Arbeiten und Leben im Postfordismus – Thesen zur Veränderung grundlegender Seiten von Gesellschaft und Gesellschaftskonzeption unter sozialpolitischem Fokus

 Thesen zu einem Vortrag auf der Sozialpolitischen Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW am 6.12.03

Vorbemerkung

Vor über einem Jahr war es der Arbeitsmarkt, der im Ergebnis der Vorschläge der Hartz-Kommission in einem Rundumschlag zukunftsfähig reformiert werden sollte. In diesem Jahr ist es das Gesundheitswesen, dem die ultimative Reform angetan werden sollte. Es wurde uns angedroht: nach dem Vorbild der Hartz-Kommission sollte die Reform anderer Bereiche sozialer Sicherung vorangetrieben werden.[1] Diese Drohung ist mit den Ergebnissen der Arbeit der Rürup-Kommission und in einer eigentümlichen Kompromisspolitik zwischen Regierung und CDU/CSU nun Wirklichkeit geworden. Die Drohung war in zweifacher Hinsicht zu verstehen – einerseits hinsichtlich der Zielrichtung der Arbeit der Kommissionen, andererseits hinsichtlich der Art und Weise, in der man zu den Ergebnissen kam. Um die nun vorliegenden Vorschläge zur Gesundheitsreform, wie auch zu Arbeitsmarktreformen und die darum entstandene Auseinandersetzungen richtig einordnen zu können, müssen diese beiden Seiten – also die Substanz wie auch die Art und Weise der Reformen, gleichermaßen berücksichtigt werden. Durch Regierung und Unternehmer sind in den letzten Jahren grundlegende Fragen offensiv und neu gestellt worden. Gleichzeitig wurden durch Veränderungen der rechtlichen Regelungen wichtige Bedingungen für die soziale, ideologisch-kulturelle und politische Entwicklung neu gesetzt. Es muss klar ausgesprochen werden, dass die Gesellschaft an einem Scheidepunkt ihrer Entwicklung steht bzw. vielleicht sogar diesen Scheidepunkt schon dabei ist zu überschritten, ohne dass man von einer unbedingt gegebenen Stabilität des neuen Zustandes ausgehen könnte. Damit stehen alle politischen Kräfte vor der Aufgabe, ihre Zukunftsvorstellungen auf neue Art und Weise zu bestimmen und die ihnen wesentlichen Qualitäten gesellschaftlichen Zusammenlebens und darauf basierende Werte zu verteidigen oder neu zu bestimmen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den schleichenden Bedeutungswandel der Begriff Solidarität und Gerechtigkeit. Gleichzeitig ist der sich vollziehende Wandel schon so ausgeprägt, dass es kein Zurück zu den sozialstaatlichen Verhältnissen der siebziger, achtziger oder neunziger Jahre geben können wird. Auch ein an den Werten von sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit und Solidarität bestimmtes Gesellschafts-, Arbeits- und Lebensweisekonzept muss sich an den neuen Bedingungen orientieren. Die Aufgabe besteht darin, Wege zu finden, die eine Aufhebung des sozialstaatlichen Kompromisses in einer Weise befördern, die solchen zentralen Werte wie Solidarität wieder lebbar macht. Leben und Arbeiten im Postfordismus kann unter diesem Gesichtspunkt heute noch nicht beschrieben werden, es sind noch verschiedene Optionen möglich. Politische Handlungsfähigkeit und Akzeptanz setzt vor diesem Hintergrund nicht nur ein Bekenntnis zur Verteidigung von einzelnen sozialen Rechten, sondern in erheblichem Maße Visionsfähigkeit voraus, die Fähigkeit, eigene Vorstellungen als lebensfähige und lebbare Konzepte zu präsentieren – auch wenn sie erkämpft werden müssen.

Vor diesem Hintergrund sollen in den folgenden Thesen einige Aspekte des ablaufenden Umbruchs hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Richtung, in der sich Arbeit und Leben im Postfordismus gestalten könnten, betrachtet werden.

These 1

Die Achse der gegenwärtig ablaufenden Prozesse und das in einer Reihe von Fragen Gemeinsamkeiten zwischen Regierung auf der einen und CDU/CSU/FDP auf der anderen Seite konstituierende Momente ist die grundlegende Veränderung des herrschenden Menschenbildes und hinter dieser Fassade der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse. Die Reform der sozialen Sicherungssysteme ist im Kern ein Umbau der Gesellschaft insgesamt. Diese strategische Komponente ist es, die die große Gefahr ausmacht, gegen die die Einzelmaßnahmen (in all ihrer Brutalität) fast unbedeutend sind.

