Dr. Lutz Brangsch (September 2004)
In der russischen Verfassung aus dem Jahre 1993 ist
der Sozialstaat deklariert – eine Ausgestaltung erfuhr dieses
Sozialstaatsgebot bisher nicht. Zwar werden in der Verfassung an verschiedenen
Stellen soziale Rechte garantiert, allerdings sind die Garantien wie bekann
wirkungslos geblieben. Erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit wird diese Frage
wieder ernsthaft diskutiert. Neben der katastrophalen sozialen Situation ist dafür
sicher auch das Bestreben, die russische Staatlichkeit neu zu bestimmen und zu
legitimieren ein wesentlicher Grund. Ein wichtiger Schritt war die Übergabe des
„Konzeptes des Sozialstaates der Russischen Föderation“ an Präsident Putin
im Februar 2004.
Etwa zeitgleich fand Mitte Februar 2004 in Moskau ein
Seminar zu Fragen des Sozialstaates in Russland und Deutschland an der Akademie
für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Rosa-Luxemburg-Stiftung statt.
Entsprechend standen Fragen, die mit diesem Konzept im Zusammenhang standen, im
Mittelpunkt der Debatte.
Die russische Diskussion selbst kann sich generell
auf vielfältige analytische und verallgemeinernde theoretische Arbeiten zur
Situation stützen. Zur Sozialpolitik sind verschiedene Lehrbücher erschienen,
es gibt eine Vielzahl von Untersuchungen zu Arbeitslosigkeit, Armut usw., regelmäßig
werden von verschiedenen Institutionen Analysen zu diesen Themen herausgegeben.
Die Analysen zur Situation erstrecken sich nicht nur auf die Russische Föderation,
sondern auch auf die ehemaligen sowjetischen Unionsrepubliken. Die
internationale Diskussion wird in ihren dominierenden Linien in der Literatur
ausführlich referiert, die geschichtlichen Wurzeln der Sozialstaatsmodelle ausführlich
beschrieben. Weitgehend unberücksichtigt bleiben die ausländischen Debatten,
die sich außerhalb der dominierenden ideologischen Grundströmungen bewegen.
Ebenfalls wird die kapitalistische Grundstruktur der Gesellschaft in den hier
betrachteten Diskurslinien nicht in Frage gestellt, wobei deren letztliche
Ausgestaltung durchaus offen bzw. strittig ist. Falsch wäre es, diesen
Sachverhalt etwa als „pro-kapitalistisch“ zu bezeichnen – es wird eine
Gegebenheit reflektiert, die kurzfristig nicht änderbar scheint. Insoweit
spiegelt dieser Diskurs die in den oben dargestellten soziologischen
Untersuchungen festgestellte Unentschiedenheit wider.
Grundsätzlich sind, soweit sie die wissenschaftliche
und politisch-konzeptionelle Ebene berührt wird, drei Lager zu beobachten: die
„Liberalen“, deren Kritik an der frühen Reformpolitik sich darauf
konzentriert, dass die soziale Katastrophe durch die Inkonsequenz dieser
Reformen verursacht wurde, entsprechen also die Sozialstaatsdiskussion überflüssig
sei, die BefürworterInnen einer Sozialstaatskonzeption und einer
unentschiedenen (zahlreichen) Fraktion, die die Durchsetzung sozialer Ansätze für
notwendig erachtet, aber die Realisierungschancen für ein ausgebautes
Sozialstaatskonzept für zu gering hält und in diesem Zusammenhang vor
Illusionen warnt.
Tatsächlich ist festzuhalten, dass viele Aussagen der BefürworterInnen einer aktiveren Politik zur Schaffung sozialstaatlicher Verhältnisse durch eine idealisierende Überhöhung der Sozialstaatlichkeit insbesondere in West- und Nordeuropa gekennzeichnet sind. Die rasanten Um- und Abbauprozesse auf diesem Gebiet werden von den Sozialstaats-BefürworterInnen kaum thematisiert, während die GegenerInnen darin eine Zeichen für die grundsätzliche Untauglichkeit eines Sozialstaatsmodells sehen.
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