Die Möglichkeiten einer ressortbezogenen Beschäftigungspolitik, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen, sind erschöpft. Notwendig sind neue Wege in der Beschäftigungspolitik, die die Potenzen aller auf dem Arbeitsmarkt agierenden Akteure im Interesse der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen bündeln.
Ziel der Entwicklung eines Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors ist es vor diesem Hintergrund,
- die vorhandenen Mittel der Beschäftigungsförderung mit größerer Effektivität und Zielsicherheit einzusetzen
- neue Partner in die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen einzubeziehen.
Beide Zielkomponenten stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang, der durch das gemeinsame Interesse verschiedener Akteure an der Entwicklung der Region, in der sie leben, arbeiten bzw. wirtschaften hergestellt wird. Die Entwicklung der Beziehungen, insbesondere der Kooperationsbeziehungen der regionalen Akteure, die unter diesem Gesichtspunkt entstehen, machen überhaupt diesen Sektor zu einem Sektor. Er ist somit nichts, was künstlich durch die Schaffung neuer Behörden, Unternehmen oder Projekte zu „schaffen“ ist, sondern er muß sich im Handeln der regionalen Akteure, also der Freien Träger, der ortsansässigen Unternehmen, von Beschäftigungsprojekten, Betroffeneninitiativen, Verwaltungen usw., entwickeln. Auch Initiativen zur Lokalen Agenda 21 oder im Netzwerk Gesunde Städte können hier wichtige Partner sein. Das Ministerium sieht es als seine Aufgabe an, diesen Prozeß des gegenseitigen Findens zu unterstützen.
Dabei kann sich das Land auf eine Vielzahl bestehender Einzelbeispiele und Modellprojekte stützen, die bereits in dieser Richtung arbeiten. Dies zeigte sich z.B. auf der vor wenigen Wochen stattgefundenen Konferenz „Neue Wege in der Beschäftigungspolitik“, auf denen eine Vielzahl von kommunalen Beschäftigungsprojekten und Modellprojekte ihre Erfahrungen darlegten. Es ist an der Zeit, die Schlußfolgerungen, die guten wie die weniger guten Erfahrungen aus diesen Modellprojekten (wie auch aus den GAP in Rostock) zu verallgemeinern. Und die wichtigste Schlußfolgerung ist, das läßt sich heute schon sagen, daß dort Erfolge erzielt werden, wo Akteure kooperieren, die es vorher nicht getan haben - Sozialämter, Unternehmen, Freie Träger usw. Die Entwicklung der entsprechenden Kooperationsformen und die Entwicklung der Kooperationsfähigkeit der Akteure sind dabei gleichermaßen eine anspruchsvolle Aufgabe, der sich nicht zuletzt das Ministerium stellen muß.
Der wesentliche Inhalt einer beschäftigungspolitischen Initiative, wie sie die Entwicklung von Elementen des ÖBS darstellt, sollte vor diesem Hintergrund darin bestehen, daß
a) bestehende Initiativen auf diesem Feld miteinder verbunden werden - durch Erfahrungsaustausch, die Förderung der Entstehung von regionalen Bündnissen bzw. Territorialen Beschäftigungspakten etc.
b) durch die Verständigung über Regionale Leitbilder und unter Nutzung vorhandener Konzeptionen der Regionalentwicklung, Erfahrungen der Freien Träger, der Unternehmen usw. sowie der Ergebnisse der Sozialplanung, notwendig abzudeckende und perspektivreiche Beschäftigungsfelder gefunden werden
c) im regionalen Konsens gefunden wird, auf welche Weise dieser ermittelte Bedarf am wirtschaftlich und beschäftigungspolitisch effektivsten zu befriedigen ist - etwa durch die Förderung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, durch die Nutzung von Mitteln der Wirtschaftsförderung, durch eine entsprechende Vergabepolitik der Kommunen etc.
d) in den Regionen Wege zu einer zielorientierten Bewältigung der in diesem Prozeß zwangsläufig entstehenden Konflikte und Interessenwidersprüche gefunden werden.
Wie man sieht, geht es also darum, die oft noch anzutreffende Trennung von Regionalentwicklung und Beschäftigungspolitik zu überwinden - hin zu einer tatsächlich integrierten Regionalentwicklung. Es geht darum, daß Akteure in den Regionen Wege zu einer gemeinsamen Zukunft finden, d.h. daß gleichzeitig der Wirtschaftsstandort durch einen abgestimmten Politikmix eine neue Qualität erhält. Das dabei den sozialen Bereichen in Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechender Stellenwert zukommen werden muß, erklärt sich besonders deutlich aus den demographischen Veränderungen und dem hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen. Wie, und das ist das Entscheidende, diese Probleme in diesem Rahmen zu lösen sind, wie auch private Unternehmen einbezogen werden können, das alles sind Fragen, die im regionalen Konsens, entsprechend den Bedingungen vor Ort entschieden werden müssen.
Dieser Prozeß ist aber auch ein Prozeß der Evaluation der beschäftigungs- und regionalpolitischen Instrumente, der in eine entsprechend fundierte Reform führen kann und muß.
Bei dieser Suche nach einer effektiveren Beschäftigungs- und Regionalpolitik bindet sich das Land in einen Prozeß der Suche und Erprobung von neuen Wegen der Stärkung der Regionen ein, der nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene und darüber hinaus mit großer Intensität abläuft. Als Beispiel der Globalität der Debatte sei hier nur auf das Johns Hopkins Comparativ Nonprofit Sector Project (in Deutschland von der Bertelsmann Stiftung publiziert und vom WZB mitrealisiert), in dem die Potenzen neuer Unternehmensformen für regionale Entwicklung in verschiedenen Teilen der Welt untersucht wird. Gerade für Mecklenburg-Vorpommern ist der hier skizzierte Schritt dabei nicht nur unter sozialem und standortpolitischem Gesichtspunkt unerläßlich; EU-Förderung wird in Zukunft nur noch dann tatsächlich gewährt werden, wenn in den Regionen des Landes der Konsens der verschiedenen Akteure über maßgebliche Linien der Regionalentwicklung nachgewiesen werden kann und nachgewiesen werden kann, daß Formen existieren, die die Beteiligung aller Akteure an der Bestimmung der Ziele und Wege der Entwicklung der eigenen Region sichern. Auch hier können die Erfahrungen territorialer Beschäftigungspakte in den verschiedenen EU-Ländern gute Erfahrungen vermitteln.
Fazit ist - der Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor ist nichts, was neben dem steht, was ist - als Sektor ist er in erster Linie als ein Geflecht von Kooperationsbeziehungen zu betrachten, das helfen soll, die Beschäftigungskrise in unserem Lande effektiver zu bekämpfen. Er ist ein Instrument - kein Selbstzweck. Ob und in welchem Maße dabei neue Projekte, Träger, Strukturen oder Richtlinien entstehen, muß sich vor allem in der praktischen Arbeit am Problem - also bei der Suche nach besseren Wegen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - zeigen.