Erstmalig für die Bundesrepublik (neu) durch die Freistaatenkommission Bayern/Sachsen Mitte der neunziger Jahr mit Blick auf die Arbeitsmarktpolitik umfassend skizziert wird dieser Bruch seitdem mit vielfältigen ideologischen und gesetzgeberischen Instrumenten vorangetrieben. Den BürgerInnen soll die Illusion vermittelt werden, aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang aussteigen zu können und nur für sich durch optimale Kombination aller Marktangebote das private Lebensglück zu schneidern. Dabei soll alles erlaubt sein, was die gegebene Gesellschaft, d.h. das Primat der Kapitalverwertung, nicht in Frage stellt. Um einem solchen Menschen- und Gesellschaftsbild Durchschlagskraft zu verschaffen, muss der Status der/s Lohnabhängigen verunsichert werden, sie/er muss aus den solidarischen Bindungen endgültig gelöst werden, die der Ware Arbeitskraft historisch das Gewicht verliehen haben, das sie in der Bundesrepublik (alt) hatte. Diesem historischen Typ der/s Lohnabhängigen wird in den neuen Modellen keine Zukunftsoption geboten. Diese Verunsicherung führt dazu, dass gleichzeitig die öffentlichen Sozialversicherungssysteme (die übrigens entgegen der vorherrschenden Propaganda zum großen Teil keine staatlichen sind) diskreditiert werden, und das ist auch so gewollt. Der damit verbundene Verlust der einzigen Ressource, die den Lohnabhängigen bedingungslos zu Verfügung steht, ihrer Solidarität, ist es, worum es geht. In einer Gesellschaft privat ausgehandelter Versicherungen und deregulierter Tarifsysteme ist diese Ressource nur schwer zu rekonstruieren. Der Unternehmer hat immer das Marktargument mit sich, der Anbieter von Arbeitskraft wird kaum in der Lage sein, seine ökonomische Potenz als Besitzer einer Versicherungspolice, eines Bausparvertrages oder ähnlichen in den Verhandlungen um einen Arbeitsplatz eindrucksvoll zur Geltung zu bringen. Diese Verschiebung eines die Gesellschaft prägenden Kräfteverhältnisses wird durch die Privatisierung weiterer Elemente öffentlicher Daseinvorsorge nur noch verstärkt. Es bleibt tatsächlich nur Verunsicherung und Angst, das Gefühl, zunehmend die Übersicht über die Prämissen der eigenen zukünftigen Lebens- und Zukunftsgestaltung zu verlieren : Was muss ich eigentlich schon jetzt privat versichern, was bekomme ich eigentlich noch aus den Sozialversicherungen, was habe ich eigentlich von den privaten Versicherungen im Notfall wirklich zu erwarten, was passiert mit meinen Versicherungen im Falle der Arbeitslosigkeit...?

Die ideologischen Begründungszusammenhänge, die Massivität ihrer Propagierung und die erlebte Verunsicherung wirken lähmend und lassen tradierte Werte, wie Solidarität und Gerechtigkeit antiquiert erscheinen und machen sie so einer Uminterpretation zugänglich. Tatsächliche Errungenschaften, wie etwa auf dem Gebiet der Geschlechtergleichstellung oder demokratischer Mitwirkung werden in diese neuen Wertesysteme und Herrschaftsmechanismen integriert und ihres emanzipatorischen Gehaltes entleert.

These 2

Der laufende Umbau sozialer Sicherung und sozialer Rechte ist nicht einfach nur Reflex eines gewollten monetären Umverteilungsprozesses, Ausdruck hemmungsloser Gier der Mächtigen. Zwar wird das Soziale oft als grundsätzlich disponibel, einseitig von der Wirtschaft abhängig dargestellt - versteht man das Soziale als Moment des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses so verliert das Soziale und damit die Sozialpolitik diesen Anschein von Beliebigkeit. Indem das Soziale und die Sozialpolitik eine entscheidende Seite gesellschaftlicher Reproduktion, nämlich die Reproduktion der Ware Arbeitskraft ausgestaltet, werden hier entscheidende Voraussetzungen für das Wirtschaften geschaffen.

