schritte der Umsetzung und Entwicklung des Modells zu bestimmen.
Erst daraus kann abgeleitet werden, inwieweit es sich hierbei wirklich um einen Sektor zwischen Privatwirtschaft und Staat handeln kann bzw. wird. Es muß emotionslos zur Kenntnis genommen werden, daß natürlich die Akteure dieses sich entwickelnden Sektors immer auch eigene Interessen haben werden, die in dem Modell nicht faßbar sind. Die Antwort auf die genannte Frage (ob dritter Sektor oder nicht) sollte daher auf der ersten Diskussionsstufe ausgeklammert bleiben - es wäre zum jetzigen Zeitpunkt eine Glaubensdiskussion. Eigentlich kann die Antwort nur praktisch gefunden werden.
Zu den konstituierenden Momenten des Modells gehört weiterhin, daß es nicht explizit an den Ursachen der bestehenden Arbeitsmarktkrise ansetzen soll. Es gehört zu den Prämissen des Modells, daß der erste" Arbeitsmarkt in bisheriger Bedeutung (unumkehrbar) kleiner werden wird. Dabei ist an dieser Stelle nicht zu diskutieren, ob das richtig ist - das müßte getan werden, aber nicht unbedingt jetzt. Das Konzept soll Arbeitsplätze aus dem (unterstellten) Zuwachs an notwendigen Tätigkeiten, die unterstellt nicht dem Profitprinzip unterzuordnen sein sollen, aktivieren. Es wird also vom Modell her der allgemein als erster Arbeitsmarkt" bezeichnete Bereich ausgeschlossen. Das ist legitim, muß aber beachtet werden, weil diese Selbstbeschränkung die gesonderte Betrachtung nicht nur der Frage Arbeitszeitverkürzung, sondern auch und vor allem der Demokratisierung von Entscheidungsprozessen in Unternehmen (und Regionen) erfordert.
Für die weitere Diskussion ist daher neben dem Aspekt des Werdens eines ÖBS die schrittweise Auflösung der vorgenommenen Abstraktionen notwendig.
Dies bedeutet in erster Linie, den ÖBS in einen gesellschaftlichen Kontext zu stellen, also seine Wechselwirkung mit anderen Bereichen der Gesellschaft schrittweise zu entwickeln.
Dies sei kurz am Beispiel des angestrebten Fonds skizziert. Dieser ist ja nicht eine Ansammlung von Geldscheinen, die im Keller liegt und ausgegeben wird, wenn mal jemand Geld braucht. Es dürfte davon ausgegangen werden, daß dieser Fonds in die Finanzströme, die in der Gesellschaft nunmal verlaufen, integriert ist. Seine Stabilität hängt also von der Stabilität des Finanzsystems insgesamt ab. Die angestrebte Marktunabhängigkeit kann sich so schnell als reine Fiktion erweisen. Auch dies ist freilich kein Argument, um einen Fonds grundsätzlich abzulehenen - nur wäre zu diskutieren, ob ein darauf basierender Sektor als jenseits des Marktes stehend deklariert und behandelt werden könnte und sollte.
Weiterhin die Problematik der Verwaltung des Fonds. Hier sollte in Rechnung gestellt werden, daß kaum wirksame Konzepte existieren, wie die in kommunaler, Lands- oder Bundeshand befindlichen Unternehmen tatsächlich kontrolliert und ihre wirtschaftliche Tätigkeit gestaltet werden kann. Ein ähnliches Problem stellt sich auch im ÖD dar. Erforderlich wäre also die Entwicklung eines Zugriffskonzeptes" auf Unternehmen und Bereiche, auf die bereits heute für die Öffentlichkeit eine prinzipielle Zugriffs möglichkeit besteht.
Eng verbunden damit wäre die Frage der Regulierungsweise in diesem Sektor, wenn es keine Marktregulierung sein soll. (Hier ergäben sich Schnittstellen zur Debatte um Soziale Standards und Sozialplanung.) In diesen Fragekomplex würde auch das Problem der Kooperationsfähigkeit und der Kooprationsformen innerhalb des Sektors selbst, wie auch mit Akteuren außerhalb des Sektors stehen.
Die Beantwortung dieser Fragen ist auch deshalb wichtig, weil eine mögliche SPD-Regierung durchaus einen solchen Fonds bilden könnte - dann müssen Vorstellungen des Umgangs mit ihm da sein.
Mithin gibt es hinreichend viele Argumente, die dafür sprechen, die Diskussion zum ÖBS, wie sie mit der Broschüre der BTG angeregt werden soll, selbst als Stufenprozeß zu gestalten, in dem Fragestellungen, die dort aus der vorhergehenden Diskussion zugespitzt werden, bearbeitet werden.
In diesem Sinne seien einige Fragen für die Einleitung der Diskussion zusammengefaßt:
Geht man hiervon aus, könnte man folgende bestehende Diskussionsstränge als Ansatzpunkte verstehen: