Perspektiven eines Sozialstaates in Russland?

 Dr. Lutz Brangsch (September 2004)

In der russischen Verfassung aus dem Jahre 1993 ist der Sozialstaat deklariert – eine Ausgestaltung erfuhr dieses Sozialstaatsgebot bisher nicht. Zwar werden in der Verfassung an verschiedenen Stellen soziale Rechte garantiert, allerdings sind die Garantien wie bekann wirkungslos geblieben. Erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit wird diese Frage wieder ernsthaft diskutiert. Neben der katastrophalen sozialen Situation ist dafür sicher auch das Bestreben, die russische Staatlichkeit neu zu bestimmen und zu legitimieren ein wesentlicher Grund. Ein wichtiger Schritt war die Übergabe des „Konzeptes des Sozialstaates der Russischen Föderation“ an Präsident Putin im Februar 2004.

Etwa zeitgleich fand Mitte Februar 2004 in Moskau ein Seminar zu Fragen des Sozialstaates in Russland und Deutschland an der Akademie für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Rosa-Luxemburg-Stiftung statt. Entsprechend standen Fragen, die mit diesem Konzept im Zusammenhang standen, im Mittelpunkt der Debatte.

Die russische Diskussion selbst kann sich generell auf vielfältige analytische und verallgemeinernde theoretische Arbeiten zur Situation stützen. Zur Sozialpolitik sind verschiedene Lehrbücher erschienen, es gibt eine Vielzahl von Untersuchungen zu Arbeitslosigkeit, Armut usw., regelmäßig werden von verschiedenen Institutionen Analysen zu diesen Themen herausgegeben. Die Analysen zur Situation erstrecken sich nicht nur auf die Russische Föderation, sondern auch auf die ehemaligen sowjetischen Unionsrepubliken. Die internationale Diskussion wird in ihren dominierenden Linien in der Literatur ausführlich referiert, die geschichtlichen Wurzeln der Sozialstaatsmodelle ausführlich beschrieben. Weitgehend unberücksichtigt bleiben die ausländischen Debatten, die sich außerhalb der dominierenden ideologischen Grundströmungen bewegen. Ebenfalls wird die kapitalistische Grundstruktur der Gesellschaft in den hier betrachteten Diskurslinien nicht in Frage gestellt, wobei deren letztliche Ausgestaltung durchaus offen bzw. strittig ist. Falsch wäre es, diesen Sachverhalt etwa als „pro-kapitalistisch“ zu bezeichnen – es wird eine Gegebenheit reflektiert, die kurzfristig nicht änderbar scheint. Insoweit spiegelt dieser Diskurs die in den oben dargestellten soziologischen Untersuchungen festgestellte Unentschiedenheit wider.

Grundsätzlich sind, soweit sie die wissenschaftliche und politisch-konzeptionelle Ebene berührt wird, drei Lager zu beobachten: die „Liberalen“, deren Kritik an der frühen Reformpolitik sich darauf konzentriert, dass die soziale Katastrophe durch die Inkonsequenz dieser Reformen verursacht wurde, entsprechen also die Sozialstaatsdiskussion überflüssig sei, die BefürworterInnen einer Sozialstaatskonzeption und einer unentschiedenen (zahlreichen) Fraktion, die die Durchsetzung sozialer Ansätze für notwendig erachtet, aber die Realisierungschancen für ein ausgebautes Sozialstaatskonzept für zu gering hält und in diesem Zusammenhang vor Illusionen warnt.

Tatsächlich ist festzuhalten, dass viele Aussagen der BefürworterInnen einer aktiveren Politik zur Schaffung sozialstaatlicher Verhältnisse durch eine idealisierende Überhöhung der Sozialstaatlichkeit insbesondere in West- und Nordeuropa gekennzeichnet sind. Die rasanten Um- und Abbauprozesse auf diesem Gebiet werden von den Sozialstaats-BefürworterInnen kaum thematisiert, während die GegenerInnen darin eine Zeichen für die grundsätzliche Untauglichkeit eines Sozialstaatsmodells sehen.

>>>> weiter (pdf-Datei)