Die Wirtschaft der Zukunft benötigt tatsächlich Partizipation der Beschäftigten, Kreativität und Aktivität. Sie benötigt Kooperationsfähigkeit der Beschäftigten, wachsende Fähigkeiten zur Abschätzung von weiterliegenden Folgen eigenen Handelns, Risikobereitschaft und Verantwortungsbewusstsein, nötig sind Entfaltungsräume jenseits der Zwänge der Notwendigkeiten der Ökonomie. Sie benötigt neue Konzepte der Lebensgestaltung, der Erholung und der gesundheitlichen Versorgung angesichts von tiefgreifenden Veränderungen in der Struktur der Belastungen durch den Arbeitsprozess, der Veränderungen in Produktivität und Intensität der Arbeit. Sie benötigt genauso Stabilität und Verlässlichkeit in den gesellschaftlichen Beziehungen als entscheidende Voraussetzungen für Kooperation auf allen Ebenen. Sie benötigt diesen Typ von Beschäftigten und produziert diesen Typ genauso. Dieser Produzententyp hat seine Wurzel in dem unter den Bedingungen der sogenannten fordistischen Betriebsweise sich entwickelnden Typ. Die technisch gebildeten, kooperationsfähigen, sorgfältigen, zuverlässigen ArbeiterInnen sind gleichzeitig auch die politisch bzw. sozial organisierten, solidarischen ArbeiterInnen. Beide Seiten lassen sich, zumindest nicht auf Dauer, nicht voneinander trennen. Die derzeit vertretene Doktrin unterstellt, dass diese Qualitäten mit einer Durchkommerzialisierung aller gesellschaftlichen Beziehungen, die ihren ideologischen Ausdruck in einer Vergötzung der Konkurrenz findet, vereinbar sind, ja diese Qualitäten erst freisetzt. Dies mag zeitweilig der Fall sein, mittelfristig wird die Gesellschaft aber in eine Zerreißprobe getrieben. Die Konsequenz wäre, dass die Teile der Gesellschaft, die als nicht verwertungsfähig klassifiziert werden, auf Dauer deklassierend ausgeschlossen werden. Die Folge wäre wiederum eine permanente potenzielle Instabilität der Gesellschaft auf der einen Seite, eine beständige Verunsicherung und kulturelle Frustration der sog. LeistungsträgerInnen unter den abhängig Beschäftigten auf der anderen Seite. Die Privatisierung sozialer Sicherung ist ein Versuch der Integration der „LeistungsträgerInnen“ in diese Logik.

Dies sei hier am Beispiel der Gesundheitspolitik skizziert. Die Diskussionen in diesem Bereich werden nicht vom Ziel des Gesundheitssystems her geführt, sondern von der Qualität der Bewertung des Gesundheitssystems und damit der Gesundheit als Kostenfaktor auf betrieblicher und volkswirtschaftlicher Ebene. Gesundheitssicherung war aber immer ein gesellschaftliches Anliegen, da Krankheit Einzelner immer der Handlungsfähigkeit des Gemeinwesens auf der einen Seite Grenzen, auf der anderen Seite Richtungen gesetzt hat. Es ist eine Illusion zu meinen, durch die Absenkung des Leistungskataloges auf längere Sicht die „Wirtschaft“ von den Aufwendungen zur Gesundheitssicherung abzukoppeln. Mag man heute die Beitragssätze durch die „Reformen“ tatsächlich absenken – auch Privatversicherungen kosten Geld, müssen also aus den Arbeitseinkommen bezahlt werden. daraus werden neue Ansprüche an die Löhne entstehen, also in der Tendenz die Kosten der Unternehmen an anderen Stellen unter anderen Bezeichnungen erhöhen. Es ist fraglich, ob die ohne Zweifel vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven so groß sind, dass sie das ausgleichen werden.

Eine zweite Frage wird sein, ob sich die Gesellschaft die Risiken, die aus einer Unterversorgung bestimmter sozialer Gruppen resultieren werden, leisten will. Will sie das nicht, bedeutet dies die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung dieser Gruppen aus Steuermitteln. Das Beispiel der USA zeigt, wie teuer und aufwendig solch ein System werden kann. Will sie das, wird es zu einer schleichenden Barbarisierung der Gesellschaft kommen, die wiederum mit einiger Sicherheit negativ auf die qualitativen Parameter der Ware Arbeitskraft, insbesondere auf Kooperationsfähigkeit/-bereitschaft und ähnliche Komponenten, führen werden. Auch dann werden Aufwände entstehen, und sei es bei Polizei und Gefängnissen.

Dies bedeutet erstens, dass auch nach noch so tiefgreifenden Reformen der Widerspruch zwischen den abhängig Beschäftigten und den herrschenden Schichten nicht verschwindet, sondern lediglich neu gesetzt wird. Die Widersprüchlichkeit der Regulierung des Sozialen wird zunehmen. Zweitens bedeutet es, dass das Soziale und die Sozialpolitik ihre Rolle als aktive, die Gesellschaft vorantreibende Elemente nicht nur behalten, sondern dass diese Rolle sogar mit der weiteren Entwicklung der modernen Produktion steigen wird.

Allerdings ist das Ergebnis dieser Auseinandersetzung nicht gesetzt. Die Kehrseite dieser wachsenden Rolle der Qualität der Arbeitskraft und der mit ihr verbundenen Individualität ist die wachsende Abhängigkeit der gesellschaftlichen Entwicklungen von den bewussten Entscheidungen dieser Akteure – wachsende Abhängigkeit davon, wie sie ganz konkret die Frage danach, wie sie leben wollen, im Handeln beantworten. Debatten um Soziale Sicherung müssen so vor allem als Zukunftsdebatten, als Debatten zukünftiger Lebensweise verstanden werden. Nur davon ausgehend ist eine Konzipierung der einzelnen sozialen Leistungen bzw. Sicherungssysteme sinnvoll. Anders ausgedrückt – emanzipatorische Sozialpolitik, die sich dem Maßstab der Gerechtigkeit verpflichtet fühlt, kann und soll an diesem Widerspruchsfeld ansetzen und die grundsätzliche Gestaltbarkeit des Sozialen als Notwendigkeit auch des Wirtschaftens betrachten und darstellen. Leben und Arbeiten im Postfordismus werden durch eine bedeutend höhere Intensität der Wechselwirkungen von Arbeit und Leben, von Wirtschaft und Sozialem geprägt sein, als dies für frühere Epochen zutraf.

These 3

Die strukturelle, nicht primär die finanzielle Kopplung an kapitalistisch organisierte Arbeit ist das Problem der sozialen Sicherungssysteme. Bereits der sozialstaatliche Kompromiss selbst trägt den Keim seiner Auflösung in sich.

Merkmale der Systeme sozialer Sicherung im Rahmen des sozialstaatlichen Kompromisses war ihre strikte Orientierung auf die Formierung der Arbeitskraft; der Arbeitskraft, nicht dem Menschen sollten optimale Entwicklungsbedingungen gegeben werden. Der Wirtschaft sollte qualifizierte und kooperationsfähige Arbeitskraft zur Verfügung gestellt werden, Anreize zur Arbeit durch Erweiterung der Konsummöglichkeiten und gleichzeitig soziale Stabilität durch die Sicherung eines bestimmten kulturellen Niveaus gewährleistet werden. Ein Ausbrechen aus dieser Logik war nicht vorgesehen – die Entwicklung von Freiräumen gegenüber den Ansprüchen kapitalistisch organisierter Arbeit geschah entweder in harten und oft nicht völlig erfolgreichen Kämpfen oder eher beiläufig, als Nebenschauplatz oder Nebenprodukt, so z.B. zeitweilig im Bereich der aktiven Beschäftigungspolitik. Im Kern schloss der sozialstaatliche Kompromiss so immer neben zweifelsfrei vorhandenen emanzipatorischen Ansätzen auch repressive Seiten ein, die wiederum mit einem deutlichen Demokratiedefizit in diesem Bereich verbunden waren. Die Selbstverwaltungen der Sozialversicherungen haben nie eine aktive, demokratiebefördernde Rolle gespielt, die Einrichtungen haben sich tatsächlich zu die BeitragszahlerInnen verwaltenden, nicht ihnen verpflichteten Behörden entwickelt, die Sicherungssysteme folgten in ihrer Leistungsstruktur immer patriarchalen Stereotypen hinsichtlich der Geschlechterverhältnisse wie auch der Familienstrukturen, jedes nichtkonforme Verhalten wurde durch Leistungsminderung bzw. –entzug bestraft, es gelang nicht, eine wirksame Qualitätssicherung im Interesse der Leistungsberechtigten zu erreichen, Teile sozialer Sicherung (vor allem die Sozialhilfe) verblieb immer weitgehend außerhalb selbst formal-demokratischer Kontrolle, die Absicherung blieb auch immer und in zunehmendem Maße lückenhaft (Scheinselbständigkeit und andere Formen prekärer Beschäftigung etc.). Die Zementierung einer Arbeitsteilung in allen Bereichen der Gesellschaft, die durch Ungerechtigkeit in den Geschlechterbeziehungen charakterisiert war, diese Geschlechterungerechtigkeit reproduzierte und sie als Herrschaftsinstrument gegen Lohnabhängige unabhängig von ihrem Geschlecht einsetzen konnte, ist dabei besonders hervorzuheben.

Dies alles sind Ursachen dafür, dass der „alte“ Sozialstaat und die Selbstverwaltungen nicht mehr auf die durch die o.g. Prozesse verursachten Veränderungen, auf die neue Realität außer durch die Selbstaufgabe reagieren konnten. Der faktische Ausschluss der Selbstverwaltungen aus der Konzipierung der Reformen in den letzten Jahren und die Überweisung dieser Arbeit in Technokraten-Kommissionen ist ein deutliche Zeichen für das völlige Versagen der tradierten Selbstverwaltungen. In diesem Sinne war der „alte“ Sozialstaat auch immer ein Exklusionsinstrument, in der letzten Phase seiner Entwicklung hat er genau diese Merkmale weiter ausgebaut, während die tatsächlich angelegten solidarischen Elemente mehr und mehr zu Worthülsen degenerierten. Letztlich bleibt den Selbstverwaltungen heute nur noch die Sicherung des Vollzugs des Leistungsabbaus.

Diese beiden Momente (repressive Orientierung auf kapitalistisch organisierte Arbeit und Demokratiedefizit) sind die entscheidenden Keime für die nun erfolgende Auflösung des sozialstaatlichen Kompromisses und der damit verbundenen tradierten Sicherungssysteme. Nicht zu unterschätzen ist die damit verbundene Diskreditierung des Konzeptes und der Praxis gesellschaftlich organisierter solidarischer Absicherung. Damit wird jedoch wiederum der Strategie der Ausweitung der Privatisierung von Lebensrisiken (Ersetzung öffentlicher Sicherungssysteme durch privatwirtschaftlich organisierte) wiederum Vorschub geleistet und Legitimität verschafft. Darüber hinaus scheint die Privatisierungsoption dem neoliberalen Konzept selbst eine universelle, den Globalisierungsprozessen entsprechende soziale Begleitung zu verschaffen – im Rahmen der spezifischen nationalen Systeme erfolgt die fortschreitende Auflösung solidarischer Elemente – die Systeme werden so unter der Hand kompatibel gemacht.

Die Lösung aus der strukturellen Bindung an kapitalistisch organisierte Arbeit und die Demokratisierung sozialer Sicherung sind unter diesem Gesichtspunkt strategische Ansatzpunkte, wenn es um die Formulierung von Alternativen zum „alten“ Sozialstaat, wie auch zu den Ab- und Umbauprozessen der Gegenwart geht.

These 4

Daraus resultieren weitreichende Anforderungen an die Entwicklung von eigenen Vorschlägen zur Reform der sozialen Sicherung. Es muss sich um ein Ansätze handeln, die breite gesellschaftliche Tiefenwirkungen auslösen und gleichzeitig breiten Raum die Gestaltung von Lebensentwürfen in Einheit von Arbeiten und Leben bieten. Es geht darum, soziale Rechte als Menschenrechte auszugestalten, sie gleichzeitig aus dem Belieben staatlicher Regulierung und aus privatwirtschaftlich determinierten Konkurrenzbeziehungen zu lösen. Das zu entwickelnde Konzept muss gleichermaßen Raum für einen Wertediskurs als ideologischer Seite und rechtlich fixierbarer, d.h. auch aus den gegenwärtigen Systemen entwickelbare Wege der Veränderung anbieten; es muss so gestaltet sein, dass es einem, im Vergleich zu früheren Zeiten differenzierten Interessenspektrum gerecht werden kann und muss in diesem Kontext politische Bündnisse ermöglichen.

Nach Auffassung des Autors entsprechen Vorstellungen zur Schaffung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung am ehesten diesem Anspruch. Nach wie vor nützliche und richtige Anknüpfungspunkte bietet für die weitere Debatte der im Jahr 1993 von der PDS-Gruppe in den Bundestag eingebrachte Antrag zu diesem Thema[2], auch wenn selbstverständlich durch die Veränderungen der Rahmenbedingungen einige Fragen heute anders gestellt werden müssen.

Der Kern des Konzeptes einer sozialen Grundsicherung könnte im Kontext des bisher gesagten mit folgenden Prinzipien beschrieben werden:

·                   Die Leistungen der existierenden Sicherungssysteme sollten mit einem „Sockel“ versehen werden, der gewährleistet, dass alle Anspruchsberechtigten Leistungen oberhalb der Armutsgrenze erhalten (Herstellung der Armutsfestigkeit). Hier liegt der zentrale Punkt eines Einstieges in eine Änderung der Wirkungsrichtung sozialer Sicherung und ihrer Lösung aus der strukturellen Einbindung in die Logik kapitalistischer Lohnarbeit, in die Zwänge des Arbeitsmarktes und des entsprechenden verwertungsgerechten Verhaltens. Die Herstellung der Armutsfestigkeit ist weiterhin wichtige Voraussetzung für die Beseitigung der den sozialen Sicherungssystemen eigenen repressiven und Exklusionstendenzen.

·                   Unmittelbar damit verbunden ist die Sicherung niedrigster Zugangsschwellen zu den Leistungen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Charakter der Leistungen als auf unbedingten Ansprüchen beruhend auch realisiert werden kann. Dies bedeutet vor allem die Verallgemeinerung von Leistungsansprüchen als Ausdruck der Verallgemeinerung der Lebensrisiken. In einer hochvergesellschafteten Produktion mit den bereits heute vielfach gebrochenen Erwerbsbiografien erscheint dies als eine wichtige Möglichkeit elementarer sozialer Prävention, der Fähigkeit zu Solidarität zu entwickeln wie auch flexible Lebensgestaltungen im Sinne der Entfaltung von Individualität als wichtiger Produktivkraft in der Gesellschaft zu ermöglichen.

·                   Erforderlich ist vor einem solchen Hintergrund eine Veränderung der Finanzierungsgrundlagen – so etwa dadurch, dass die Versicherungspflicht verallgemeinert wird bei ebenso allgemeinen Anrechten auf Leistungen entsprechend der konkreten Lebenslage. Eine weitere Option ist die Ergänzung der Beitragsfinanzierung durch ergänzende Mittel aus dem Haushalt, was wiederum eine konsequente Steuerreform voraussetzen dürfte. Auch hier ginge es um ganze Maßnahmenbündel – beginnend mit der Bekämpfung des Missbrauchs der sog. „Gestaltungsmöglichkeiten“, weiterführend mit der Veränderung der Besteuerungsgrundlagen bis hin zur Reform einzelner Steuern oder der Einführung neuer Steuer- und Abgabenformen, wie etwa der immer wieder in die Diskussion gebrachten Wertschöpfungsabgabe. Der letztlich beschreitbare Weg wie auch der Erfolg welcher Reformen der Finanzierung sozialer Sicherung auch immer wird vor allem davon abhängen, auf welche Weise auf gesellschaftlicher Ebene ein Konsens über den Bedarf an sozialen Leistungen gefunden wird, inwieweit der Reformprozess offen und demokratisch gestaltet wird. Dies führt zu einem weiteren Prinzip, der Demokratisierung sozialer Sicherung.

·                   Demokratisierung sozialer Sicherung bedeutet eine demokratisierte Selbstverwaltung der Sicherungssysteme, geht aber darüber hinaus. Die Leistungsberechtigten und BeitragszahlerInnen müssen weitgehende Rechte hinsichtlich der Gestaltung der Leistungen, der Qualitätssicherung und der Organisation der Leitungserbringung erhalten. Es ist aber genauso wichtig, die Diskussion über Perspektiven sozialer Sicherung, über die Entwicklung des Bedarfes an konkreten Leistungen, über die zur Verfügung stehenden Ressourcen etc. öffentlich zu machen. Die Frage nach den Konsequenzen des demografischen Wandels lassen sich außerhalb eines solchen Ansatzes nur bedingt sinnvoll in ihrer tatsächlichen Dimension diskutieren. Bestehende Formen und Ansätze solidarischer, selbstbestimmter Sozialpolitik (Arbeitslosenbewegung, SozialhilfebezieherInnenbewegung, PatientInnenbewegungen, Aktivitäten im Umfeld des Netzwerkes Gesunde Städte, Bewegungen von Menschen mit Behinderungen oder der Lokalen Agenda 21, Erfahrungen mit Sozialberichten, Armutskonferenzen, Projekte zur Entwicklung einer geschlechtsspezifischen gesundheitlichen Betreuung usw.) zeigen, dass tragfähige Ansätze für eine andere Logik von sozialer Sicherung nicht einfach von oben eingeführt werden müssen, sondern  dass sie tatsächlich vom Leben hervorgebracht werden. Generell erfordert die tiefgreifende Wirkung und die hohen Ansprüche einer derart ausgestalteten sozialen Sicherung einen Sprung in der Demokratisierung von Entscheidungsprozessen in allen Bereichen der Gesellschaft.

·                   Schließlich ist als Kehrseite des dargestellten Verständnisses von zukunftsfähiger sozialer Sicherung ein eigenes Konzept des Wirtschaftens bzw. der Regulierungsweise in diesem Bereich nötig. Dabei erscheinen drei Komponenten besonders wesentlich – (1) die Durchsetzung eines Mindestlohnes, um „Mitnahmeeffekte“ durch Unternehmen vorzubeugen, (2) die Entwicklung einer aktiven, auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit orientierte Beschäftigungs- und Strukturpolitik, die öffentlich geförderter Beschäftigung, Beschäftigung im öffentlichen Sektor und in alternativen Formen des Wirtschaftens Raum gibt und (3) eine Verkürzung der Arbeitzeit. Vordergründig geht es hier natürlich um eine Stabilisierung der Einnahmen der sozialen Sicherungssysteme, im Tieferen aber auch um Umgestaltung der Arbeitswelt in Einheit mit den Veränderungen sozialer Sicherung.

Um diese Kernforderungen einer sozialen Grundsicherung gruppieren sich natürlich weitergehende, aber für deren Durchsetzung unbedingt notwendige Elemente. Darauf, dass eine offensive Debatte eines eigenen Zukunfts- und Menschenbildes geführt werden muss, wurde bereits eingegangen. Die Frage „Wie wollen wir leben?“ muss wieder als eine politische Frage offensiv und selbstbewusst gestellt und Solidarität als eine mögliche, erkämpfbare Option der individuellen wie auch der gesellschaftlichen Lebensgestaltung vermittelt werden.

These 5

Eine wichtige Erfahrung der letzten Jahre ist, dass die Frage der Demokratie im Bereich der sozialen Sicherung eine Schlüsselfrage für ihre Akzeptanz und für die Bewahrung ihres solidarischen Gehaltes ist. Oftmals wird in den Diskussionen die Frage der Demokratie oder Nicht-Demokratie mit Verweis auf die Schwäche der Selbstverwaltung im Bereich sozialer Sicherung als irrelevant abgetan und das Gewicht auf ausgefeilte versicherungstechnische oder rechtliche Aspekte gelegt. Dies erscheint mit nicht gerechtfertigt, weshalb auf diesen Aspekt hier noch einmal ausführlicher eingegangen werden soll.

Es gehört zu den zentralen Argumenten gegen die bestehenden Sicherungssysteme, dass sie bevormundent auftreten, BürgerInnen entrechten und als bürokratische Gebilde einfach nur Geld verbrauchen. Sie seien Auswüchse eines „Versorgungsstaates“ und als solche als Bedrohung der Freiheit abzulehnen.

Tatsächlich sind die Sicherungssysteme staatlich garantiert – sie sind aber bei allen Eingriffsmöglichkeiten des Staates mitnichten rein staatliche Einrichtungen. Soweit es sich um Sozialversicherungen handelt sind es zumindest formal gesehen selbstverwaltete Einrichtungen. Die Potenziale dieser Konstruktion spielen keine Rolle, an einer Stelle, an der die Versicherten eigentlich eine Möglichkeit hätten, Eigenverantwortung durch Beteiligung an einem Reformprozess zu realisieren, wird dies nicht herausgefordert. In den Eckpunkten der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform werden diese Fragen unter den Punkten 5.4. bis 5.7. in konservativer, deklaratorischer Form abgehandelt. Auf der Web-Site der CSU heißt es zum Thema Gesundheit: „Fundament einer freiheitlichen Gesundheitspolitik sind Eigenverantwortung, Solidarität und Selbstverwaltung im gegliederten System der sozialen Sicherung.“ Auch in dem gemeinsamen Entschießungsantrag von CDU und CSU „Für ein freiheitliches und humanes Gesundheitswesen statt Staatsmedizin und Bevormundung“ ist die Rede von der Bedeutung der Mitbestimmung in der Selbstverwaltung (ebenda S.4). warum werden aber solche Schritte in der Realität nicht gegangen? Offensichtlich geht es darum,. Erst dann Mitsprache zu gewähren, wenn es nur noch wenig zum mitsprechen gibt – wenn die Reform gelaufen ist. In einem Papier von Horst Seehofer „Die Zukunft der Kranken- und Rentenversicherung“  vom 13.12.2002 taucht die Selbstverwaltung wiederum nur marginal auf.[3] Wirklich ausführlich beschäftigte sich die BDA mit der Zukunft der Selbstverwaltung. In einem Papier vom 17.2.2003 wird an mehreren Stellen gefordert, die Selbstverwaltung „auf Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung“ zu konzentrieren.[4] Zu diesen Fragen grundsätzlicher Bedeutung gehören aber nicht Fragen der strategischen Entwicklung der Systeme selber, wie auch die Rückbindung der Selbstverwaltung an die Mitglieder der Kassen keine Rolle spielt. Der Selbstverwaltung wird die Funktion eines Gegengewichtes zur Staatsverwaltung zugewiesen[5], in der Tat jedoch kann sie ohne ein eigenes Initiativrecht in strategischen Grundsatzfragen nur staatliche Vorgaben mehr oder weniger effektiv nachvollziehen. In einer solchen Konstellation bleibt ihr die Funktion, die Widersprüche zwischen den Interessengruppen unter dem Mantel der Opposition zu den Bürokraten in Ministerien usw. zu verdecken und diesen gegenüber ein imaginäres gemeinsames Interesse zu beschwören. Wenn es den MacherInnen der Reform und den die Tendenz der Reform unterstützenden Kreisen in erster Linie um die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven ginge, müssten sie die Rolle der Selbstverwaltung extrem stärken, da nur ihre Weiterentwicklung die für eine solche Zielorientierung nötige Transparenz des gesamten Prozesses der Leistungserbringung durchsetzen könnte.

Den PatientInnen und BeitragszahlerInnen wird aber so in der Tat jede Möglichkeit genommen, Eigenverantwortung und Solidarität zu realisieren, da sie real überhaupt keine Wahlmöglichkeiten zur Gestaltung ihrer sozialen Sicherung haben. Eigenverantwortung setzt immer Verfügung über Ressourcen voraus – wenn diese Gruppen, als die in den Auseinandersetzungen schwächste Seite, nicht in die Konzipierung von Reformen eingreifen können, können sie auch in die bereits in dieser Phase stattfindende Verteilung von Ressourcen eingreifen – sie haben sie also nicht; mehr noch: der ohne ihre Mitwirkung beschlossene Zwang zur Privatversicherung entzieht ihnen die wenigstens theoretisch gegebene Verfügung über die von ihnen in die bisher in eine Sozialversicherung eingezahlten Einkommensteile. Eine Selbstverwaltung, die nur noch eine Basisversorgung zu organisieren hat, hat faktisch keinen Gestaltungsspielraum mehr. Somit ist die den Versicherten zugewiesene Eigenverantwortung sehr begrenzt und wird in der Realität nichts als Makulatur und Ideologie bleiben. Diese Ausschaltung der einen Seite der Selbstverwaltung stärkt automatisch alle Tendenzen des Lobbyismus.

Fazit ist, dass Demokratie im Sinne einer Erweiterung der Mitentscheidungsrechte der Leistungsberechtigten, der PatientInnen und BeitragszahlerInnen im Vorfeld der Reformen und bei der Fortschreibung von Reformschritten konzeptionell nicht vorgesehen ist. Selbstverwaltung soll Leistungsabbau im Konsens mit den einer zahnlosen Alibi-Selbstverwaltung exekutieren, nicht mehr. Vor diesem Hintergrund eine „Entstaatlichung“ der sozialen Sicherung zu verlangen, legt den Verdacht nahe, dass die entscheidenden Prozesse vor den Augen auch nur kleinster Öffentlichkeit verborgen bleiben sollen.  Real wächst die Rolle des Staates, da über die verordneten Leistungskürzungen und ihre gesetzliche Fixierung tiefer als jemals zuvor in die Lebensbedingungen von Menschen eingegriffen wird. Die in den Eckpunkten der Konsensgespräche unter Punkt 5.5. festgeschriebene Abschaffung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen ist sicher kein herber Verlust für die Öffentlichkeit – aber es wird noch nicht einmal der Versuch zu einem neuen Ansatz von Demokratie in den sozialen Sicherungssystemen geliefert. Damit werden die Sozialversicherung noch mehr zum Spielball der einflussreichen und geldkräftigen Lobbygruppen werden.

Dies erklärt große Gewicht der Demokratie-Frage im Bereich sozialer Sicherung

-          Sie bietet ebenfalls einen wichtigen Zugang zu einer anderen Art der Bewältigung der Finanzierungsprobleme, da damit eine andere Art der Qualitätsdiskussion und der Aufdeckung von Fehlsteuerungen, letztlich der in den Systemen wirkenden Interessen, möglich ist. Die Finanzierungsfrage wird damit unmittelbar und nachvollziehbar mit der Leistungsentwicklung in Beziehung gebracht.

-          Sie bietet einen Zugang zur Aufdeckung und Debatte der in den sozialen Sicherungssystemen angelegten geschlechterspezifischen Diskriminierung und zu den Wegen ihrer Zurückdrängung.

-          Sie bietet einen Zugang zur Frage einer den multikulturellen Gegebenheiten der modernen Gesellschaft entsprechenden Gestaltung sozialer Sicherung.

-          Sie bietet einen Zugang zur Thematisierung von weiteren, oft  verdrängten Problemen, wie etwa Gewalt gegen Pflegebedürftige und Alte, die Situation chronisch Kranker oder von seltenen Erkrankungen Betroffener, die Produktpolitik der Pharmaindustrie usw.[6]

Der skizzierte Demokratie-Ansatz stellt die soziale Sicherung in einen breiten politischen Kontext und damit auch in den Kontext des Verhaltens von Individuen und sozialen Gruppen in Bezug auf ihre Gestaltung. Das rational zu fassende Demokratie-Problem ist die eine Seite; allein wird dieser rationale, primär intellektuell zu erfassende Bezug eine neue Qualität von Sozialpolitik nicht herstellen können.

Schlussbemerkung

Die hier skizzierte Problemlage für soziale Sicherung, Leben und Arbeiten im „Postfordismus“ verweist darauf, dass emanzipatorische Ansätze und Tendenzen nicht einfach durch klassischen Druck in politischen und gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen zu erreichen sein wird. Erforderlich ist vielmehr Bereitschaft, nicht nur Verhältnisse zu ändern, sondern sich auch gleichzeitig selbst zu verändern. Die Durchsetzung einer sozialen Grundsicherung in idealtypischer Form stellt tradierte Lebensmuster in Frage, erfordert und produziert einen neuen Blick auf die Welt.



[1] Gerechtigkeit im Zeitalter der Globalisierung. Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder. Berlin, den 29.Oktober 2002 Hrsg. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Berlin 2002 S.14

[2] vgl. Antrag der Gruppe der PDS/Linke Liste Vorlage eines Gesetzes über eine soziale Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 12/5044 vom 27.05.93 Bonn 1993

[3] „Die Selbstverwaltung muss demokratisiert werden. Die maßgeblichen Selbsthilfegruppen chronisch Kranker müssen Mitwirkungsmöglichkeiten in den Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen erhalten. Nur so ist gewährleistet, dass die Bedürfnisse und Sorgen jener Menschen ausreichend Beachtung finden, die regelmäßig auf medizinische Versorgung angewiesen sind.“ Horst Seehofer, MdB: Die Zukunft der Kranken- und Rentenversicherung. Berlin, 13.12.2002 S.4 als Datei 021213_seehofer_papier.pdf auf http://www.csu.de)

[4] Effizienzsteigerung und Modernisierung in der sozialen Selbstverwaltung – BDA zur Reform der Selbstverwaltung. Stand: 17.02.2003 unter anderem auf S. 3,5 und 6

[5] ebenda S. 2

[6] Hier ist nochmals darauf hinzuweise, dass die sozialen Sicherungssysteme in ihrer konkreten Ausgestaltung immer auch Konkurrenzverhältnisse unter den Lohnabhängigen gestaltet und Machtpositionen unter ihnen festschreibt. Die Entwicklung von neuer Solidarität bedeutet so in hohem Maße auch Fähigkeit zur Selbstveränderung und evtl. auch Verzicht auf eigene, strukturell gesetzte Rechte zugunsten bisher Diskriminierter.